ᐅ Abstandsfläche zwischen zwei Gebäuden
Erstellt am: 12.08.19 15:05
Man sieht keinen Zusammenhang, nur die beiden Grundstücke ohne Straße, Nachbargrundstücke etcetera. Brandschutz spielt natürlich eine Rolle für benachbarte Bauwerke. Liegen die Grundstücke in einem Mischgebiet ?
Ich könnte mir vorstellen, daß bei der Grenzziehung entlang der Gebäudekante von B eine Abstandsflächenübernahme auf das Grundstück A eingetragen wurde.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Ich könnte mir vorstellen, daß bei der Grenzziehung entlang der Gebäudekante von B eine Abstandsflächenübernahme auf das Grundstück A eingetragen wurde.
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deb10er0 schrieb:
Ok... werde ich mal dort nachfragen.Lieber nicht.Ob die Abstandsflächen eingehalten sind, wird von den Bauaufsichtsbehörden grundsätzlich nicht mehr geprüft, sondern liegt im Verantwortungsbereich der Beteiligten.
Quelle: Website des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Suchmaschine: Bayern grundstücksteilung)
deb10er0 schrieb:
Aktuell würde ich behaupten, dass es sich bei der südlichen Wand um keine Brandwand handelt.Korrekt, es sei denn, es handelt sich um ein Spezialfenster, welches den Anforderungen an eine Brandwand genügt.deb10er0 schrieb:
Mich würde interessieren, welchen Abstand ich zum Gebäude B wahrscheinlich einhalten muss?Wenn sich die Abstandsflächen nicht überlappen, die Tiefe von T1, nach deinen Angaben also 5m. Ansonsten T1+T2.deb10er0 schrieb:
Würde es mir etwas bringen, wenn man die südliche Wand (Gebäude B) zu einer Brandwand macht?Für die Abstandsfläche nicht, aber für die Zulassung einer Abweichung vielleicht schon.ypg schrieb:
Und das wurde AUF der Grundstücksgrenze erlaubt???Es ist verboten, aber in Bayern muss es keiner erlauben.Ähnliche Themen