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ᐅ 3-Fache Eintragung im Grundbuch


Erstellt am: 09.06.2015 16:30

Umbau-Susi 10.06.2015 07:02
Ich glaube, es geht um was ganz anderes. 7 Jahre sind die Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz + Bearbeitungszeitraum. Es wird also wohl auf diese Art versucht werden das Haus aus der Insolvenzmasse zu bekommen. Ehepaar lebt in Scheidung + zusätzlicher Fremdbesitzer -> Hoffnung durch ggf. 2 nur mittelbar Beteiligte die Verwertung zu vermeiden. Das hat in Einzelfällen auch schon geklappt, wenn es zeitig genug in die Wege geleitet wurde. Banken unterstützen es gelegentlich, weil ihre Sicherheit damit unangetastet bleibt und sie nicht im Quotenbeftiedigungsverfahren sind..
Aber wenn es einen garstigen Gläubiger im Verfahren gibt, der einem Insolvenzplan ohne Verwertung des Hauses nicht zustimmt gibt es eine Zwangsversteigerung und der TE stellt sich mit seiner Forderung ganz hinten an.
Insofern Finger weg, die Verbrenngefahr ist riesig.

Sylvia

lastdrop 10.06.2015 08:15
toxicmolotow schrieb:
Wieso stehst du im dritten Rang? Das kapiere ich nicht. Bitte um Erklärung.

Als Eigentümer gibt es keine Ränge. Nur Lasten können Ränge haben.

Ich bin mir ob meines eigenen vorherigen Beitrags doch nicht im Klaren, aber: Die Bank (im 1. Rang), würde doch nicht zulassen, dass zu den Kreditnehmern (implizit im "2.Rang" nach der Bank) noch ein Dritter hinzukommt, der nicht Kreditnehmer ist aber Eigentumsanteile hielte. Damit landet der TE implizit im "3. Rang". Oder?

Wastl 10.06.2015 08:31
Die Grundschuld der Bank ist doch zur Absicherung des Kredits. Wenn der Kaufpreis den Kreditrahmen deckt, dann kann das Geld auch Alternativ auf einem Sparbuch geparkt werden und man gibt der Bank dort Pfändungsrechte oder ähnliches. So können die beiden aus dem Grundbuch ausgetragen werden ohne den Kredit komplett zu tilgen (wenn dies nicht möglich ist) und du kannst alleine das Haus übernehmen.

toxicmolotof 10.06.2015 08:31
Die Bank im ersten Rang (Abt. III) interessiert nicht wer oder was im 2. 3. oder x. Rang steht weil diejenigen ja eben nachrangig sind. Aber de4 Eigentümer steht nicht im 2. Rang oder sonst wo in Abt. III.

Der Eigentümer steht ganz woanders (Abteilung I) ohne Rang (höchstens mit Anteilen) und hat nichts mit Abt. III zu tun.

Und wer Eigentümer ist interessiert nur "am Rande", da Grundschuld.

Interessant wird es mit der persönlichen Haftung der Eigentümer im Grundbuch (Wieder ein anderes Thema) und der Kreditnehmer.

lastdrop 10.06.2015 08:46
Schau das mal aus der Perspektive des TE an: M.E. kann er keine sinnvollen Eigentumsrechte an irgendetwas bekommen, solange die Bank nicht refinanziert wird und er mit Eigentumsanteilen im Grundbuch steht.

Es geht mir nicht um die grundschuldlichen Ränge.

toxicmolotof 10.06.2015 09:02
Und die Bank interessiert es nicht, wenn neben den Eheleuten ein Dritter Eigentümer wird, so lange dieser die Zweckerklärung unterschreibt und die Sicherheit als solche bestehen bleibt.

Er muss nichtmal Kreditnehmer werden.
kreditnehmergrundbuchverwertunggrundschuld