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ᐅ Ärger mit Architektenrechnung für geplantes Bauvorhaben


Erstellt am: 12.12.21 17:55

Tolentino13.12.21 08:10
Irgendwie haben hier alle überlesen, das besagte Architektin selbst gesagt hat, sie könne nichts berechnen, weil ja nichts gewesen sei.
Danach Arbeitszeit zu berechnen, die dann doch angefallen ist, ist zumindest unlauter.
Ich vermute jedoch, der TE wird dennoch zahlen müssen, denn er hat diese Aussage wohl nicht schriftlich.
ypg13.12.21 08:58
Tolentino schrieb:

Irgendwie haben hier alle überlesen, das besagte Architektin selbst gesagt hat, sie könne nichts berechnen, weil ja nichts gewesen sei.
Nein. Nur muss man als Leser ja etwas filtern. Das ist zb Unsachlichkeit, Übertreibung oder Emotionen in der Darlegung eines Sachverhaltes. Und hier würde ich sagen, dass die Dame wohl etwas anderes gesagt hat, ggf falsch verstanden wurde und hier mit Worten“da war ja nichts“, zitiert wurde, die ich für unpassend halte.
was bedeutet das „da“? Worauf bezieht sich das „war“? Worauf bezieht sich das „nichts“? Man würde doch vieles sagen, aber nicht das oder das allein.
Ich würde wohl sagen: „das war ja nicht viel, (was ich gemacht habe)“. Denn ein halber Arbeitstag ist „nicht viel“. Aber das wären jetzt Spekulationen.

Also bleibt man hier beim Sachverhalt. Und da handelt es sich eben um eine Dienstleistung, deren Bezahlung selbstverständlich ist.
Wildente schrieb:

Was soll ich berechnen, da war ja nichts.“ Nach vielen Wochen sandte sie uns die mitgegebenen Bauunterlagen zurück - zusammen mit der Rechnung über 5 Stunden,
hampshire13.12.21 09:02
Tolentino schrieb:

Irgendwie haben hier alle überlesen, das besagte Architektin selbst gesagt hat, sie könne nichts berechnen, weil ja nichts gewesen sei.
Stimmt, so hat der TE das wohl verstanden und geschrieben. Ob hier ein Missverständnis vorliegt, eine Erinnerungslücke bei der Architektin vorhanden ist oder eine Unzuverlässigkeit vorliegt ist unklar.
Wenn man so etwas geschenkt bekommt ist ein schriftliches Bedanken per Email sicher kein Fehler. Freut den Gegenüber und schafft Aktenlage.
minimini13.12.21 09:44
Es gäbe ja auch die Möglichkeit, freundlich nachzufragen. Vielleicht schreibt die Architektin ihre Rechnungen nicht selbst und der Vorgang ist bei einer Assistenz nach Schema F durchgerauscht.
Tolentino13.12.21 10:34
: Hmm, sehe ich anders. Wir sind ja als Laienforum hier um den TE zu helfen und Meinungen zu dem von ihm dargestellten Sachverhalt auszutauschen.
Insofern können wir hier nicht als "Hohes Gericht" den wahren Sachverhalt anhand von Beweislage und Zeugenaussagen feststellen und daraufhin ein Urteil aussprechen, sondern wir sind darauf angewiesen und meiner Meinung nach auch dazu angehalten, der Darstellung des TE glauben zu schenken.
Meinung heißt natürlich auch, dass man der Meinung sein kann, der TE würde flunkern. Dies ohne einen entsprechenden Hinweis zu tun, ist jedoch wenig konstruktiv.
Mir schien außerdem der Trend der Aussagen hier sehr einseitig, weswegen ich darauf hinwies, dass zumindest das Verhalten der Architektin, gemäß Darstellung nicht in Ordnung war. Aber ja, auch ich bin der Meinung, dass der TE letztlich die Rechnung begleichen muss.
Ich finde aber seinen Unmut darüber verständlich und begegne dem nicht mit der impliziten Herablassung wie einige andere hier.
hampshire13.12.21 11:15
Tolentino schrieb:

Insofern können wir hier nicht als "Hohes Gericht" den wahren Sachverhalt anhand von Beweislage und Zeugenaussagen feststellen und daraufhin ein Urteil aussprechen, sondern wir sind darauf angewiesen und meiner Meinung nach auch dazu angehalten, der Darstellung des TE glauben zu schenken.
Vielen Dank für die Erinnerung und Klarstellung. Da kann ich gar nicht genug Zustimmung klicken!
architektinsachverhalt