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ᐅ Werkvertrag- Neubau Einfamilienhaus Einfamilienhaus


Erstellt am: 11.12.13 05:58

T
Tüddi
11.12.13 05:58
Hallo zusammen,
es ist ein Neubau eines Einfamilienhaus geplant. Von einem Bauträger, der uns auch das Grundstück verkauft. Wir wären also an den Träger gebunden beim Bau.

Nun in steht der Abschluss des Vertrages bevor. Allerdings möchten wir noch so einige Dinge in den Werkvertrag mit aufnehmen bzw. in die Baubeschreibung.
Z.B. die zusätzlichen Erdarbeiten oder höhere Preise für Fliesen.
Unser Standpunkt ist nicht so günstig, da es ja so ein bisschen so aussieht wie "Friss oder stirb - wenn Du es so nicht willst, steht der Nächste Interessent schon Schlange!"
Wir möchten aber nicht alles so hinnehmen und für alles einen Aufpreis zahlen...zumal das mit Zusatzvereinbarungen nach Vertragsunterzeichnungen laufen soll. Wir möchten aber vorher verhandeln!
Hat jemand Tipps, wie das am geschicktesten machbar wäre in unserer Position? Wäre es eine Variante zu sagen, dass wir ansonsten verschiedene Gewerke anderweitig vergeben?

Sollten diese Gewerke eigentlich vor Unterzeichnung rausgenommen werden oder erst später?


Für alle Tipps sind wir dankbar! Viele Grüße
H
HilfeHilfe
11.12.13 07:30
Hallo,

zunächst mal gibt es hier einen User der gerne deine Verträge gegen Obolus sehr genau prüft. Habe ich selbst in Anspruch genommen 🙂


Wir waren auch in der selben Situation wir ihr. In der Tat friss oder stirb. Der Bauträger hat auch bewusst gesagt wir suchen uns die Partei aus. Wobei unser Baustandard schon sehr hoch war. Man muss abwägen was man für sein Geld kriegt. Wenn du sagst Erdarbeiten will ich drin haben, der Preis es aber nicht hergibt , warum soll so ein teurer Bauabschnitt vom BT getragen werden ?


Grundsätzlich sollte man nicht alles eskalieren lassen sondern vorpreschen und die Wünsche einbringen und verhandeln. Wenn ihr am Ende für manche Sachen einen Mehrpreis habt ist es zwar nicht ideal, allerdings fließt es auch in Beleihungswertermittlung bei der Bank ( kleiner Trost)


wir hatten auch Sonderwünsche. ca 65 % wurden von uns bezahlt , Rest BT . auch während der Bauphase zeigt es sich kulant. allerdings wissen auch wir das er Hochpreisig baut. Hat also Marge.
T
Tüddi
11.12.13 08:25
Danke schonmal für den Beitrag. 🙂

Das mit den Erdarbeiten war nur ein Beispiel. Wir wissen bereits, dass etwas mehr ausgehoben werden soll - Probebohrungen wurden schon erledigt. Aber es gibt noch unzählige Beispiele.
Wir haben mit anderen Bauherren gesprochen, die mit derselben Firma gebaut haben und die haben eben einiges im Vorfeld verhandeln können. Allerdings hatten die einen etwas "besseren" Standpunkt, da sie nicht auf genau diese Baufirma angewiesen waren.
Bei uns sieht es aber eher danach aus, da das Grundstück für uns ideal liegt, im Vergleich günstig ist und die Nachfrage immens hoch ist.
Aber das nur am Rande. 😉

Wir haben vor, den Bauherren-Schutzbund in Anspruch zu nehmen. Gerade weil wir nicht viel Ahnung haben und übertrieben formuliert mit dem Rücken an der Wand stehen, möchten wir jemanden an unserer Seite wissen.

Ich denke, wir werden mit dem unabhängigen Berater sprechen und dann unsere Wünsche an die Firma weitergeben. Und dann sollen die uns ein Angebot machen, was sie uns anbieten können. Und evtl. gibt uns der Bauherren-Schutzbund noch Tipps oder es kommt von hier noch eine zündende Idee. Ansonsten müssen wir dann wohl in den sauren Apfel beißen, wenn es uns das wert ist.

Aber nochmal zu den Gewerken - wenn wir z.B. die Elektrik anderweitig vergeben möchten, weil wir jemanden kennen usw. - sollten wir das vor Vertragsunterzeichnung rausnehmen?
D
Doc.Schnaggls
11.12.13 09:14
Hallo,

ganz ehrlich, wenn ich bereits vor Vertragsunterzeichnung derartige Bedenken hätte, ob ich von der Firma fair behandelt werde, würde ich mir nochmal ernsthaft Gedanken machen, ob das Unternehmen der richtige Partner für mich ist.

Ideales Grundstück hin oder her, mir wäre in dieser Situation nicht wohl.

Grundsätzlich empfiehlt es sich so viel als irgend möglich bereits im Vertrag zu regeln - manche Unternehmen sollen dazu neigen, nach erfolgter Unterschrift der Bauherren, Sonderwünsche deutlich höher zu bepreisen und Vergütungen im Wert deutlich nach unten zu korrigieren.

Grüße,

Dirk
T
Tüddi
11.12.13 09:26
Um Misstrauen geht es eigentlich nicht. Die Firma gibt es seit über 30 Jahren und schlechte Arbeit hätte sich schon längst auf Ruf und Auftragslage ausgewirkt. Ich fühle mich nur gerade erschlagen und leicht überfordert mit allem. ;-)
Ich möchte eben für uns alles richtig machen, das macht mir Sorge. Unsere Baubeschreibung ist auch schon gar nicht so schlecht und wir fühlen uns auch gut betreut. Ich könnte nur ruhiger schlafen, wenn ich annähernd denke, wir machen es richtig. ;-)
D
Doc.Schnaggls
11.12.13 09:40
Hallo,

wie gesagt, persönlich würde ich versuchen, soviel als irgend möglich bereits im Werkvertrag zu regeln. Auch wir haben vor Abschluss des Vertrages die Bauleistungsbeschreibung entsprechend unserer Wünsche ergänzen und auch die dadurch entstehenden Kosten im Vertrag klar definieren lassen.

Du schreibst im ersten Beitrag, Ihr möchtet vorher verhandeln - Das ist, meiner Meinung nach, der richtige, und für beide Seiten tragbare, Ansatz.

Verhandlungen über den Preis sind die eine Sache, sprecht doch den Betreuer mal an, wie es beispielsweise mit einem "Ausstattungsguthaben" aussieht, das bereits im Vertrag definiert wird. Damit könntet Ihr Euch den einen oder anderen Sonderwunsch erfüllen und em Bauunternehmen tut es weniger "weh" als ein Preisnachlass in gleicher Höhe...

Grüße,

Dirk
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