ᐅ Abregelung Photovoltaik wegen Förderung
Erstellt am: 19.01.21 21:45
WilderSueden19.01.21 21:45
Bei uns in BW wird ja das Förderprogramm für "Netzdienliche Speicher" neu aufgelegt. Dazu habe ich mich gerade ein bisschen durch die Förderbedingungen für das alte Programm gelesen und dazu eine Frage. Ich hatte zwar mal schon einen Thread im Unterforum für Baukosten/Förderungen aufgemacht aber da hat sich keiner gemeldet und die Frage ist auch eher technisch.
In den Förderbedingungen steht folgendes:
Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt beträgt a) bei Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung 50 Prozent,b) bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung 60 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlage. Die Ver-pflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dau-erhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaik-An-lage, mindestens aber für 20 Jahre [...]
Sind Photovoltaik-Anlagen [...] mit technischen Einrichtungen ausgestattet, die die Pflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber) erfüllen, entfällt die Wirkleistungsbegrenzung [...]
Das hört sich für mich nicht besonders wirtschaftlich an. Für eine Einmalzahlung von 1000€ oder so darf ich immer nur die Hälfte der Nennleistung einspeisen. Gerade im Sommer ist der Ertrag ja recht hoch und eine Grundlast im Haus von mehreren kW ohne Klimaanlage eher unwahrscheinlich. Die Batterie ist da ja auch ab Vormittag vermutlich voll.
Der Ausweg wäre ja dass der Netzbetreiber abregelt. Wie häufig kommt sowas vor und ist die Abregelungsmöglichkeit ein Standard-Bauteil bei Wechselrichtern?
In den Förderbedingungen steht folgendes:
Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt beträgt a) bei Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung 50 Prozent,b) bei Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung 60 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlage. Die Ver-pflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dau-erhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaik-An-lage, mindestens aber für 20 Jahre [...]
Sind Photovoltaik-Anlagen [...] mit technischen Einrichtungen ausgestattet, die die Pflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber) erfüllen, entfällt die Wirkleistungsbegrenzung [...]
Das hört sich für mich nicht besonders wirtschaftlich an. Für eine Einmalzahlung von 1000€ oder so darf ich immer nur die Hälfte der Nennleistung einspeisen. Gerade im Sommer ist der Ertrag ja recht hoch und eine Grundlast im Haus von mehreren kW ohne Klimaanlage eher unwahrscheinlich. Die Batterie ist da ja auch ab Vormittag vermutlich voll.
Der Ausweg wäre ja dass der Netzbetreiber abregelt. Wie häufig kommt sowas vor und ist die Abregelungsmöglichkeit ein Standard-Bauteil bei Wechselrichtern?
Tarnari19.01.21 22:27
Ich bin da wirklich kein Fachmann. Aber wie hoch fällt die Förderung denn aus? Wir haben keine Förderung, es wird aber erst bei 70% abgeregelt. Wir haben 9,8 kwp.
WilderSueden19.01.21 22:29
200€ pro kWh Speicher, also je nach Speichergröße ungefähr ein Tausender. Um dafür dann 20 Jahre lang nur die halbe Nennleistung einzuspeisen ist das ein bisschen dürftig. Dagegen hätte ich weniger Problem damit wenn mir der Netzbetreiber 5 Mal im Jahr für eine Stunde die Einspeisung abregelt weil gerade Wind und Sonne ist
rick201820.01.21 06:49
Mache eine weiche Abregelung. Somit kann die Photovoltaik 100% produzieren und reduziert die Leistung nur wenn der Eigenverbrauch zu gering ist.
Plant/habt ihr einen Pool? Hier könnte man die überschüssige Leistung per Wärmepumpe nutzen um das Wasser zu heizen. Oder Klimaanlage im Haus, E bzw. Hybrid-PKW....
Problem ist eigentlich dass in der Jahreszeit wo der größte Strombedarf besteht (Wärmepumpe im Winter) fast nicht von der Photovoltaik erzeugt wird.
Wie groß planst du die Photovoltaik?
Abregelung durch Netzbetreiber kommt bis jetzt fast nicht vor. Sowie so nicht bei „kleinen“ privaten Anlagen. Kann sich natürlich ändern...
Der Rundsteuerempfänger kostet halt auch Geld und wenn dir der Netzbetreiber ausschaltet hat du gar keine Produktion mehr...
Plant/habt ihr einen Pool? Hier könnte man die überschüssige Leistung per Wärmepumpe nutzen um das Wasser zu heizen. Oder Klimaanlage im Haus, E bzw. Hybrid-PKW....
Problem ist eigentlich dass in der Jahreszeit wo der größte Strombedarf besteht (Wärmepumpe im Winter) fast nicht von der Photovoltaik erzeugt wird.
Wie groß planst du die Photovoltaik?
Abregelung durch Netzbetreiber kommt bis jetzt fast nicht vor. Sowie so nicht bei „kleinen“ privaten Anlagen. Kann sich natürlich ändern...
Der Rundsteuerempfänger kostet halt auch Geld und wenn dir der Netzbetreiber ausschaltet hat du gar keine Produktion mehr...
WilderSueden20.01.21 12:47
Weder Pool noch Klimaanlage noch Elektroauto. Verbrauch ohne Heizung ist also nicht so riesig. Die genaue Größe der Photovoltaik steht noch nicht fest und wird sich irgendwo im Bereich 6-10 kWp bewegen. Davon die Hälfte wäre 3-5 kW, selbst mit einem Abschlag für die Differenz zwischen Nennleistung und tatsächlicher Leistung ist das recht weit über dem Grundverbrauch. Ich denke bei einer 50% Abregelung würden wir bei schönem Wetter dauerhaft Strom verschenken
rick201820.01.21 12:56
Oder Speicher groß genug dass er durch die Nacht reicht. Klar bei einem niedeigen Eigenverbrauch ist es immer schlecht...
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