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ᐅ Ärger mit Architektenrechnung für geplantes Bauvorhaben


Erstellt am: 12.12.21 17:55

hampshire12.12.21 22:41
Der Eingagnsthread erinnert mich daran warum ich keine Geschäfte mehr mit Privatpersonen ohne persönliche Referenz mache. Da passieren so sonderbare Dinge.
Gerddieter13.12.21 00:26
Zahlen und abhaken - ich weiß wovon ich spreche...
Ein anständiger Architekt*in hätte das als Akquise abgetan und sich gefreut wenn du irgendwann damit wieder gekommen wärst... jetzt hat die Dame sich halt disqualifiziert...
GD
HilfeHilfe13.12.21 06:40
wer bestellt der bezahlt. Wo gibst was umsonst.

Evtl hat sie wegen euch einen Arbeitstag geopfert wo sie hätte woanders geld verdienen können
driver5513.12.21 07:39
Ich sag‘s mal so. Manche Arbeiten sind kostenlos, manche umsonst. Hier trifft Letzteres zu.
Ysop***13.12.21 07:55
Nun ja, die Architektin hatte von dir den Auftrag zu prüfen, ob sich das Gewünschte realisieren lässt. Das ist was anderes, als "ein Auftrag, ein Angebot abzugeben". Ich bin zwar schon der Meinung, dass sie hätte sagen können, was so ein Auftrag kostet, aber beauftragt hast du sie. Um einen Vertrag zu schließen bedarf es nicht der Schriftform. Insofern finde ich das Verhalten der Architektin (hat sie dich wirklich gleich in Verzug gesetzt?) nicht ganz in Ordnung, aber im Recht wird sie sein.
guckuck213.12.21 08:03
5 Stunden scheinen nicht viel, Fahrtzeiten usw. sind gewiss auch angefallen.

Die Architektin führt keinen Gewerbebetrieb, sondern ist freigeberuflich tätig. Einen Prüfauftrag wird sie nicht kostenfrei ausführen - davon lebt die Dame - , ein Anwalt täte das auch nicht.
architektin