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ᐅ Kaufvertragsentwurf Neubau eines bekannten Bauträgers prüfen lassen?


Erstellt am: 24.10.24 12:57

M
mm56789
24.10.24 12:57
Es geht um einen Bauträger der schon zig Häuser in vielen Neubaugebieten gebaut hat:

1)
Macht es Sinn, den Kaufvertragsentwurf, für den man mind. 14 Tage Zeit hat sich durchzulesen, bevor man ihn notariell unterschreibt, noch mal durch einen Sachverständigen oder Anwalt prüfen zu lassen?
Der Kaufvertrag / die Baubeschreibung ist sehr ausführlich bis auf die letzte Steckdose in jedem Zimmer, es sind soweit alle wichtigen Dinge erwähnt wie Zahlungsraten nach Baufortschritt, 5 Jahre Gewährleistung, Festlegung Fertigstellung, erweiterter Energieausweis, Lärmschutz/Dämmungsrichtlinien für den KWF55-Standard, welche Kosten man selber tragen muss (Hausanschluss), Sonderkatalog mit allen Preisen/Leistungen sehr detailliert.

Außerdem habe ich Aussagen von mehreren Nachbarn und auch Finanzberater (der Erfahrung mit dem Bauträger hat), dass diese sehr zufrieden waren und Mängel sofort behoben wurden und noch kein einziger unzufriedener Käufer bekannt ist, und sich zudem so ein großer Bauträger überhaupt nicht erlauben könnte, im Kaufvertrag falsche Informationen einzubringen oder wegzulassen, da sie auch einen Ruf zu verlieren hätten.

2)
Was ist mit Sonderwünsche zwecks technischer Ausstattungsoptionen, Zusätzliche Raumtrennungen etc (die im Sonderkatalog beschrieben sind). Der Bauträger sagt es ist möglich diese Optionen später noch festzulegen, nach dem Kaufvertrag. Werden diese dann noch schriftlich festgehalten, dem Kaufvertrag angehängt? Oder müssen diese zwangsweise doch noch vor dem Unterschreiben mit in den Kaufvertrag bevor er notariell unterschrieben wird?

Ich bin hin und her gerissen. Es ist ja keine dubiose kleine Firma...
Im Internet finde ich, natürlich von Anwalts-Portalen, dass man es prüfen lassen sollte, klar, die wollen natürlich verdienen...

--
Was ich unabhängig davon aber machen werde, bei bestimmten Fertigstellungsschritten mal mit einem Gutachter über das Baugelände zu gehen ob dort schon Mängel erkennbar sind.

Wie sind eure Tipps / Erfahrungen zu meinen Fragen?

Danke euch!
G
Gerddieter
24.10.24 17:16
So wie du berichtest, hätte ich persönlich keine Schmerzen den Vertrag ungeprüft zu unterschreiben.
Wenn du bei dem Vertrag kein schlechtes Gefühl hast, why not.
Der Anwalt prüft eh nur das rechtliche, dem ist egal wie viele Steckdosen etc. beschrieben sind oder ob ein Posten fehlt. Das Geld würde ich mir sparen.

Deine zweite Frage ist relevanter: ja, alles reinschreiben lassen und bepreisen lassen, was du jetzt schon sicher/oder optional als Sonderausstattung willst, sonst kann es böse Überraschungen geben. Bei uns wurde auch bei einigen geäusserten Sonderwünschen (Alufenster, Kontrollierte-Wohnraumlüftung) gesagt, wird im Rahmen der Werkplanung kalkuliert und angeboten - dann bist du aber halt ausgeliefert.
M
MachsSelbst
24.10.24 17:31
Ich weiß es kann auch zu Problemen führen und wird nicht von allen empfohlen... Aber Dinge, die man auch mit den Firmen direkt auf der Baustelle klären kann, muss man nicht unbedingt in den Vertrag schreiben.
Mein Ablagefach in der Dusche hat der Bauunternehmer für 150 EUR abgerechnet, der Trockenbauer hätte mir das für 70 EUR da reingemacht auf Rechnung.

Fenster natürlich schon. Steckdosen usw. klärt man eigentlich mit dem Elektriker im Rohbau, der macht das auch günstiger als wenn's über den Unternehmer läuft usw.
1
11ant
24.10.24 20:17
mm56789 schrieb:

Dämmungsrichtlinien für den KWF55-Standard, welche Kosten man selber tragen muss (Hausanschluss), Sonderkatalog mit allen Preisen/Leistungen sehr detailliert. [...] 2) Was ist mit Sonderwünsche zwecks technischer Ausstattungsoptionen, Zusätzliche Raumtrennungen etc (die im Sonderkatalog beschrieben sind). Der Bauträger sagt es ist möglich diese Optionen später noch festzulegen, nach dem Kaufvertrag. Werden diese dann noch schriftlich festgehalten, dem Kaufvertrag angehängt? Oder müssen diese zwangsweise doch noch vor dem Unterschreiben mit in den Kaufvertrag bevor er notariell unterschrieben wird?
Entlarve hohles Geschwätz durch Verschriftlichung mit Garantie. EH55 heute noch als KfW55 zu "bewerben" ist schon recht dreist. Gehe davon aus, daß der Katalog kein Scherz, sondern eine erschöpfende Auflistung des Wünschbaren ist, und wähle daraus aus, fertig.
mm56789 schrieb:

Außerdem habe ich Aussagen von mehreren Nachbarn und auch Finanzberater (der Erfahrung mit dem Bauträger hat), dass diese sehr zufrieden waren und Mängel sofort behoben wurden und noch kein einziger unzufriedener Käufer bekannt ist, und sich zudem so ein großer Bauträger überhaupt nicht erlauben könnte, im Kaufvertrag falsche Informationen einzubringen oder wegzulassen, da sie auch einen Ruf zu verlieren hätten. [...] Ich bin hin und her gerissen. Es ist ja keine dubiose kleine Firma...
Wieviel Judaslohn erhält der Berater dafür, Dein Vertrauen in seine Neutralität zu mißbrauchen?
Jüngst sind eine ganze Reihe nicht dubioser nicht kleiner Firmen in die Insolvenz gerutscht.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
24.10.24 23:03
mm56789 schrieb:

Oder müssen diese zwangsweise doch noch vor dem Unterschreiben mit in den Kaufvertrag bevor er notariell unterschrieben wird?
Also, ihr wollt ein Haus mit Grundstück kaufen?!
mm56789 schrieb:

Was ich unabhängig davon aber machen werde, bei bestimmten Fertigstellungsschritten mal mit einem Gutachter über das Baugelände zu gehen ob dort schon Mängel erkennbar sind.
Das Betreten der Baustelle würde ich mir dann schriftlich geben lassen.
Wenn Du einen Sachverständigen einplanst, die haben oft ein Pauschalangebot, welches die Prüfung einschließt wie auch 3-4 Begehungen nach bestimmten Baufortschritten sowie die Abnahme.
mm56789 schrieb:

Der Bauträger sagt es ist möglich diese Optionen später noch festzulegen, nach dem Kaufvertrag. Werden diese dann noch schriftlich festgehalten, dem Kaufvertrag angehängt?
Jepp, bei Massiv ist das möglich. Dafür wird das Angebot mit den zusätzlichen Positionen immer wieder angepasst (per Drag and Drop). Unten rechts steht dann die neue Endsumme. So ist es zumindest bei einem GU. Bauträger wird ähnlich vorgehen.
Die meisten erlauben auch, dass man mit dem Handwerker direkt einen mündlichen Vertrag über zB. Upgrades bei den Steckdosen mit dem Elektriker macht oder dem Fliseur/Sanitär. Das wird dann für Dich günstiger, für den BT einfacher.
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