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ᐅ Bauen im Garten ohne Bebauungsplan


Erstellt am: 22.09.12 06:55

J
jolly13jumper
22.09.12 06:55
Hallo, meine Eltern haben ein relativ großes Grundstück. Zumindest so groß, dass noch ein Haus in den Garten passt, rundherum sind Nachbarn nach allen Seiten. Gestern war ich auf dem Bauamt und habe einfach mal unverbindlich gefragt ob ich im Garten bauen dürfte. Es hieß nein, weil noch keiner in der 2ten Reihe gebaut hätte. Wie sie mir aber den Grundstücksplan (heisst das so?) gezeigt hat, ist mir auf gefallen, dass das Grundstück von meinen Eltern eigentlich 3 sind. Wo das Haus meiner Eltern steht, noch mal 300 qm im Garten und neben dem Haus (was unsre Hofeinfahrt ist) noch mal so ca 2,50 - 3 m breiter Streifen, bis zu dem Teil im Garten. Ich habe erst mal nichts gesagt, und wollte mich erst mal schlau machen bevor ich was falsches sage, aber ist es möglich, dass es früher wo dass ein Neubaugebiet war, schon so vorgesehen war, dass da hinten ein separates Haus stehen kann und da eine Zufahrt ist. Ausdrucken wollte sie mir den Plan nicht da ich nicht Eigentümer bin. Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und ich Versuche eine Skizze nachzureichen.

Ich denke doch, dass das dann kein Problem darstellen sollte, da zu bauen.

Gruß

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Hallo jolly13jumper,

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B
Bauexperte
22.09.12 11:05
Hallo,
jolly13jumper schrieb:
.. auf dem Bauamt und habe einfach mal unverbindlich gefragt ob ich im Garten bauen dürfte. Es hieß nein, weil noch keiner in der 2ten Reihe gebaut hätte.
Auf meinem Grundstück würde auch locker ein weiteres Haus zu platzieren sein, dennoch werde ich keine Genehmigung für eine Hinterlandbebauung erhalten
jolly13jumper schrieb:

Wie sie mir aber den Grundstücksplan (heisst das so?)
Du meinst vmtl. den Katasterauszug.
jolly13jumper schrieb:

... noch mal 300 qm im Garten und neben dem Haus (was unsre Hofeinfahrt ist) noch mal so ca 2,50 - 3 m breiter Streifen ... aber ist es möglich, dass es früher wo dass ein Neubaugebiet war, schon so vorgesehen war, dass da hinten ein separates Haus stehen kann und da eine Zufahrt ist...
Das wird die "normale" Abstandsfläche (3,00 m) zum Nachbarn sein, wo in der Regel Garagen grenzständig gesetzt werden. Deine Eltern haben diesen Platz wohl als Zufahrt zur Rückseite des Hauses ausgebaut, was in aller Regel erlaubt ist.

Im Übrigen können sich Bebauungspläne auch ändern (sollte zu einem früheren Zeitpunkt eine 2. Reihe geplant gewesen sein), wenn das Bauamt (BA) hierfür eine Notwendigkeit sieht; Nirgends ist festgehalten, dass die ursprüngliche Aufstellung eines B-Planes statisch zu sein hat.
jolly13jumper schrieb:

Ich denke doch, dass das dann kein Problem darstellen sollte, da zu bauen.
Was Du denkst und das BA genehmigt, sind in diesem Fall 2 Paar Schuhe. Es kann vlt. sein, dass Deine Eltern seinerzeit das Baufenster nicht vollständig ausgenutzt haben und theoretisch dieser "verschwendete" Platz in einem nachträglichen Anbau genutzt werden kann. Wenn aber das BA einer eigenständigen Hinterlandbebauung nicht zustimmt, bist Du Letzter.

Denkst Du daran, den Bebauungsplan ändern zu wollen, kannst Du Dich auf eine Entscheidungszeit im Rahmen 3 bis 5 Jahre einstellen, so lange dauert es im Regelfall auf Änderung des B-Planes zu klagen .... mit ungewissem Ausgang und jeder Menge Kosten für Gutachter und Rechtsanwälte.

Freundliche Grüße
gartengrundstückbauamtzufahrthinterlandbebauung