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ᐅ Lange Wartezeit - Baugenehmigungsfrist


Erstellt am: 13.11.12 19:20

U
unser Haus
13.11.12 19:20
Gibt es eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung eines Bauantrages? Wir haben unseren Bauantrag in der 37KW eingereicht. Der nach 2 Wochen wieder zurück kam da wir zum Beispiel nicht eingezeichnet haben wo die Mülltonnen stehen oder wo Grünflächen auf unserem Grundstück später sein sollen. Nach dem alle "Fehler" beseitigt wurden ging er wieder zurück zum Bauamt.Wir sind jetzt in der 46KW und haben noch nichts wieder. 😡
W
Wastl
14.11.12 08:38
Jede Gemeinde / Stadtordnung hat da zusätzlich ihre eignen Regelungen. Bei uns glaube ich nicht länger als 3 Monate. Ruf doch einfach dein Bauamt an und frag nach wie der Status ist.
B
Bauexperte
14.11.12 09:14
Hallo,
unser Haus schrieb:
Gibt es eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung eines Bauantrages? Wir haben unseren Bauantrag in der 37KW eingereicht. Der nach 2 Wochen wieder zurück kam da wir zum Beispiel nicht eingezeichnet haben wo die Mülltonnen stehen oder wo Grünflächen auf unserem Grundstück später sein sollen. Nach dem alle "Fehler" beseitigt wurden ging er wieder zurück zum Bauamt.Wir sind jetzt in der 46KW und haben noch nichts wieder. 😡
Wenn ich Dich richtig verstehe, hat Dein Bauantrag bis heute ein reale Laufzeit von 5 - 6 Wochen?

Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude und Garagen, fallen unter das "Vereinfachte genehmigungsverfahren". In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen wie z.B. Stellplätze und Abstandsflächen geprüft. Die Genehmigung hierzu wird im Regelfall nach 4-6 Wochen erteilt; oft unbemerkt von den Antragstellern, wenn der Architekt nicht ein "Benachrichtigungsfeld" auf dem Bauantrag markiert hat.

Dann gibt es noch das "normale Genehmigungsverfahren". Hierbei handelt es sich um das "umfassendste" Baugenehmigungsverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung von Vorhaben, Anlagen und Einrichtungen durchgeführt, die besonderen Anforderungen unterliegen. Die Behörde prüft in diesem Verfahren die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Die Erteilung einer Baugenehmigung kann in den Fällen eines "normalen Genehmigungsverfahrens" bis zu 3 Monate und länger in Anspruch nehmen.

Freundliche Grüße
U
unser Haus
14.11.12 13:27
Hallo Bauexperte, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die fehlenden Angaben wurden am 12.09. beim Bauamt eingereicht. Wir sind jetzt in der 9 Woche. Auf Anlage 1/2 zu VV BauPrüf VO ist "Bauantrag" angekreuzt, in der selben Zeile steht :" Vorhaben für das das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt wird"
Angerufen habe ich auch schon aber ohne Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
J
JohnMockery
19.11.12 16:53
Hi,

ich glaube in der Regel sind es 3 Monate...übrigens zum Thema das es länger dauern kann...das kann passieren, aber dazu muss die Behörde sich begründen, warum es länger dauert (Komplexität oder ähnliches). Ansonsten, wenn du nach den 3 Monaten nichts hörst, ist dein Bau so wie du ihn eingereicht hast genehmigt...!!! So war es bei einem Kumpel von mir...

Unsere Bauvoranfrage hat fas genau 3 Monate gedauert. 1 1/2 Wochen vor Fristende kam der (positive) Bescheid, dass wir auf dem Grundstück, welches wir in Ausblick haben bauen können und dürfen 🙂.

Jan
U
unser Haus
19.11.12 17:05
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Baut Ihr auch in NRW? Wir bauen im Herzen des Ruhrpotts!
Mit freundliche Grüße
bauantragbauamtgenehmigungsverfahrengrundstückbehörde