ᐅ Fertiganbau alter Winkelbungalow
Erstellt am: 09.02.26 11:28
Hallo,
wir haben einen Winkelbungalow aus dem 60er Jahren und würden diesen gerne vergrößern, aber keine zweite Etage bauen.
Leider kenne ich mich überhaupt nicht aus und würde gerne wissen, ob jemand ähnliches gemacht hat und ob es möglich wäre das Haus mithilfe eines Fertiganbaus/Moduls Um ca. 30-40m2 zu erweitern. Oder ist sowas bei einem so alten Haus nicht möglich? Die Baugenehmigung sollte kein Problem sein.
wir haben einen Winkelbungalow aus dem 60er Jahren und würden diesen gerne vergrößern, aber keine zweite Etage bauen.
Leider kenne ich mich überhaupt nicht aus und würde gerne wissen, ob jemand ähnliches gemacht hat und ob es möglich wäre das Haus mithilfe eines Fertiganbaus/Moduls Um ca. 30-40m2 zu erweitern. Oder ist sowas bei einem so alten Haus nicht möglich? Die Baugenehmigung sollte kein Problem sein.
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Ein Anbau kann prinzipiell als vorgefertigter Holzrahmenbau an Ihren Winkelbungalow angebaut werden.
Entscheidend ist es aber, ob ein solcher Anbau bau- und planungsrechtlich genehmigungsfähig ist. Das muss rechtlich geprüft werden als grundlegende Voraussetzung für eine Projektplanung. Eventuell gibt es einen Bebauungsplan, der dazu Vorgaben/Einschränkungen etc. macht. Wenn nicht, muss nach §34 Baugesetzbuch die Baumaßnahme von Art und Umfang mit den Behörden abgestimmt werden, eventuell auch in Form einer Bauvoranfrage. Lassen Sie sich dazu von einem Architekten vorab beraten. Dieser kann auch die konstruktiven Zusammenhänge des Erweiterungsbaus mit Ihrem Bestandsbau prüfen. Für den Bauantrag ist später ein Architekt auf jeden Fall erforderlich.
Entscheidend ist es aber, ob ein solcher Anbau bau- und planungsrechtlich genehmigungsfähig ist. Das muss rechtlich geprüft werden als grundlegende Voraussetzung für eine Projektplanung. Eventuell gibt es einen Bebauungsplan, der dazu Vorgaben/Einschränkungen etc. macht. Wenn nicht, muss nach §34 Baugesetzbuch die Baumaßnahme von Art und Umfang mit den Behörden abgestimmt werden, eventuell auch in Form einer Bauvoranfrage. Lassen Sie sich dazu von einem Architekten vorab beraten. Dieser kann auch die konstruktiven Zusammenhänge des Erweiterungsbaus mit Ihrem Bestandsbau prüfen. Für den Bauantrag ist später ein Architekt auf jeden Fall erforderlich.
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