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ᐅ Brandschutz


Erstellt am: 28.09.11 13:44

N
niekohle78
28.09.11 13:44
Hallo,

wir haben vor 6,5 Jahren ein Reihenhaus von einem Bauträger gekauft. Es hat bis heute keine nennenswerten Mängel oder sonstiges.
Vor einer Woche habe wir Post vom Bauträger bekommen, in der stand, daß ein Gutachter ermittelt hat, daß die Unterkante des Fluchtfensters im DG (Dachfenster) mehr als 1 Meter von der Dachkante entfernt ist (1,20 Meter) und das dies behoben werden muß. Der Generalübernehmer hat anders gebaut, als es in den Plänen stand. Es wurde uns vorgeschlagen, das Dach "abzuschneiden", so daß quasi nur noch "Stummelsparren" übrig sind, oder das Fenster weiter runter zu setzen. Bei Versetzen vom Fenster sind einige Arbeiten im Innenraum nötig (Trockenbau, Tapete, Farbe, Boden). Ebenso wurde uns geschrieben, wir sollen uns mit unseren Nachbarn (noch 5 Häuser + unseres) einigen, da es ja gleich aussehen muß. Wer das Zahlt steht nicht im Brief.

Fragen: Wer muß daß bezahlen? Müssen wir uns um eine Einigung bei den anderen Eigentümern kümmern? Ein Nachbar hat sein Haus z.B. vermietet und wir wissen nicht mal wo die jetzt wohnen.

Danke für die Hilfe

N
B
Bauexperte
28.09.11 23:32
Hallo,

ein verfrühter Aprilscherz?

Freundliche Grüße
N
niekohle78
29.09.11 08:34
Hallo Bauexperte,

nee, leider kein Scherz. Wir wissen nicht, was wir damit tun sollen.

mfg


N
B
Bauexperte
29.09.11 11:57
Hallo,

niekohle78 schrieb:
nee, leider kein Scherz. Wir wissen nicht, was wir damit tun sollen.

Hört sich für mich schwer nach einem Scherz an, sorry. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo ein Bauträger nach 6,5 Jahren auf die Idee gekommen ist, noch etwas zu ändern und schon gar nicht für 20 cm 😉

Rufe beim Bauamt an und mache Dich dort kundig, inwiefern dieses Begehren Deines Bauträgers mit den Wünschen eben jenes übereinstimmt; dann bist Du klüger. 😀

Freundliche Grüße
bauträgerfenster