Schwundrisse - zulässige Breite

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Hallo zusammen,

wir sind kurz vor der Unterzeichnung unseres Vertrages. Hierin steht eine Passage, welche ich mal zitiere:

"Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Bodensetzungen im Bereich der Arbeitsräume, soweit es sich um verfüllte Außenbereiche handelt, sowie Schwundrisse insbesondere im Dachgeschoss, die keinerlei Bedeutung oder Folgen für die ordnungsgemäße Ausführung haben. Schwundrisse sind durch unterschiedliches Dehnungsverhalten verschiedener Materialien bedingt. Hier empfiehlt der Auftragnehmer eine Verleistung im Zuge der Malerarbeiten."

Mir ist klar, dass es beim Hausbau zu Rissbildungen kommen kann. Dies ist wohl normal.
Wir bauen mit wasserundurchlässigen Beton in Qualität C25/30 (lt. Bauleistungsbeschreibung).

Im Rahmen der Vertragsprüfung erhielt ich vom Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes den Hinweis, dass Schwundrisse bis 0,2 mm normal wären. Belegen konnte er es mir nicht.
dem zufolge bat ich mein Bauunternehmen, den Text in "sowie Schwundrisse bis 0,2 mm insbesondere ..." abzuändern. Das Bauunternehmen hat wiederum einen renommierten TÜV-Sachverständigen kontaktiert, der ihnen mitteilte, dass es keine festgeschriebene Größe/Breite für Schwundrisse gibt. dem zufolge möchte die Baufirma diese Passage nicht ändern.


Ich bin Laie und stehe hier mit zwei verschiedenen Expertenaussagen.
Kann mir jemand von den hier anwesenden Profis sagen, ob es eine Norm/DIN/Vorschrift bzgl. der Max. zulässigen Rissbildung gibt und wo ich diese finden kann?

Ich habe ein recht gutes Verhältnis zur Baufirma und möchte dies nur strapazieren, wenn es tatsächlich handfeste Vorgaben hierzu gibt. Ansonsten verlasse ich mich auf die Auskunft der Baufirma und deren guten Ruf.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir bauen mit wasserundurchlässigen Beton in Qualität C25/30 (lt. Bauleistungsbeschreibung).

Im Rahmen der Vertragsprüfung erhielt ich vom Sachverständigen des Bauherrenschutzbundes den Hinweis, dass Schwundrisse bis 0,2 mm normal wären. Belegen konnte er es mir nicht.
Das bestätigt meinen bisherigen Eindruck von den Damen & Herren; besser macht es Deine Schilderung nicht ...

dem zufolge bat ich mein Bauunternehmen, den Text in "sowie Schwundrisse bis 0,2 mm insbesondere ..." abzuändern. Das Bauunternehmen hat wiederum einen renommierten TÜV-Sachverständigen kontaktiert, der ihnen mitteilte, dass es keine festgeschriebene Größe/Breite für Schwundrisse gibt. dem zufolge möchte die Baufirma diese Passage nicht ändern.
Dann sollte dieser TÜV-Mensch noch mal die Schulbank drücken. Es gibt Grenzwerte für Rissbreiten; die Tabelle findest Du im Anhang**.

Für Alles gibt es Normen; wir leben in Deutschland

**Quelle: Prof. Dr.-Ing. Baumgart; Hochschule Darmstadt


Liebe Grüsse, Bauexperte
schwundrisse-zulaessige-breite-61230-1.jpg
 
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Für Alles gibt es Normen; wir leben in Deutschland

**Quelle: Prof. Dr.-Ing. Baumgart; Hochschule Darmstadt
Hallo Bauexperte,

danke für die Grafik.
Die stammt aus der Dissertation/Arbeit von Prof. Baumgart. Bin ich heute beim googeln ebenfalls drüber gestolpert und habe sie mir heruntergeladen.
Dummerweise verstehe ich 75% davon nicht (und dabei halte ich mich für halbwegs gebildet - habe aber keinerlei Schimmer vom Bau).


Ich konnte auch nicht herauslesen, auf welche Bauvorschriften er sich bezieht. Kannst Du mir hier vielleicht noch helfen? Oder beziehen sich alle Gutachter/Sachverständigen auf diese Arbeit?
 
B

Bauexperte

Am Ende der Dissertation stehen imho die Verweise auf die 3 (meine ich jedenfalls, daß es 3 sind) DIN. Wenn nicht, findest Du sie via Tante Gurgel bei Beton.org mit der Suchhilfe "Schwundrisse & Beton"

Liebe Grüsse, Bauexperte


Bauexperte, von unterwegs
 
B

Bauexperte

Hallo,

bin aktuell im Büro.

Ich konnte auch nicht herauslesen, auf welche Bauvorschriften er sich bezieht. Kannst Du mir hier vielleicht noch helfen?
Er bezieht sich auf die DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1/NA, 2011 sowie die Normengruppe DIN EN 1504

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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