Merkmale einer abgetrennten Einliegerwohnung

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O

opfl

Hallo,

wir bauen ein Haus mit KFW 55 Standard. Es gibt jeweils eine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für die Hauptwohnung und für die Einliegerwohnung (also insgesamt zwei Anlagen). Aus Platzgründen möchte ich die Anlagen in einem gemeinsamen Technikraum unterbringen der nur von der Hauptwohnung aus begehbar ist. Laut meinem Haushersteller bekomme ich dann keine zwei KfW Kredite und das Finanzamt erkennt die Wohnung nicht als abgetrennt an.
Stimmt das? Habe beim Finanzamt und der KfW angefragt. Kriterien für Abgetrenntheit:

- separater Eingang
- Kochstelle
- Bad
- Schlafplatz

in Einliegerwohnung. Ist alles erfüllt. Will mein Hauslieferant einfach mehr Schallschutzwand verkaufen? Bin verunsichert. Hat jemand Erfahrung?

Viele Grüße
Oli
 
S

Shism

Ich vermute dein Hersteller erzählt quatsch....
schlag ihm doch mal vor auf die zweite Kontrollierte-Wohnraumlüftung für die Einliegerwohnung dann zu verzichten wenn beide Kontrollierte-Wohnraumlüftung in einem gemeinsamen Technikraum nicht gehen...
 
O

opfl

Das geht wohl technisch nicht. Ich habe den Haushersteller gebeten mir schriftlich die Quellen zu geben dass das Alleinstellungsmerkmal verloren geht beim der KfW und beim Finanzamt. Mal schauen was die dazu sagen.
 
S

Shism

Das geht wohl technisch nicht.
Technisch geht das sehr wohl... wird schon seit jeher so gemacht ^^

Evtl benötigst du eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung damit du auf Kfw55 kommst bzw dein Planer muss für ein Vernünftiges Lüftungskonzept sorgen... da gäbe es aber auch alternativen...


Damit wollte Ich dir eigentlich nur aufzeigen, dass die Kontrollierte-Wohnraumlüftung ja eigentlich nicht verhindern kann, dass es nicht mehr als eigenständige Wohneinheit zählt, da du ja auch einfach ohne eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung bauen könntest... Oder wo soll stehen dass eine Einliegerwohnung eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung benötigt?
 
O

opfl

Ja hast recht. Zweite Kontrollierte-Wohnraumlüftung braucht man wohl weil Hauptwohnung ca. 150m² und Einliegerwohnung ca. 52m² hat. Der Hausbauer argumentierte halt das der Filter gewechselt werden müsse etc. Mal schauen ob die was liefern oder nachgeben.
 
S

Shism

Zweite Kontrollierte-Wohnraumlüftung braucht man wohl weil Hauptwohnung ca. 150m² und Einliegerwohnung ca. 52m² hat
ne das würde auch mit einer gehen... gibt ja entsprechend leistungsfähige Geräte...

Der Grund für die Trennung ist eher die Regelung... Wenn du z.B. Abends Gäste hast und die Kontrollierte-Wohnraumlüftung auf höchste Stufe stellst kann dein Mieter in der Einliegerwohnung evtl nicht schlafen weil die hohe Luftströmung Geräusche an den Ventilen erzeugt....
oder wenn du Raucher bist und dein Mieter nicht, dann hat er nicht deine Asche in seinem Filter kleben etc...

Der Hausbauer argumentierte halt das der Filter gewechselt werden müsse etc.
Jo das ist richtig... und da finde ich es eher gut wenn der Vermieter das gleich immer bei beiden Geräten macht... Also eher ein Pluspunkt für beide Geräte in einem Technikraum!
Ich würde nicht meinem Mieter vertrauen wollen regelmäßig die Filter zu reinigen u zu wechseln... kann dem ja egal sein wenn das Teil nach ein paar Jahren ne Generalsanierung benötigt....

Mal schauen ob die was liefern oder nachgeben.
??? Wer bezahlt die denn?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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