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ᐅ Erfahrungen/Rückerstattung Reservierungsgebühr Fibav Königslutter


Erstellt am: 19.07.13 08:25

H
Hauzbau
19.07.13 08:25
Hallo liebe Forennutzer,

wer hat Erfahrung mit der Rückerstattung der Reservierungsgebühr gemacht?

Es geht um folgenden Fall:

Am 29.01.2013 habe ich ein Reihenhaus in Wolfsburg, Am Stadtwald reserviert.
Die Reservierungsgebühr betrug 5.000,-EUR.

Als das Vorhaben konkreter wurde, habe ich sämtliche Unterlagen von einem Gutachter prüfen lassen. Die vorgelegten
Verträge waren so für mich völlig inakzeptabel. Auch nach einigen Korrekturen (insgesamt mehr als 10 Punkte!) seitens des Anbieters blieben 2 wesentliche Punkte offen und wurden nicht korrigiert:

1. Zahlungsplan

Der Zahlungsplan ist so nicht akzeptabel. Die jeweiligen Bauabschnitte sind überbezahlt und es werden keine Sicherheiten geboten.

2. Bodengutachten

Der tragfähige Boden fängt erst bei - 1,0 m an. Etwaige Abtragungen und Auffüllungen mit Kies ergeben einen Mehrkostenaufwand von ca. 5.000,-EUR. Hinzu kommt die Bodenfeuchtigkeit. Eine Drainage ist bei diesen Bodenverhältnissen notwendig (Wortlaut Bodengutachten).
Diese kommt ebenfalls mit 5.000,-EUR hinzu. Beides ist nicht im Kaufpreis enthalten.

Punkt 1 und 2 war mir zum Zeitpunkt der Reservierung am 29.01.2013 nicht bekannt. Das Bodengutachten "Am Stadtwald, Wolfsburg" wurde erst am 29.02.2013 erstellt. Die Mehrkosten in Höhe von 10.000,-EUR werden nicht vom getragen (s. Notarvertrag §7 und Baubeschreibung Punkt 3.1).

Am 13.Juli 2013 habe ich die Reservierungsgebühr aufgrund der o.g. Punkte wieder zurück gefordert.
Nun windet sich der Anbieter wie ein Aal, um nicht zahlen zu müssen.

Hat jemand ähnliche Erfahrung mit seinem gemacht? Was kann ich weiter unternehmen, um an meine Reservierungsgebühr zu kommen. Ein Vertrag kam nie zustande.

Danke im voraus
Martin

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Hallo Hauzbau,

schau mal hier: Erfahrungen/Rückerstattung Reservierungsgebühr Fibav Königslutter. Da wird jeder fündig!
B
Bauexperte
19.07.13 10:44
Hallo,
Hauzbau schrieb:

Auch nach einigen Korrekturen (insgesamt mehr als 10 Punkte!) seitens des Anbieters blieben 2 wesentliche Punkte offen und wurden nicht korrigiert:

2. Bodengutachten

Der tragfähige Boden fängt erst bei - 1,0 m an. Etwaige Abtragungen und Auffüllungen mit Kies ergeben einen Mehrkostenaufwand von ca. 5.000,-EUR. Hinzu kommt die Bodenfeuchtigkeit. Eine Drainage ist bei diesen Bodenverhältnissen notwendig (wortlaut Bodengutachten).
Diese kommt ebenfalls mit 5.000,-EUR hinzu. Beides ist nicht im Kaufpreis enthalten.

Punkt 1 und 2 war mir zum Zeitpunkt der Reservierung am 29.01.2013 nicht bekannt. Das Bodengutachten "Am Stadtwald, Wolfsburg" wurde erst am 29.02.2013 erstellt. Die Mehrkosten in Höhe von 10.000,-EUR werden nicht vom getragen (s. Notarvertrag §7 und Baubeschreibung Punkt 3.1).
Punkt 2 ist normal; Du kaufst ja nicht von einem Bauträger das fertige Objekt, sondern ein Anbieter baut auf "fremdem" (Deinem, wenn der Notarvertrag geschlossen ist) Grund. Insofern schützt sich Dein Anbieter vor Mehrkosten aus dem Bodengutachten; diese gehören in den Bereich der Bauneben- bzw. Gründungsmehrkosten.

Dieses Vorgehen läßt sich nur "vordergründig" umgehen, indem Du eine Bauträgermaßnahme erwirbst => Grundstück und Haus aus einer Hand. Aber, bevor Du glauben solltest, daß Du dann die Kosten aus Punkt 2 nicht trägst: sie sind mit 100%iger Sicherheit im Verkaufspreis berücksichtigt.
Hauzbau schrieb:

Hat jemand ähnliche Erfahrung mit seinem gemacht? Was kann ich weiter unternehmen, um an meine Reservierungsgebühr zu kommen. Ein Vertrag kam nie zustande.
Vielleicht ist kein Werkvertrag zustande gekommen, ein Vertrag bzgl. der Modalitäten Reservierungsgebühr dagegen sicher schon. Was steht denn im diesbezüglichen Wortlaut?

Grüße, Bauexperte
reservierungsgebührbodengutachtennotarvertragzahlungsplanmehrkosten