Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit ein kleines Grundstück für eine Doppelhaushälfte in Telgte (NRW - Nähe Münster) zu bekommen. Es geht um das Grundstück 1468 mit 237 qm im WA 2.1 laut dem angehängten Bebauungsplan (Link ist unten). Im Liegenschaftsregister konnte ich bereits erfahren, dass die Maße des Grundstückes 9,5 * 25 Meter betragen. Es liegt mit dem Garten direkt zum neu entstehenden Spielplatz. Die Erschließung des Neubaugebietes wird Ende 2025 abgeschlossen sein und ein Bau wäre ab Anfang 2026 möglich.
Bevor ich zusage haben sich bei mir aber einige Fragen ergeben, bei der ich gerne eure Erfahrung und Meinung wissen wollen würde.
1. Es besteht die Pflicht eine Doppelhaus gemeinsam mit den Grundstück 1469 (gleiche Größe) zu bauen. Haus muss laut Bebauungsplan "einheitlich in Höhen, Dachformen, Dachneigungen und -überständen, wie auch Dachdeckung" sein. Den Nachbarn kenne ich leider noch nicht. Aber bedeutet dies, dass die Häuser identisch sein müssen oder könnte ich meine Doppelhaushälfte z.b. etwas länger in den Garten hinein bauen, falls der Nachbar kleiner bauen will? Bei der Breite und Höhe (z.b. Staffelgeschoss) könnte ich ja auf jeden Fall nicht unterschiedlich bauen. (FD ist vorgeschrieben)
2. Ist das Grundstück grundsätzlich von den Maßen überhaupt sinnvoll bebaubar? Die Breite von nur 9,5 Metern kommt mir sehr schmal vor. Dadurch kann das Haus maximal 6,5m Breit werden um den Abstand zum Nachbarn noch so gerade einzuhalten. Eine Garage passt dann wohl nicht mehr. Ziel ist es eigentlich ein Doppelhaushälfte mit ca. 150 qm zu bauen für kleine Familien (2 Kinder).
3. Gibt es noch Nachteile bei dem Grundstück (neben der geringen Größe) die aus dem Bebauungsplan für euch ersichtlich sind? Fand es von der Lage in dem Gebiet sonst ganz gut. Durch den Spielplatz und die Wiese hinter dem Garten schaut man wenigstens so halb in Grüne ;D
Preis und sonstige Konditionen empfinde ich als fair und sollten hier für die Bewertung keine große Rolle spielen. Zeitlich habe ich leider nur eine Woche um mich final zu entscheiden. Andernfalls bekommen die nächsten auf der Warteliste das Angebot.
Sollten ihr noch Infos von mir brauchen, fragt gerne nach. Ansonsten freue ich mich auf eure Einschätzung.
ich habe die Möglichkeit ein kleines Grundstück für eine Doppelhaushälfte in Telgte (NRW - Nähe Münster) zu bekommen. Es geht um das Grundstück 1468 mit 237 qm im WA 2.1 laut dem angehängten Bebauungsplan (Link ist unten). Im Liegenschaftsregister konnte ich bereits erfahren, dass die Maße des Grundstückes 9,5 * 25 Meter betragen. Es liegt mit dem Garten direkt zum neu entstehenden Spielplatz. Die Erschließung des Neubaugebietes wird Ende 2025 abgeschlossen sein und ein Bau wäre ab Anfang 2026 möglich.
Bevor ich zusage haben sich bei mir aber einige Fragen ergeben, bei der ich gerne eure Erfahrung und Meinung wissen wollen würde.
1. Es besteht die Pflicht eine Doppelhaus gemeinsam mit den Grundstück 1469 (gleiche Größe) zu bauen. Haus muss laut Bebauungsplan "einheitlich in Höhen, Dachformen, Dachneigungen und -überständen, wie auch Dachdeckung" sein. Den Nachbarn kenne ich leider noch nicht. Aber bedeutet dies, dass die Häuser identisch sein müssen oder könnte ich meine Doppelhaushälfte z.b. etwas länger in den Garten hinein bauen, falls der Nachbar kleiner bauen will? Bei der Breite und Höhe (z.b. Staffelgeschoss) könnte ich ja auf jeden Fall nicht unterschiedlich bauen. (FD ist vorgeschrieben)
2. Ist das Grundstück grundsätzlich von den Maßen überhaupt sinnvoll bebaubar? Die Breite von nur 9,5 Metern kommt mir sehr schmal vor. Dadurch kann das Haus maximal 6,5m Breit werden um den Abstand zum Nachbarn noch so gerade einzuhalten. Eine Garage passt dann wohl nicht mehr. Ziel ist es eigentlich ein Doppelhaushälfte mit ca. 150 qm zu bauen für kleine Familien (2 Kinder).
3. Gibt es noch Nachteile bei dem Grundstück (neben der geringen Größe) die aus dem Bebauungsplan für euch ersichtlich sind? Fand es von der Lage in dem Gebiet sonst ganz gut. Durch den Spielplatz und die Wiese hinter dem Garten schaut man wenigstens so halb in Grüne ;D
Preis und sonstige Konditionen empfinde ich als fair und sollten hier für die Bewertung keine große Rolle spielen. Zeitlich habe ich leider nur eine Woche um mich final zu entscheiden. Andernfalls bekommen die nächsten auf der Warteliste das Angebot.
Sollten ihr noch Infos von mir brauchen, fragt gerne nach. Ansonsten freue ich mich auf eure Einschätzung.
Prinzipiell finde ich das Angebot in Ordnung, so wie du das beschreibst. Ich würde aber definitiv herausfinden wollen, was dein Nachbar plant. Anders kannst du ja gar nicht richtig absehen, was für euch möglich ist. Was ist, wenn er sich etwas komplett anderes vorstellt und das komplett eure Planung sprengt?
Mit freundlichem Herumtelefonieren sollte man doch zumindest irgendwie den Kontakt kurzfristig herstellen können.
Mit freundlichem Herumtelefonieren sollte man doch zumindest irgendwie den Kontakt kurzfristig herstellen können.
N
nordanney25.09.25 16:54kbt09 schrieb:
Wieso? Die 1500 pro Jahren waren dochJep. Mindestens 1.150€ im Jahr mehr als nur eigene WP.H
Horst Peter27.09.25 13:15jrth2151 schrieb:
Prinzipiell finde ich das Angebot in Ordnung, so wie du das beschreibst. Ich würde aber definitiv herausfinden wollen, was dein Nachbar plant. Anders kannst du ja gar nicht richtig absehen, was für euch möglich ist. Was ist, wenn er sich etwas komplett anderes vorstellt und das komplett eure Planung sprengt?
Mit freundlichem Herumtelefonieren sollte man doch zumindest irgendwie den Kontakt kurzfristig herstellen können.Würde ich sehr gerne. Aber das grundstück ist einfach noch nicht vergeben. Meine Frist für die Rückmeldung läuft bereits aus, aber bei dem anderen Grundstück scheint der nächste auf der warteliste noch etwas mehr zeit zu haben. Der Nachbar wird also nicht feststehen bis ich zusagen muss 🙁Horst Peter schrieb:
Würde ich sehr gerne. Aber das grundstück ist einfach noch nicht vergeben. Meine Frist für die Rückmeldung läuft bereits aus, aber bei dem anderen Grundstück scheint der nächste auf der warteliste noch etwas mehr zeit zu haben. Der Nachbar wird also nicht feststehen bis ich zusagen mussDann geht am Wochenende in Euch, ob Ihr das Grundstück haben wollt. Der Erst-Bauende bestimmt die Höhe und ggf passen die späteren Nachbarn sich auch mit dem BU an.Abgesehen von der kalten Nahwärme als m.E. Pferdefuß / Haken ist mir unklar, wo Du nach der Umschneidung auf 7 statt 6 Grundstücke die Gewißheit hernimmst, daß Dein (noch unbekannter, böööser weiterer Haken) Nachbar noch der auf der bisher angenommenen Seite sein wird. Wenn ich zudem "Kirche" und "Volksbank" lese, könnte ich mir vorstellen, daß Du gar eine "Birnen" gegen eine "Apfel" Option abwägst: die Volksbank veräußert meist Grundstücke zum Kauf, während die Kirche für ihre Neigung zu Erbbaurecht bekannt ist.
Gute Abstimmung mit dem Hälftennachbarn ist D.E.R. !!! Schlüssel zum Bau eines nicht unter einem schlechten Stern stehenden Doppelhauses (vgl. Goalkeeperthread). Wenn Du mehr Haustiefe bauen möchtest (was läßt Dich überhaupt befürchten, der Nachbar wollte kürzer/kleiner bauen ?), dann sehe ich darin bei Flachdach kein Problem. Eine Hausbreite von etwa 6,5 Metern braucht Dich nicht zu besorgen: die Standardmodelle der "üblichen Verdächtigen" haben 6 Meter Breite (und 12,50 m Tiefe, kommen mit einem Satteldach von 35° auf etwa 140/145 qm, und die Staffelgeschoßvariante nicht wesentlich anders). Ein im Forum aktuell besprochenes Beispiel (im Thread geht es allerdings um die Insolvenz des GU) findest Du in Ratingen (Felderhofquartier). Dort sind es solche Modelle gemischt "Reihen" aus Satteldach- und "Reihen" aus Staffelgeschoßvarianten (Delight / Glow). "Dein" halber Meter mehr an Breite gibt Dir leider nur wenig Möglichkeiten, den individuellen Rahmen der Grundriss Aufteilung merklich weiter zu stecken, auch wenn Du formell nicht im Korsett des Haustypenvorschlages steckst: schaue Dir die Modelle der "üblichen Verdächtigen" an und Du wirst rasch feststellen, daß die sich "ähneln" wie die GDB-Mineralwasserflaschen. An der an- und ausgewendelten langen einläufigen Treppe kommst Du auch mit dem halben Meter Mehrbreite nicht vorbei. Wo Du mehr Möglichkeiten hast, ist der entzerrte Bereich Eingang / WC / Garderobe, ansonsten wird der "Familienähnlichkeit" der Gattung nicht weit zu entfliehen sein. Diese Objekte sind sämtlich ganz klare "Zwischenhäuser" (Yvonne sagt lieber "Starterimmobilien") für junge Familien mit einer Haltedauer bis die Nachwüchse zu Pubertieren werden.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Gute Abstimmung mit dem Hälftennachbarn ist D.E.R. !!! Schlüssel zum Bau eines nicht unter einem schlechten Stern stehenden Doppelhauses (vgl. Goalkeeperthread). Wenn Du mehr Haustiefe bauen möchtest (was läßt Dich überhaupt befürchten, der Nachbar wollte kürzer/kleiner bauen ?), dann sehe ich darin bei Flachdach kein Problem. Eine Hausbreite von etwa 6,5 Metern braucht Dich nicht zu besorgen: die Standardmodelle der "üblichen Verdächtigen" haben 6 Meter Breite (und 12,50 m Tiefe, kommen mit einem Satteldach von 35° auf etwa 140/145 qm, und die Staffelgeschoßvariante nicht wesentlich anders). Ein im Forum aktuell besprochenes Beispiel (im Thread geht es allerdings um die Insolvenz des GU) findest Du in Ratingen (Felderhofquartier). Dort sind es solche Modelle gemischt "Reihen" aus Satteldach- und "Reihen" aus Staffelgeschoßvarianten (Delight / Glow). "Dein" halber Meter mehr an Breite gibt Dir leider nur wenig Möglichkeiten, den individuellen Rahmen der Grundriss Aufteilung merklich weiter zu stecken, auch wenn Du formell nicht im Korsett des Haustypenvorschlages steckst: schaue Dir die Modelle der "üblichen Verdächtigen" an und Du wirst rasch feststellen, daß die sich "ähneln" wie die GDB-Mineralwasserflaschen. An der an- und ausgewendelten langen einläufigen Treppe kommst Du auch mit dem halben Meter Mehrbreite nicht vorbei. Wo Du mehr Möglichkeiten hast, ist der entzerrte Bereich Eingang / WC / Garderobe, ansonsten wird der "Familienähnlichkeit" der Gattung nicht weit zu entfliehen sein. Diese Objekte sind sämtlich ganz klare "Zwischenhäuser" (Yvonne sagt lieber "Starterimmobilien") für junge Familien mit einer Haltedauer bis die Nachwüchse zu Pubertieren werden.
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11ant schrieb:
An der an- und ausgewendelten langen einläufigen Treppe11ant schrieb:
6 Meter Breite (und 12,50 m TiefeWir hatten auf genau diesem Maß in unserem REH eine gerade Treppe (ohne Wendelung), ganz so, wie sie derzeit gemainstreamt wird.11ant schrieb:
Diese Objekte sind sämtlich ganz klare "Zwischenhäuser" (Yvonne sagt lieber "Starterimmobilien") für junge Familien„Sind nicht“, nach meiner Meinung, sondern können sehr gut als Starterimmobilie genutzt werden. Sofern eine dritte Ebene dazukommt, sind sie ja recht flexibel - auch bei Durchleben von Entwicklung und persönlichen Phasen und somit auch länger nutzbar und zufriedenstellend.Ähnliche Themen