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ᐅ Empfehlung Klick Vinyl Classen Kona


Erstellt am: 30.03.24 11:12

D
Deichwart1
30.03.24 11:12
Hallo, ich bin ganz neu hier und noch ziemlich unerfahren. Wir wollen in unserem neuen sanierten Reihenmittelhaus einen Klick Vinyl Boden legen und sind auf das Angebot vom Ruckzuck Store gestoßen . Dort gibt es folgendes Angebot:

Klick-Vinyl Eiche Kono Landhausdiele 6mm + 1mm TS
1800x246 mm
Stärke MM 6 + 1
Länge MM 1800
Breite MM 246
Dielen Paket 4
Verlegeoptik Landhausdiele
Fuge 4-seitige V-Fuge
Dekor Eiche
Farbton dunkel
Oberfläche Timberland
Beanspruchungsklasse 32 / AC4
Eigenschaften wasserresistent
Verbindung Classen megaloc: Das sicherlich schnellste und einfachste Verlegesystem der Welt.
Verlegetechnik schwimmende Verlegung
Trittschalldämmung integriert
Warmwasser-Fußbodenheizung geeignet 1
Qualität 1. Wahl
Garantie 20 Jahre Hersteller-Garantie Wohnen
VK Einheit Paket
Lieferzeit ca. 7 bis 10 Werktage

Würdet ihr sagen, dass man da bedenkenlos zuschlagen kann? Der Preis ist gerade sehr attraktiv mit ca. 14 Euro pro m2. Im Erdgeschoss haben wir eine Fußbodenheizung.
Herzlichen Dank für eure kurze Rückmeldung.
Grüße
K
KlaRa
03.04.24 20:23
Hallo Fragesteller.
Zu diesem Thema ist es schwierig, eine objektive Antwort zu geben!
Die Beanspruchungsklasse 32 wird alle mechanischen Beanspruchungen eines Wohnobjektes erfüllen.
Bei der Herstellergarantie allerdings ist ein waches Auge notwendig, denn eine GARANTIE umfasst -im Gegensatz zu einer Gewährleistung- ausnahmslos alle möglichen Schadensaspekte. Das hört sich erst einmal gut an.
Voraussetzung für eine GARANTIE ist allerdings eine vertragsgemäße Nutzung.
Und hier begann in der Vergangenheit das Problem für den (reklamierenden) Bauherrn.
Jeder Kratzer in der Nutzschicht, verursacht durch Steinchen oder ein herabgefallener Topfdeckel, ist KEINE vertragsgemäße oder dieser entsprechende Nutzung!
Die allseitige V-Nut wird im Neuzustand den wertvollen Aspekt des Bodenbelags optisch unterstreichen.
Wenn sich allerdings dort Schmutz ansammelt, und der finde sich nach Feuchtreinigungen immer im Wischwasser, trocknet dort aus und minimiert den ästhetischen Gesamteindruck der Fußbodenoberfläche, dann sinkt meist auch die Stimmung des Bauherrn.
Aber das ist bei einer V-Nut einfach einmal so.
Der Hinweis auf "1. Qualität" ist ein inhaltsloses Pseudoargument.
Denn es ist vollkommen uninteressant, in welche (unbedeutende) Qualitätsstufe ein Verkaufshaus seine Fußbodenelemente einstuft.
Entscheidend ist die Angabe der Beanspruchungsklasse (hier: 32).
--------------
Was bleibt, ist Eure alleinige Entscheidung für oder gegen ein Produkt.
Ein Produkt (hier: Laminat-Fußbodenelemente), müssen die Eigenschaften gemäß DIN EN 14041 "Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften" bzw. DIN EN 16511 "Modulare mechanisch verriegelnde Bodenbeläge (MMF) - Spezifikation, Anforderungen und Prüfverfahren für mehrschichtige modulare Paneele für die schwimmende Verlegung" erfüllen.
Ob da nun 1. Qualität oder sonst etwas in der (immer unverbindlichen) Produktanpreisung steht.
Entscheidend ist das Produktdatenblatt. Und das solltest Du Dir besorgen und studieren ....
Und ob eine 1mm dicke TS-Dämmung die hinführende Bezeichnung "Trittschall" verdient, das lasse ich einmal bewusst offen!
--------------
Gruß in die Gruppe der Themen-Interessierten: KlaRa
D
Deichwart1
03.04.24 22:29
Vielen Dank, dass du dir die Mühe für diese ausführliche Antwort gegeben hast.
Grüße

KlaRa schrieb:

Hallo Fragesteller.
Zu diesem Thema ist es schwierig, eine objektive Antwort zu geben!
Die Beanspruchungsklasse 32 wird alle mechanischen Beanspruchungen eines Wohnobjektes erfüllen.
Bei der Herstellergarantie allerdings ist ein waches Auge notwendig, denn eine GARANTIE umfasst -im Gegensatz zu einer Gewährleistung- ausnahmslos alle möglichen Schadensaspekte. Das hört sich erst einmal gut an.
Voraussetzung für eine GARANTIE ist allerdings eine vertragsgemäße Nutzung.
Und hier begann in der Vergangenheit das Problem für den (reklamierenden) Bauherrn.
Jeder Kratzer in der Nutzschicht, verursacht durch Steinchen oder ein herabgefallener Topfdeckel, ist KEINE vertragsgemäße oder dieser entsprechende Nutzung!
Die allseitige V-Nut wird im Neuzustand den wertvollen Aspekt des Bodenbelags optisch unterstreichen.
Wenn sich allerdings dort Schmutz ansammelt, und der finde sich nach Feuchtreinigungen immer im Wischwasser, trocknet dort aus und minimiert den ästhetischen Gesamteindruck der Fußbodenoberfläche, dann sinkt meist auch die Stimmung des Bauherrn.
Aber das ist bei einer V-Nut einfach einmal so.
Der Hinweis auf "1. Qualität" ist ein inhaltsloses Pseudoargument.
Denn es ist vollkommen uninteressant, in welche (unbedeutende) Qualitätsstufe ein Verkaufshaus seine Fußbodenelemente einstuft.
Entscheidend ist die Angabe der Beanspruchungsklasse (hier: 32).
--------------
Was bleibt, ist Eure alleinige Entscheidung für oder gegen ein Produkt.
Ein Produkt (hier: Laminat-Fußbodenelemente), müssen die Eigenschaften gemäß DIN EN 14041 "Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften" bzw. DIN EN 16511 "Modulare mechanisch verriegelnde Bodenbeläge (MMF) - Spezifikation, Anforderungen und Prüfverfahren für mehrschichtige modulare Paneele für die schwimmende Verlegung" erfüllen.
Ob da nun 1. Qualität oder sonst etwas in der (immer unverbindlichen) Produktanpreisung steht.
Entscheidend ist das Produktdatenblatt. Und das solltest Du Dir besorgen und studieren ....
Und ob eine 1mm dicke TS-Dämmung die hinführende Bezeichnung "Trittschall" verdient, das lasse ich einmal bewusst offen!
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Gruß in die Gruppe der Themen-Interessierten: KlaRa
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