W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ 2 Käufer - 1 Immobilie - unterschiedliche Geldbeträge - Eigentümer?


Erstellt am: 24.02.24 22:54

Musketier04.03.24 13:36
Pascali schrieb:

Vielen Dank für die interessanten Hinweise und Anmerkungen.


Darlehen sind mit 5,5% zu versteuern, das wäre die schlechteste Lösung. Dann könnte man ja besser einen höheren Kredit bei der Bank nehmen für 3,85%.

Vollkommener Quatsch. In der Vertragsgestaltung ist man prinzipiell frei, solange es halbwegs fremdüblich ist.
Ich glaube, die 5,5% resultieren aus einem Urteil, bei dem es um ein unverzinstes Darlehen ohne feste Laufzeit vereinbarte. Dort kam der Zinssatz zur Auf/Abzinsung zum Tragen.

Du verrennst dich vollkommen mit deinem Halbwissen.
nordanney04.03.24 13:46
Pascali schrieb:

Darlehen sind mit 5,5% zu versteuern, das wäre die schlechteste Lösung. Dann könnte man ja besser einen höheren Kredit bei der Bank nehmen für 3,85%.
Unsinn. Wurde schon so geschrieben.
Pascali schrieb:

Es sollen gar keine Mieteinnahmen entstehen, die dann auch wieder zu versteuern wären. Es soll gerade steuerlich möglichst einfach gehalten werden.
Dann nenn es nicht Miete, sondern Nutzungsentschädigung.
Pascali schrieb:

O.k., das wußte ich nicht. Doch im 2. Schritt interessiert es das FA dann natürlich. Bezahlt Person B die Hälfte dr Grundbesitzabgaben, dann schenkt Person B Person A Geld, was Schenkungssteuer nachsichzziehen würde. Jedenfalls ab 20.000€. Aber das alles nachzuhalten möchte man sich ersparen. So zahlt jeder Anteilig seiner Bruchteile auch die Grundbesitzabgaben an das FA.
Nein, das FA fragt nicht nach irgendwelchen Dingen. Du hast einfach keine Ahnung.
Pascali schrieb:

Also muss zunächst Person C mit z.B. Person B einen Kaufvertag abgeschlossen haben. Dann muss dieser Person B vorgelegt werden und Person B kann dann sagen, dass Person A die Summe zahlt? Könnte Person B dann nicht, wenn sie Person A verärgern möchte, eine utoptisch hohe Summe im Kaufvertrag ansetzen?
B verkauft an C. A kann in den Kaufvertrag einsteigen oder es sein lassen. Nein, man kann A nicht ärgern, denn C muss den Kaufpreis auch bezahlen. B darf dann den Gewinn aus dem Geschäft versteuern und A lacht sich schlapp.
Pascali schrieb:

Genau, das Darlehen wird dann nicht 50/50 angerechnet, weil man davon ausgeht, dass nur Person B tilgt. Somit erhält Person B dann auch die Kreditsumme als Bruchteile komplett. Also im Vorhinein wird das so im Kaufvertrag über die Immobilie festgelegt - nicht im Nachhinein. Dann wäre immer wieder ein Notar notwendig, logisch.
Weißt Du eigentlich, was Du für einen Unsinn schreibst?
Pascali schrieb:

Über ein Wohnrecht hatten wir noch gar nicht nachgedacht - wird dann Miete fällig(die wollen wir ja vermeiden).
Wir würden dann beiden ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Es ist ja keine Pflicht dort dann zu wohnen. Oder wäre das dann ein Zweitwohnsitz, wenn z.B. Person A woanders wohnt - aber auch eben ein Wohnrecht in der Immobilie hat?
Ein Wohnrecht ist nur ein Wohnrecht, wenn man dort wohnt. Dann wird keine Miete fällig (außer, man vereinbart es so). Die Pflicht, dort zu wohnen besteht schon. Sonst wird das Wohnrecht einfach gelöscht. Wie gesagt, ist dann aber keine Finanzierung möglich.

Ich bin raus. So einen Schwachsinn, gepaart mit Unwissen und Beratungsresistenz will ich nicht mehr lesen.
Tolentino04.03.24 14:26
Geh doch einfach zum Steuerberater.
chand198604.03.24 16:50
Pascali schrieb:

Es soll gerade steuerlich möglichst einfach gehalten werden.
Aha. Damit es möglichst einfach wird, machst du es möglichst kompliziert. Da komm nicht nur ich nicht mit.

Das Meiste, was du über mögliche tu zahlende Steuern meinst zu wissen, ist falsch.
Du denkst, ein verschlungener Weg führe durch ein Dickicht, das es gar nicht gibt.

Weder finde ich die Ausgangslage schwierig, noch gibt es dafür keine einfachen Lösungen. Diese wurden genannt.
wohnrechtmiete