ᐅ Abnahme vor Fertigstellung (keine Treppe und Außenarbeiten)
Erstellt am: 23.10.21 21:27
Jelena199424.10.21 08:32
Aber es ist ja in Innenbereich nur die Treppe wo fehlt, Rest wird ja bis Samstag gemacht. Außen Ja , absolute Baustelle , aber raus darf die Katze ja eh die ersten Wochen nicht.
Meine idee ist , einzuziehen aber alles offene mit genauen deadline Terminen protokollieren zu lassen bei der Übergabe. Dann sind die ja verpflichtet bis zu dem Datum es zu machen, oder seh ich da was falsch ?
Meine idee ist , einzuziehen aber alles offene mit genauen deadline Terminen protokollieren zu lassen bei der Übergabe. Dann sind die ja verpflichtet bis zu dem Datum es zu machen, oder seh ich da was falsch ?
Costruttrice24.10.21 09:41
Da würde ich mich nicht aufs Forum, sondern auf einen Anwalt verlassen.
Wir hatten damals im Vertrag eine förmliche Abnahme nach VOB vereinbart. Beim Übergabe-Termin haben wir die Abnahme verweigert wegen zahlreicher Mängel, die die Gegenseite nicht einsah und auch nicht beseitigen wollte und sind danach trotzdem eingezogen. Dass wir die Abnahme verweigern und aus welchen Gründen stand so im Übergabe-Protokoll. Die Gegenseite hat dann mit konkludenter (= stillschweigender) Abnahme argumentiert, ist vor Gericht gezogen und gescheitert.
Wir hatten mit Einzug nicht stillschweigend abgenommen. Das genaue Vorgehen hatten wir im Vorfeld mit Anwalt besprochen.
Wenn das Verhältnis eh schon gestört ist, wäre ich vorsichtig. In jedem Fall würde ich mich rechtlich absichern und beraten lassen, wie in deinem konkreten Fall vorzugehen ist.
Wir hatten damals im Vertrag eine förmliche Abnahme nach VOB vereinbart. Beim Übergabe-Termin haben wir die Abnahme verweigert wegen zahlreicher Mängel, die die Gegenseite nicht einsah und auch nicht beseitigen wollte und sind danach trotzdem eingezogen. Dass wir die Abnahme verweigern und aus welchen Gründen stand so im Übergabe-Protokoll. Die Gegenseite hat dann mit konkludenter (= stillschweigender) Abnahme argumentiert, ist vor Gericht gezogen und gescheitert.
Wir hatten mit Einzug nicht stillschweigend abgenommen. Das genaue Vorgehen hatten wir im Vorfeld mit Anwalt besprochen.
Wenn das Verhältnis eh schon gestört ist, wäre ich vorsichtig. In jedem Fall würde ich mich rechtlich absichern und beraten lassen, wie in deinem konkreten Fall vorzugehen ist.
ypg24.10.21 09:51
Costruttrice schrieb:
Übergabe-ProtokollDafür ist es ja auch da: dass man bei der Übernahme die Mängel protokolliert, das Haus dennoch abnimmt und dann die Mängel im Protokoll nachgebessert werden.Aber egal:
Costruttrice schrieb:
Wenn das Verhältnis eh schon gestört ist, wäre ich vorsichtig.Ich auch. Da wäre ein fachlicher Rat eines Anwalts sicherlich besser als ein Forum 🙂Costruttrice24.10.21 10:11
ypg schrieb:
Dafür ist es ja auch da: dass man bei der Übernahme die Mängel protokolliert, das Haus dennoch abnimmt und dann die Mängel im Protokoll nachgebessert werden.Hätten wir die Mängel nur protokolliert aber trotzdem abgenommen, hätten wir alle Teilleistungen und Schlusszahlung leisten müssen, wie wenn das Haus mangelfrei gewesen wäre. Auch wäre mit Abnahme die Frist für Gewährleistungsansprüche sofort angelaufen.Die Mängel waren noch groß, der GU schien angeschlagen, Insolvenz njcht ausgeschlossen. Daher war der Rat des Anwalts „nicht abnehmen“,
um Geld zurückhalten zu können für evtl Ersatzvornahme. Hätten wir abgenommen und gezahlt, wären wir vermutlich auf allem sitzen geblieben, er hätte nichts mehr gemacht, wir hätten ihn verklagen müssen und auch für Gerichtskosten in Vorleistung gehen müssen. Durch unser Vorgehen haben wir „nur“ Nerven, viel Zeit und Energie gelassen. Hatten aber hinterher ein mangelfreies Haus und kein Geld verloren.
Costruttrice24.10.21 10:23
Ergänzung: Sicher hängt das empfohlene Vorgehen auch mit der Art/Volumen der Mängel ab. Bei kleineren Mängeln wäre eine Abnahmeverweigerung möglicherweise „mit Kanonen auf Spatzen schießen“, bei uns waren es recht große Posten.
Daher kann man so was auch nur bedingt vergleichen oder auf den eigenen Fall übertragen.
Daher kann man so was auch nur bedingt vergleichen oder auf den eigenen Fall übertragen.
hampshire24.10.21 10:35
Jelena1994 schrieb:
Was spricht also dagegen einzuziehen und Gleichzeit die Übergabe zu verweigern und dies im Protokoll festzuhalten? Oder ist dies gar nicht rechtlich möglich aufgrund der fehlenden Treppe(Brandschutz....)? Die Umzugsfirma ist schon auf den kommenden Samstag bestellt.Das vorzeitige Umziehen ist eben ein Risiko. Du sparst Dir das Geld für eine Pension / Ferienwohnung / Haustierunterbringung und gibst Dich in eine Abhängigkeit von der Fairenss Deines Anbieters. Offiziell brauchst Du die Abnahme vom Bauamt.
Für den Baupartner ist das ebenfalls ein Aufwand und ein Risiko, da er die Baustelle anders sichern muss, wenn jemand darin lebt.
Wir haben den vorzeitigen Einzug ohne große Not so gemacht und einen Teil des Umzuges vorgezogen und auch schon im Haus vor Abschluss aller Arbeiten zum Teil gewohnt. Wir waren sicher, dass das mit unseren Handwerkern geht und haben "Glück" gehabt.
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