Preisunterschied Poroton / Porenbeton gerechtfertigt?

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T

TripleB

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage bzgl. des Preises von Poroton und Porenbeton.
Hintergrund hierzu ist, dass unser Architekt im Leistungsverzeichnung einen "kleinen" Fehler bei der Beschreibung der Innenwände begangen hat.
Er hat versehentlich anstatt Porenbeton (liefern und fachgerecht einbauen), Plan-Hochlochziegel angefragt. Das Ganze ist jetzt leider erst im Nachhinein aufgefallen, als der Auftrag natürlich bereits vergeben war. Der Rohbauer hat jetzt einen Nachtrag geschickt und der Porenbeton soll über 30% pro m² netto teurer sein. (24er Hochlochziegel=49,22Euro/m² und Porenbeton=65,29Euro/m²). Gleiches gilt übrigens auch für den 17,5cm "Stein" - Ziegel=37,82Euro/m² und Porenbeton = 49,40 Euro/m²).
Sind die Preise so i.O. bzw. entspricht das der Realität, oder werde ich hier "abgezogen"?

Besten Dank im Voraus für Eure Einschätzung.

TripleB
 
B

Bauexperte

Hallo,

Sind die Preise so i.O. bzw. entspricht das der Realität?
Was spielt es für eine Rolle, ob die Preise realistisch sind oder Du "zur Kasse gebeten wirst", da der Auftrag an den Rohbauer schon vergeben ist ... vmtl. mit entsprechenden Klauseln bei einseitiger Vertragskündigung?

Da der ursächliche Fehler - nach Deiner Schilderung - bei Deinem Architekten liegt, würde ich vorschlagen, Du schickst ihn ins Rennen um die Preisverhandlungen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
K

K.Brodbeck

Hallo,


Was spielt es für eine Rolle, ob die Preise realistisch sind oder Du "zur Kasse gebeten wirst", da der Auftrag an den Rohbauer schon vergeben ist ... vmtl. mit entsprechenden Klauseln bei einseitiger Vertragskündigung?

Da der ursächliche Fehler - nach Deiner Schilderung - bei Deinem Architekten liegt, würde ich vorschlagen, Du schickst ihn ins Rennen um die Preisverhandlungen

Liebe Grüsse, Bauexperte
Hallo Bauexperte,

im Prinzip hast du ja recht, wenn der Architekt aber sagt, dass die Preise realistisch sind?

Es ist doch schlau im Vorfeld solcher Verhandlungen zu wissen, ob der Preis realistisch ist oder nicht!

Leider kann ich zum Kernthema keine Auskunft geben!

Mit freundlichem Grüssen

K.Brodbeck
 
T

TripleB

Hallo Bauexperte,

im Prinzip hast du ja recht, wenn der Architekt aber sagt, dass die Preise realistisch sind?

Es ist doch schlau im Vorfeld solcher Verhandlungen zu wissen, ob der Preis realistisch ist oder nicht!

Leider kann ich zum Kernthema keine Auskunft geben!

Mit freundlichem Grüssen

K.Brodbeck

Genau das ist der Grund warum ich nachfrage - sicherlich werde ich den Architekten in Rennen schicken und ich habe ihn gestern selbstverständlich auch per Email nach seiner Meinung zu den Preisen gefragt -> Reaktion steht aktuell noch aus.
Aber was nützt mir das alles, wenn er jetzt sagt: "Preis ist i.O."!? Vor diesem Hintergrund wollte ich um eine zweite Einschätzung hier aus dem Forum bitten...

@Bauexperte
Und nein, es gibt keine Klauseln bei einseitiger Vertragskündigung. Der Vertrag stammt von "uns" und nicht vom Rohbauer selbst und ist somit auftraggeberfreundlich geschrieben. Wir könnten den Vertrag theoretisch ohne etwaige Vertragsstrafen (worauf Du vermutlich abgezielt hast) kündigen, wenn wir wollten. Ob man das zu diesem Stadium noch tun wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt...
 
lastdrop

lastdrop

Naja, jeder Wechsel vom Beauftragten kostet in der Regel, jedenfalls fast immer.
Ich seh's wie Bauexperte, und es spielt fast keine Rolle, was realistisch ist.
Handwerker lassen sich den Wechsel von Porenbeton zu Poroton und von Poroton zu Porenbeton bezahlen, ist halt so.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Es ist doch schlau im Vorfeld solcher Verhandlungen zu wissen, ob der Preis realistisch ist oder nicht!
Eben "im Vorfeld", im Nachgang wird es wohl kaum etwas bewirken können, sich über die Preise zu informieren.

Und nein, es gibt keine Klauseln bei einseitiger Vertragskündigung. Der Vertrag stammt von "uns" und nicht vom Rohbauer selbst und ist somit auftraggeberfreundlich geschrieben. Wir könnten den Vertrag theoretisch ohne etwaige Vertragsstrafen (worauf Du vermutlich abgezielt hast) kündigen, wenn wir wollten. Ob man das zu diesem Stadium noch tun wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt...
Das kann ich mir kaum vorstellen, denn einseitige Bevorteilung ist gesetzwidrig und damit schwebend unwirksam; aber wenn Du es schreibst ...

Es gibt aus meiner Sicht nur die Möglichkeit, welche Du bereits in Gang gesetzt hast; nämlich den Architekten als Vermittler in die Gespräche zu schicken. Es werden dem Rohbauer Kosten durch die Änderung des Leistungsverzeichnisses entstehen und diese möchte er - für mich nachvollziehbar - beglichen wissen; das hat imho nichts damit zu tun, ob die Hochlochziegel günstiger/teurer oder preisgleich Porenbeton angeboten wird.

Ob Du - sofern der Rohbauer kein Entgegenkommen erkennen läßt - den Vertrag kündigst, mußt Du entscheiden. Vom zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme - wir stehen 3 Wochen vor Weihnachten und damit den üblichen Betriebsferien - spielt es imho keine Rolle.


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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