Abtretungserklärung aus Guthaben

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G

Gschiborr

Hallo,
ich habe ebenfalls das Problem, dass mein Bauunternehmen eine Sicherheit haben möchte. Ich möchte das Bauvorhaben auch komplett bar bezahlen. Die Hinweise in den AGB der Baufirma hatte ich zwar gelesen, aber dachte nicht, dass es sich auf meine Barzahlung beziehen würde. Allerdings habe ich auch kein Kredit/Zinsrecht studiert.
Nun möchte mir mein Bauunternehmen eine Lösung über ein Notarkonto anbieten (Kosten trage ich) oder eine Lösung, dass ich ein Konto bei einer Bank (Tagesgeld) anlege und ein Formular "Verpfändung von Guthaben" dieser Bank unterschreibe und dann an das Bauunternehmen sende. Dann wird irgendetwas an dem Referenzkonto gedreht (habe ich noch nicht verstanden) und ich kann dann nur noch auf das Konto der Baufirma senden. Nirgend woanders hin.
Hat jemand sowas schon einmal gehört?

Gerald
 
Tassimat

Tassimat

Die zweitere Variante ist sicherlich günstiger.
Spricht etwas dagegen eine dieser beiden Lösungen zu nutzen, oder was genau ist deine Frage?
 
berny

berny

Nun möchte mir mein Bauunternehmen eine Lösung über ein Notarkonto anbieten (Kosten trage ich) oder eine Lösung, dass ich ein Konto bei einer Bank (Tagesgeld) anlege und ein Formular "Verpfändung von Guthaben" dieser Bank unterschreibe und dann an das Bauunternehmen sende. Dann wird irgendetwas an dem Referenzkonto gedreht (habe ich noch nicht verstanden) und ich kann dann nur noch auf das Konto der Baufirma senden. Nirgend woanders hin.
Hat jemand sowas schon einmal gehört?
Hallo, sowas habe ich (Nichtbanker) noch nicht gehört. Ich kann Dir nur meine Erfahrung berichten: Dem GF der Baufirma haben wir damals 2 aus dem Online- Banking stammende, einfach auf weissem Papier ausgedruckte, von niemandem bestätigte Kontoauszüge von 2 (nichtdeutschen) Banken vorgelegt, er hat sie 20 sec. angesehen, weggelegt und das Thema Finanzen war erledigt. Bei jedem anderen Ablauf wären wir auch aufgestanden und hätten das Musterhaus innerhalb einer Minute verlassen. So weit kommt es noch, das man mit seinem eigenen Cash nicht gut genug ist. Frechheit was Euch Euer Vertragspartner da für Geschichten zumuten will. Wenn Ihm Euer Geld nicht gut genug ist: Andere Mütter haben auch schöne Töchter... ähm Häuser.
 
N

nordanney

und ich kann dann nur noch auf das Konto der Baufirma senden. Nirgend woanders hin.
Das ist ja Grundstück. noch nicht direkt schlecht. Frage ist, wie die Vertragsgestaltung genau aussieht. Es kann z.B. nicht sein, dass die Baufirma direkten Zugriff aufs Konto bekommt. Du hast nämlich genau 1 (in Worten ein) Druckmittel gegenüber der Baufirma, wenn es zu Mängeln währende des Baus kommt. Und das ist Dein Geld. Un dieses Druckmittel darfst Du nicht aus der Hand geben.
 
G

Gschiborr

Hallo, sowas habe ich (Nichtbanker) noch nicht gehört. Ich kann Dir nur meine Erfahrung berichten: Dem GF der Baufirma haben wir damals 2 aus dem Online- Banking stammende, einfach auf weissem Papier ausgedruckte, von niemandem bestätigte Kontoauszüge von 2 (nichtdeutschen) Banken vorgelegt, er hat sie 20 sec. angesehen, weggelegt und das Thema Finanzen war erledigt. Bei jedem anderen Ablauf wären wir auch aufgestanden und hätten das Musterhaus innerhalb einer Minute verlassen. So weit kommt es noch, das man mit seinem eigenen Cash nicht gut genug ist. Frechheit was Euch Euer Vertragspartner da für Geschichten zumuten will. Wenn Ihm Euer Geld nicht gut genug ist: Andere Mütter haben auch schöne Töchter... ähm Häuser.
Also bei meinem Bauträger reicht es leider nicht aus, dass ich meine Kontoauszüge präsentiere, denn das ist ja nur eine Momentaufnahme.
Hier mal ein Auszug aus den Vertragsbedingungen meines Bauunternehmens:
Der Bauherr ist berechtigt, die Finanzierungssicherstellung nach seiner Wahl, statt durch Sicherheitsleistung auf Grundlage ... in Form einer Finanzierungssicherstellung in Höhe des .. Preises durch Abtretung der Darlehensauszahlungsanspruches zu erbringen, soweit er für die Finanzierung ein Darlehen in Anspruch nimmt und, soweit der Bauherr Eigenkapital einsetzt, durch Abtretung eines entsprechenden Bankguthabens. Das Kreditinstitut kann bei Inanspruchnahme aus der Abtretung die dem Bauherren zustehenden Leistungsverweigerungsrechte und Zurückhaltungsrechte geltend zu machen.

Ja, die Frage war, ob jemand diese Form mit dem Tagesgeldkonto schon einmal erlebt hat. Finde ich etwas komisch. Aber ich werde es wohl unterschreiben. Allein, um noch weitere Kosten zu vermeiden.
Ob es eine Frechheit ist ... hmm. Wir sind im Jahr 2019. Ich habe schon einmal Mitte der 90er-Jahre gebaut. Damals suchte man sich als Bauherr Grundstücke, Bauträger und Handwerker aus. Heute ist es umgekehrt. Ohne Beziehungen und ohne ganz viel Geld bekommt man keine Handwerker mehr. Und die Bauträger, die wir gefragt hatten, haben alle ganz tolle Verkäufer. Und wenn man dann mal fragt, wann es denn losgehen kann mit dem Bau, heißt es oft "nicht mehr 2019". Auch bei meinem Bauträger mit der oben zitierten Formulierung im Vertrag müssen wir tatsächlich 4 Monate warten, bis die Architekten tätig werden und die Planung beginnt.. Auch schon ziemlich heftig. Dies hatte man uns aber vorher schon angedroht.

Deutscher Rechtstext zur Bauherren-Finanzierungssicherung und Abtretung des Darlehensanspruchs
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2026
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