Hausbau Wer hat Erfahrung zu diesem Vorgehen?

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€uro

Hallo,
...Das was Du meinst ist, dass bevor ich Kunde werde, die Dinge komplett abklopfe (zumindest versuche ich das) und das wirkt für viele abschreckend und ist unter Umständen auch unangenehm.
Richtig, damit wird man allerdings zum "schwierigen Kunden = informiert" und tappt nicht ahnungslos in jeden Unsinn, den der Verkäufer aufschwatzt.
Gute Firmen haben mit informierten Bauherren kein Problem! Da trennt sich dann recht schnell die Spreu vom Weizen.
Bequem ist dieser Weg nicht, billig auch nicht, aber der einzig Richtige!
Naive und ahnungslose Bauherren gibt es genügend. Darauf beruht z.B. das "Erfolgskonzept" insbesondere der überregionalen GU/GÜ´s.
Da werden von Hause aus eigentlich hocheffiziente aber sensible WP, sofern es überhaupt die richtige ist, mit einer Umgebung versehen, die zwangsläufig zu einer schlechten JAZ führen müssen.
Ist das Kind dann in den Brunnen gefallen, wird im Nachherein teilweise in Foren das kostenlose "Allheilmittel" gesucht.
Mein Bedauern hält sich da häufig in engen Grenzen.
Wer bequem das "Nonplusultra" zum Discountpreis sucht, bekommt am Ende das, was er auch verdient => Murks!

v.g.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Anmerkung: Es wurde noch keine meiner eigentlichen Fragen beantwortet
Ist mir auch gerade aufgefallen ...

Habt Ihr Erfahrungen mit so einem Vorgehen? (Gute wie schlechte)
Überwiegend positive, wenn Vorstellung und Realität übereinstimmen.

Wie verhält sich das mit dem Risiko der Termintreue (Fertigstellung des Hauses)? Steht der Termin fest über den Vertrag mit der Bauleitung?
Das kannst Du mittels Vertragsstrafe bei der Auftragsvergabe festlegen.

Welche Gewerke es nach dem Rohbau (ab Haus steht Dach ist gedeckt Fenster sind drin)? Mir würde da spontan einfallen:
Estrichleger, Verputzer (innen und außen –ist das 1 Gewerk?????)
Nein, Innenputz und Fassadenbauer sind 2 Gewerke.

Elektriker, Heizung und Sanitär, Badbauer (???), Trockenbauer
Ein Bad benötigt einen Sanitärmenschen, einen Elektriker sowie einen Trockenbauer und Fliesenleger; manchmal sind Trockenbauer und Fliesenleger ein und die selbe Person.

Fliesenleger/Bodenbeläge, Kaminbauer, Maler, Außenanlage, Garage (Fertigteil)
Fertiggarage nur dann, wenn keine Verbindung zum Haus geplant ist!

(Dämmung, Rollladen kann ich gerade nicht zuordnen)
Dämmung = Trockenbauer, Rollladen = Gewerk Fenster + ggf.. Elektriker.

Habe ich etwas vergessen und welche kann bzw. sollte man zusammenfassen?
Tief- und Fassadenbauer, Innentüren/Schreiner und Treppenbauer.

Wie sieht das in so einem Fall mit der Gewährleistung im „Grenzbereich“ aus wo jeder die Schuld beim anderen sucht?
Einzeln bei jedem Gewerk 2 Jahre, mit Wartungsvertrag bspw. beim Wärmeerzeuger bis 5 Jahre.

Wie hoch werden die Kosten der Bauleitung etwa sein, bzw. berechnet? Fester Betrag oder prozentual vom Gesamtpreis des Baus?
Über Architekt: 48% des Honorars gem. HOAI (Stufe 6 bis 9), ansonsten freier Bauleiter € 80,00 - € 110,00, je nach Ausbildung und Verhandlungsgeschick

Wie sind die Kostenunterschiede im Unterschied zu einem Gu, der ja verständlicherweise verdienen will (dafür hätte man hier die Kosten der Bauleitung) , allerdings wird ein Gu bei einem garantierten Festpreis auch einen entsprechenden „Sicherheitspuffer“ einkalkulieren, der hier wegfällt
Gute 17 - 20% welche Du aber nicht real einsparen, sondern in bessere Leistung investieren wirst

Freundliche Grüße
 
R

ranseier

Hallo zusammen,

Ersteinmal vielen Dank für die Antworten.

@E.Curb

.....kein Architekt und GU

"Jain" Der Architekt sitzt im Rheinland und hat das Haus geplant/den ersten Plan optimiert, den kann man jetzt einreichen. Dauer der Genehmigung etwa 3 Wochen, da vom Bebauungsplan nicht abgewichen wird. Da wir aber in Bayern bauen wird er den Bau nicht begleiten.

Jetzt brauchen wir noch jemanden, der die Hütte baut.

Ich habe jetzt eine Rohbaufirma an der Hand, die nur den Rohbau macht.
Zusätzlich bietet diese Firma auch an, die komplette Bauleitung zu übernehmen, d.h. sie macht Ausschreibungen nach unseren Vorgaben, und wir schließen mit den einzelnen Firmen die entsprechenden Werkverträge. Den zeitlichen Ablauf, die Koordination macht die Bauleitung.

Die Einzelheiten und Konditionen werden am Wochenende besprochen.

So ist der Plan.....mal sehen, wie es wird.

@Bauexperte

Bayern ist zwar nicht "um die Ecke" aber ich habe gerade gesehen, dass Du aus Grevenbroich bist. In bin in GV (Neukirchen) aufgewachsen und bin gelegentlich noch da.....da können wir das Gespräch ja führen

Bei der Berechnung 6-9 HOAI 48% Wovon???? 48%

Bei der Gewährleistung nur 2 Jahre? Es sind doch Werkverträge (5 Jahre oder?)

Das ich die 20% nicht real einspare und investiert werden, ist sowieso klar.

Ich habe heute im Grundriss noch Platz für einen gläsernen begehbaren Weinklimaschrank gefunden. (Muss mir nur noch überlegen wie ich das meiner Frau "verklickern" kann....

Viele Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bayern ist zwar nicht "um die Ecke" aber ich habe gerade gesehen, dass Du aus Grevenbroich bist. In bin in GV (Neukirchen) aufgewachsen und bin gelegentlich noch da.....da können wir das Gespräch ja führen
Die Welt ist echt klein; ich verwahre mich allerdings dagegen aus der "Windbeutelstadt" zu kommen! Ich bin gebürtig aus der schönen Gartenstadt Wevelinghoven Und ja, wenn Du in der Gegend bist, melde Dich ... einem leckeren Uerige vom Faß oder guten Wein bin ich nie abgeneigt

Bei der Berechnung 6-9 HOAI 48% Wovon???? 48%
Beispiel: angenommen, Dein Haus hat 160 qm reine Wohnfläche - dann dürfte der Preis Schlüsselfertig irgendwo im Bereich TEUR 225 liegen; dieser Betrag ist auch gleichzeitig der Wert für die anrechenbaren Baukosten. Gem. Honorartafel (unten) zu § 34 Abs. 1 – Gebäude und Raumbildende Ausbauten, Honorarzone III beträgt das Architektenhonorar netto € 26.283,00.
6 - Vorbereitung der Vergabe: 10%
7 - Mitwirkung bei der Vergabe: 4%
8 - Objektüberwachung: 31%
9 - Objektbetreuung und Dokumentation: 3%
macht insgesamt 48% von € 26.283,00 (Honorarstufen 1-9) = € 12.615,84 plus Märchensteuer.

Bei der Gewährleistung nur 2 Jahre? Es sind doch Werkverträge (5 Jahre oder?)
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 Baugesetzbuch 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Die Verjährungsfrist für Mängel an Bauleistungen liegt bei fünf Jahren.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Vergiß nicht, dass Du nicht einen Werkvertrag mit einem Bauunternehmer - hier ist 5 Jahre nach Baugesetzbuch mittlerweile üblich, sondern mehrere Verträge mit verschiedenen Handwerksfirmen schließt - hier greift die gesetzliche Bestimmung 2 Jahre. Mit Wartungsverträgen erweiterbar.

Ich habe heute im Grundriss noch Platz für einen gläsernen begehbaren Weinklimaschrank gefunden. (Muss mir nur noch überlegen wie ich das meiner Frau "verklickern" kann....
Nun ... wenn MeinerEiner diese Bitte äußern würde, würde ich ihm eine Ecke des Klimaschranks für weißen Barrique und eine weitere Ecke in einem 2. Klimaschrank für St. Emilion Grand cru Classé abverhandeln. Vielleicht hat Deine Frau ähnliche Vorlieben

Freundliche Grüße aus dem Rheinland
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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