ᐅ Lärmschutzwall breiter als im Bebauungsplan angeben
Erstellt am: 04.05.14 23:45
Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet. Laut Gutachten ist ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,5m erforderlich. In unserem Kaufvertrag steht dazu nichts, aber es ist so geregelt, dass dieser komplett auf unserem Grundstück steht.
Das mit Dreiecken eingekästelte ist der Lärmschutzwall mit einer h von 3,5m. Dort steht ebenfalls die Breite mit 7m. Es folgt mit 8m der Bereich in dem ebenfalls nicht gebaut werden darf, anschließend bebaubares Gebiet. Die schriftliche Festsetzung des B-Plans macht keine Angaben zu der Breite.
Jetzt haben wir festgestellt, dass der Wall ca. 10m von unserem Grundstück einnimmt (gemessen beim Beginn des Walls.) Das sind nun deutlich mehr wie erwartet und nimmt uns nun doch recht viel Grundstück.
Die Baufirma welche die Grundstücke verkauft und erstmalig erschließt hat auch den Wall errichtet. Habe ich nach Bebauungsplan einen Anspruch auf eine maximale Breite des Walls von 7m oder ist das nur eine Mindestbreite?
wir haben ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet. Laut Gutachten ist ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,5m erforderlich. In unserem Kaufvertrag steht dazu nichts, aber es ist so geregelt, dass dieser komplett auf unserem Grundstück steht.
Das mit Dreiecken eingekästelte ist der Lärmschutzwall mit einer h von 3,5m. Dort steht ebenfalls die Breite mit 7m. Es folgt mit 8m der Bereich in dem ebenfalls nicht gebaut werden darf, anschließend bebaubares Gebiet. Die schriftliche Festsetzung des B-Plans macht keine Angaben zu der Breite.
Jetzt haben wir festgestellt, dass der Wall ca. 10m von unserem Grundstück einnimmt (gemessen beim Beginn des Walls.) Das sind nun deutlich mehr wie erwartet und nimmt uns nun doch recht viel Grundstück.
Die Baufirma welche die Grundstücke verkauft und erstmalig erschließt hat auch den Wall errichtet. Habe ich nach Bebauungsplan einen Anspruch auf eine maximale Breite des Walls von 7m oder ist das nur eine Mindestbreite?
Ich bin da rein rechtlich auf Laienniveau - wie Du auch an meinen Fragen erkennst.
Was man da machen kann?? Keine Ahnung.
Nur denke ich: bei einer Höhe von 3,50 auf 7 m Breite ist man bei 45 Grad Hang. Da kann ja so einiges rutschen... vlt deshalb die Verbreiterung auf 10 Meter.
Ein Hang kann aber auch ganz schön sein zum Bepflanzen, meiner Meinung nach interessanter als plattes Land...
um die hintere Hälfte vom Hang ist es natürlich schade.
Vlt melden sich bezüglich des Rechts noch weitere Teilnehmer hier -
nicht verzagen... wie viel plattes Niveau bleiben Euch noch?
Gruss Yvonne
Was man da machen kann?? Keine Ahnung.
Nur denke ich: bei einer Höhe von 3,50 auf 7 m Breite ist man bei 45 Grad Hang. Da kann ja so einiges rutschen... vlt deshalb die Verbreiterung auf 10 Meter.
Ein Hang kann aber auch ganz schön sein zum Bepflanzen, meiner Meinung nach interessanter als plattes Land...
um die hintere Hälfte vom Hang ist es natürlich schade.
Vlt melden sich bezüglich des Rechts noch weitere Teilnehmer hier -
nicht verzagen... wie viel plattes Niveau bleiben Euch noch?
Gruss Yvonne
Wenn alles sonst stimmt... mach Dir keine Gedanken
Wir haben auf einer Breite von 21 Metern so ca 12 Meter hinter dem Haus, einer Tiefe der Terrasse von 4,3 Meter, und der Rest Garten kommt uns riesig vor. Viel Rasen
Wenn Du ein Foto möchtest, gern, aber ansonsten solltet Ihr genug Freifläche haben zu dem Wall!
Wir haben auf einer Breite von 21 Metern so ca 12 Meter hinter dem Haus, einer Tiefe der Terrasse von 4,3 Meter, und der Rest Garten kommt uns riesig vor. Viel Rasen
Wenn Du ein Foto möchtest, gern, aber ansonsten solltet Ihr genug Freifläche haben zu dem Wall!
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