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ᐅ Dachbodenisol. Geschossdecke, 5 Wohneinheiten, Kostenteilung?


Erstellt am: 02.11.12 23:23

K
Konek
02.11.12 23:23
Guten Abend liebe Bauexperten,

bevor ich mein Problem erläutere, kurz zu meinen Wohnverhältnissen:

Ich bewohne seit Oktober 2010 eine Eigentumswohnung (Baujahr des Hauses: 1967) mit drei Zimmern und 74m² Wohnfläche. Neben mir gibt es vier weitere Wohnungseigentümer, die das Haus jedoch selbst nicht bewohnen - alle weiteren vier Parteien sind vermietet. Durch Kauf der Wohnung bin ich an Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden - dazu später mehr.

Nachdem die Wohnung renoviert wurde (Eigenleistung), fühlte ich mich recht wohl, bis, leider wohnen wir nicht in den Subtropen, der bitterkalte Winter kam.
Neben einer sehr hohen Nebenkostenabrechung für 2011 habe ich gefroren, nicht dass ich verweichlicht wäre, nur leider ist es in den Räumen, vor allem die der Nordseite zugewandt sind, nicht wärmer als 14°C geworden (Heizung lief auf Hochtouren und war kochend heiß)... Letztes Jahr war ich dermaßen beruflich eingespannt gewesen, dass ich selten daheim war, im Sommer war es ja eh egal, und auch wenig Zeit hatte mich mit dem Thema "Wie bekomme ich ein behaglich warmes Zuhause" auseinander zu setzen.

Informationen zur Lage der Wohnung und Zustand des Hauses:

- erste Etage, an einer Seite grenzt ein Haus an, also relativ gute Isolierung, zur anderen Seite der Hausflur
- das Haus ist nicht wärmeisoliert
- über meiner Wohnung ein unisolierter Dachboden (unbewohnte aber gemeinsam benutzte Fläche für Wäsche und Lagerung von Möbeln etc.),
es trennt mich nur eine Stahlbetondecke (geschätzte Wärmeleitfähigkeit zwischen 2,1 und 2,3 W/m*K)
- Fenster aus den späten achtzigern, Dichtungen hin, Scharniere im Ar***, werden nächsten Freitag durch neue ersetzt

Bevor jetzt ein Klugschei*er fragt, was mich bewegt hat in solch eine Wohnung zu ziehen, kann ich nur sagen: Sie ist schön und hat (relativ) wenig Geld gekostet (sehe ich als gute Wertanlage an).

Genug erzählt, nun konkret zu meinem Problem:

Als größtes "Wärmeproblem" sehe ich nun als nächstes den Dachboden (Fenster werden ja nächste Woche gewechselt). Dieser erstreckt sich über meine gesamte Wohnfläche (gemessene Fläche: 80m²). Hauptaufgabe dabei ist natürlich das es schön dämmt und die Wärme bei mir in der Wohnung bleibt, aber auch, dass der Dachboden begehbar, darüber hinaus weiterhin mit schweren Möbeln belastbar bleibt. Also habe ich die Idee von einer Styroporisolierung schnell verworfen (stimmt Ihr mir da zu?)...
Ich würde gern in Eigenleistung isolieren, dabei dachte ich an Styrodur 3035 CS (richtige Dämmung? welche Stärke soll ich verwenden??? - - -> was sagen die Experten? Kann ich die optimale Stärke für mich errechnen? Wenn ja, wie?) und darüber an USB-Platten (22mm, schön stark, das hält ne Menge aus!).
Grob über´n Daumen hab ich 3150€ Materialkosten (für Styropor 120mm + USB-Platten 22m je 80m²) überschlagen - geht sicherlich günstiger. Nun gut, wenn´s was bringt (an Wohnkomfort und natürlich auch an Heizkosten) bin ich gern bereit es zu investieren. Nun hab ich etwas gefunden was mich neugierig macht:

Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik:
"1. Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 Energieeinsparverordnung 2009 ist der Eigentümer eines Wohngebäudes oder eines Nichtwohngebäudes,
das nach seiner Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf
Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt wird, zur Dämmung einer zugänglichen
obersten Geschossdecke beheizter Räume nur verpflichtet, wenn die Geschossdecke bisher
ungedämmt ist. Ersatzweise kann der Eigentümer statt dessen das bisher ungedämmte Dach "entsprechend"
dämmen (§ 10 Absatz 3 Satz 2 Energieeinsparverordnung 2009). Nach § 10 Abs. 4 Energieeinsparverordnung 2009 ist Absatz 3
nach dem 31. Dezember 2011 auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken
beheizter Räume analog anzuwenden. Das Wort "entsprechend" in Absatz 3 Satz 2 bedeutet, dass
für die ersatzweise Dachdämmung dieselbe Anforderung an den maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten
gilt wie für die Geschossdeckendämmung. Das ist auch sinnvoll, weil in beiden Fällen
eine erstmalige Dämmung verlangt wird. Der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke
oder des Daches darf 0,24 Watt/(m²*K) nicht überschreiten.

2. Beide Tatbestände des § 10 Absatz 3 und 4 Energieeinsparverordnung 2009 setzen voraus, dass bisher überhaupt
keine Dämmung vorhanden ist, also weder an der Geschossdecke noch am Dach. Die Vorschrift
regelt jedoch nicht ausdrücklich den Fall, dass die oberste Geschossdecke bisher nicht gedämmt
ist, während das Dach bereits eine Dämmung aufweist, die aber den maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten
von 0,24 Watt/(m²*K) nicht einhält. Bei einem unzureichend gedämmten Dach
stellt sich die Frage, ob die Nachrüstpflicht des § 10 Absatz 3 Energieeinsparverordnung 2009 – und in Fällen einer
begehbaren obersten Geschossdecke auch § 10 Absatz 4 Energieeinsparverordnung 2009 – eingreift."

Es folgen weitere Punkte...

Könnten die Kosten, die bei der Isolation der Decke entstehen, auch auf die anderen Eigentümer verteilt werden?
Diese hätten von der Aktion im Endeffekt garnichts, sind jedoch Mitbesitzer des Hauses (!).
Ich befürchte, dass wenn ich dies bei der nächsten Eigentümerversammlung vorschlage, alle zwar zustimmen werden, aber niemand dafür den Geldbeutel aufmachen möchte - im Gegenzug dazu, wenn ich mich an Isolationsarbeiten im Keller beteiligen soll, hab ich auch nichts von...

Wie könnte ich hier am Besten vorgehen? Was steht mir zu?

Ich bin auf Eure Antworten sehr gespannt...

Grüße

Konek

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Hallo Konek,

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K
Konek
02.11.12 23:56
Noch was vergessen: Ist eine Dampfsperre erforderlich?

Gruß

Konek
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