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ᐅ Neubaugebiet - selbst zu tragende Erschließungskosten rechtens?


Erstellt am: 15.09.24 10:41

M
Matteoboer
15.09.24 10:41
Hi zusammen,

wir stehen kurz vor der Vertragsunterschrift für ein Grundstück in einem Neubaugebiet. Das Grundstück wird ab September erschlossen. Bisher ging ich davon aus, dass wir mit unserem abgegebenen Gebot den Preis für ein am Ende vollerschlossenes Grundstück zahlen.
Im Vorvertrag der Notarin stehen jetzt aber noch einige Punkte, die mir zu unpräzise ausgeführt sind und bei denen ich nicht einschätzen kann, ob die normal/rechtens sind oder ob man hier probiert Geld für Dinge zu verlangen, die eigentlich bei einem vollerschlossenen Grundstück Standard sein sollten.

Vielleicht könnten mal ein paar, die Ahnung von der Materie haben oder vllt selbst demletzt so einen Notarvertrag vor sich hatten, etwas zu den Punkten sagen.

Anbei zwei Seiten bzgl. des Kaufpreises und der noch anstehenden Kosten.

Danke euch im Voraus.
Seite aus Kaufvertragsdokument: §4 Kaufpreis mit ausgefüllter Betragszeile und Stempel.

Seite eines Vertragsdokuments mit Kostenliste und Fälligkeitsregelungen zum Kaufpreis.
M
Matteoboer
15.09.24 10:58
Zum Beispiel:
Nachvermarkungskosten oder Setzen der Grenzsteine. Ist sowas nicht eigentlich schon gegeben bei einem erschlossenen Grundstück.

Und was meinen die mit Kosten für Hausanschluss (Wasser), Stromanschluss, Telekommunikation, Breitband... Das anschließen vom Versorger beim Hausbau verstehe ich, das geht zu meinen Lasten. Aber hier könnte man auch interpretieren, dass ich die Kosten von der Straße bis zum Haus tragen muss. Ist es nicht üblich, dass das alles schon aufm Grundstück liegt?

Kosten für den Kontrollschacht... Klar. Aber Kostenhöhe von fast 5000€ gerechtfertigt?

Danke schon mal
N
nordanney
15.09.24 11:04
Ganz normaler Kaufvertrag mit ganz normalen von Euch zu tragenden Kosten.
Matteoboer schrieb:

Und was meinen die mit Kosten für Hausanschluss (Wasser), Stromanschluss, Telekommunikation, Breitband... Das anschließen vom Versorger beim Hausbau verstehe ich, das geht zu meinen Lasten. Aber hier könnte man auch interpretieren, dass ich die Kosten von der Straße bis zum Haus tragen muss. Ist es nicht üblich, dass das alles schon aufm Grundstück liegt?
Ja. Richtig interpretiert. Das ist bei jedem Neubau so. An der Straße liegt alles an und DU bist dafür zuständig, dass von der Straße bis zu Dir ins Haus alles gelegt wird. Nennt sich innere Erschließung.
Matteoboer schrieb:

Kosten für den Kontrollschacht... Klar. Aber Kostenhöhe von fast 5000€ gerechtfertigt?
Was ist die Alternative? Kaufvertrag nicht unterschreiben und irgendwo ein anderes Grundstück kaufen - mit vielleicht ähnlichen Bedingungen.
Davon abgesehen ist der Preis leider üblich.
B
Buchsbaum066
15.09.24 13:03
Die Notarin belehrte, dass bei Grundstückskäufen Bargeldzahlungen verboten sind.

Es ist immer wieder erstaunlich wie man als Notar bewußt gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Gut, man ist es in Deutschland mittlerweile ja gewohnt, wie Recht und Gesetz oder die Verfassung mit Füßen getreten wird.

Bargeldverbot ihn oder her, Euro Banknoten sind nun mal das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Und wem das nicht passt, der kann gerne entsprechende Gesetze ändern.

Euro-Banknoten und Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum. Bargeld ist die einzige Form von Zentralbankgeld, die wir alle direkt verwenden können. Die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro-Länder bilden zusammen das Eurosystem.

Und es muss auch nicht jeder unter Generalverdacht stehen so wie ich immer ein paar tausend Euro Bargeld in der Hosentasche hat.

Es ist mein hart verdientes Geld und ich habe es auch ordentlich versteuert.
1
11ant
15.09.24 13:05
Sehr merkwürdig. Weshalb (und auf welcher kommunalrechtlichen Grundlage) der Veräußerer nach dem Eigentumsübergang noch Rechnungsempfänger der Abrechnungen über Erschließungsbeiträge bleiben will und weshalb Ihr ihm den noch herzustellenden Revisionsschacht extra bezahlen sollt, verstehe ich nicht. Die Kommune rechnet in der Regel mit dem aktuellen Grundeigentümer ab; und den Schacht soll er Euch doch ohne seine Einmischung bauen lassen. So wie ich es lese, ist das Grundstück aus gemeindlicher Sicht voll erschlossen; daß Ihr die Hauseinführungen noch extra an die Versorger beauftragen und bezahlen müßt, ist normal.
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F
Fuchur
15.09.24 13:23
Buchsbaum066 schrieb:

Es ist immer wieder erstaunlich wie man als Notar bewußt gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.
§ 16a Geldwäschegesetz sollte als Rechtsgrundlage ausreichend sein. Aber so hast du schon den Beweis angetreten, dass diese Belehrung über die bestehende Rechtslage sinnvoll ist.
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