ᐅ Neubau Einfamilienhaus, Energieeinsparnachweis nötig?
Erstellt am: 06.11.24 20:29
S
Salvator202506.11.24 20:29Hallo zusammen,
wir planen aktuell den Neubau eines Einfamilienhaus. Einen KFW-Kredit werden wir nicht in Anspruch nehmen. Das Haus wollen wir (und müssen wir laut Gebäudeenergiegesetz) trotzdem als 55er Effizienzhaus bauen. Brauchen wir hierfür einen Energieberater und wenn ja, welche konkreten Leistungen bzw. Nachweise müssen (ohne Förderung) erbracht werden?
Danke für eure Hilfe!
wir planen aktuell den Neubau eines Einfamilienhaus. Einen KFW-Kredit werden wir nicht in Anspruch nehmen. Das Haus wollen wir (und müssen wir laut Gebäudeenergiegesetz) trotzdem als 55er Effizienzhaus bauen. Brauchen wir hierfür einen Energieberater und wenn ja, welche konkreten Leistungen bzw. Nachweise müssen (ohne Förderung) erbracht werden?
Danke für eure Hilfe!
Zum Bauantrag wird eine Wärmebedarfsberechnung erstellt, das Haus muß ja nachweislich die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz erfüllen, was bei einem EH55 gegeben ist. Lediglich ist, seit das Gebäudeenergiegesetz ggü. der bisherigen Energieeinsparverordnung den Standard aufgeholt hat, das EH55 nicht mehr bereits eine "nächste Stufe" und wird entsprechend nicht mehr auch als KfW55 gefördert. Einen Kopf braucht Ihr Euch darum nicht zu machen, das tun der Architekt bzw. der Bauantragsfertigmacher des Bauunternehmens oder Hausherstellers.
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S
Salvator202507.11.24 16:06Danke für deine Antwort!
Wir werden lediglich einen Bauplaner beauftragen und kein Bauunternehmen oder Fertighaushersteller.
Trotzdem hätte ich hierbei nochmal eine Frage. Wer oder wie wird denn am Ende geprüft, ob das neuerbaute Einfamilienhaus wirklich den 55er-Standard entspricht? Genügt hier, dass der Planer das Haus bei der Baugenehmigung als 55er-Standard plant? Wer kontrolliert, ob die notwendige Dämmung etc. wirklich umgesetzt wurde.
Wir werden lediglich einen Bauplaner beauftragen und kein Bauunternehmen oder Fertighaushersteller.
Trotzdem hätte ich hierbei nochmal eine Frage. Wer oder wie wird denn am Ende geprüft, ob das neuerbaute Einfamilienhaus wirklich den 55er-Standard entspricht? Genügt hier, dass der Planer das Haus bei der Baugenehmigung als 55er-Standard plant? Wer kontrolliert, ob die notwendige Dämmung etc. wirklich umgesetzt wurde.
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nordanney07.11.24 16:15Salvator2025 schrieb:
Trotzdem hätte ich hierbei nochmal eine Frage. Wer oder wie wird denn am Ende geprüft, ob das neuerbaute Einfamilienhaus wirklich den 55er-Standard entspricht? Genügt hier, dass der Planer das Haus bei der Baugenehmigung als 55er-Standard plant? Wer kontrolliert, ob die notwendige Dämmung etc. wirklich umgesetzt wurde.Wir bereits geschrieben, muss eine Energiebedarfsberechnung/Wärmeschutznachweis erstellt werden. Die ist Teil des Bauantrags. Ohne kannst du nicht bauen. Kontrollieren tut es am Ende keiner, aber der, der seinen Stempel auf die Fertigstellungsanzeige setzt, haftet persönlich dafür.
Und der Energieausweis beruht auch darauf, dass ihr korrekt baut.
Salvator2025 schrieb:
Wir werden lediglich einen Bauplaner beauftragen und kein Bauunternehmen oder Fertighaushersteller.Dein Bauantragseinreicher muß planvorlageberechtigt sein - wo er das hernimmt, kann sich unterscheiden. Du bist hoffentlich nicht einer der Träumer, die nach den Genehmigungsplänen bauen wollen und mit ihrem Glück zocken, ihr Heil in der Einzelvergabe (am besten in Kombination mit Eigenleistung) zu suchen. Lies dazu meine Beiträge zu den Suchbegriffen Eigenvergabe / Einzelvergabe, Gerddieter und Hausbau-Fahrplan.Salvator2025 schrieb:
Trotzdem hätte ich hierbei nochmal eine Frage. Wer oder wie wird denn am Ende geprüft, ob das neuerbaute Einfamilienhaus wirklich den 55er-Standard entspricht? Genügt hier, dass der Planer das Haus bei der Baugenehmigung als 55er-Standard plant? Wer kontrolliert, ob die notwendige Dämmung etc. wirklich umgesetzt wurde.Die Baugenehmigung gilt exakt für das genehmigte Bauvorhaben, nicht für beliebige Teile davon. Mit der Baufertigstellungsanzeige gibst Du bzw. Dein Bauleiter der Behörde auch den Startschuß für eine Stichprobenkontrolle. Entsprechen muß das Haus nur dem gesetzlichen Standard Gebäudeenergiegesetz, über den EH55 allerdings nicht mehr wesentlich hinausgeht. Im Grunde ist es schon fragwürdig seriös, aktuell noch EH55 so anzubieten, als sei es eine edlere Stufe.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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