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ᐅ Ab 1.8. 30% BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung


Erstellt am: 08.08.16 09:52

Abzahler08.08.16 09:52
Gerade durch einen Artikel darauf gestoßen und hier konnte ich noch nichts dazu finden. Ich denke, für den einen oder anderen mit einer (älteren) Bestandsimmobilie ganz interessant. Ich kopiere hier mal einiges von der BAFA-Seite rein. Für wen es interessant ist, sollte sich die Details direkt auf deren HP anschauen.
Wir hatten jedenfalls mal eine Energieberaterin im Haus, die uns einen hydraulischen Abgleich empfohlen hatte.

Von der BAFA-Seite:
Startseite>BAFA>Energie>Heizungsoptimierung

Heizungsoptimierung
Ab 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.

Was wird gefördert?
Investitionen in folgende Tatbestände können gefördert werden:

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
    • Umwälzpumpen und
    • Warmwasser-Zirkulationspumpen
  • Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen
  • In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
    • voreinstellbaren Thermostatventilen
    • Einzelraumtemperaturreglern
    • Strangventilen
    • Technik zur Volumenstromregelung
    • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
    • Pufferspeichern
    • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve
Was wird nicht gefördert?
  • Maßnahmen in Neubauten
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht
  • die Anschaffung und die Installation gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
  • Eigenleistungen
  • Nebenleistungen, wie z. B. Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgungsleistungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen an den Antragsteller überwiesen wird.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.

Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten.

  • Vor Maßnahmenbeginn müssen Sie sich online auf der BAFA-Homepage registrieren. Der Link für die Registrierung wird in der Rubrik "Formulare" ab dem 01.08.2016 freigeschaltet. Sie erhalten dann eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registriernummer. Mit der Realisierung der Maßnahme können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.
  • Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können Sie Ihre für die Antragstellung relevanten Daten eingeben und an das BAFA übermitteln. Der Link für die Antragstellung wird in der Rubrik "Formulare" ab dem 15.08.2016 freigeschaltet. Das über dieses Portal anschließend erzeugte Antragsformular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mit allen Rechnungen in Kopie hochladen. Die zu fördernden Maßnahmen müssen in der Rechnung eindeutig und klar markiert werden. Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich die De-minimis-Erklärung ein. Dieses Formular erhalten Sie bei der Antragstellung.

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