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ᐅ Sanierung und Entwässerungsamt


Erstellt am: 06.10.23 11:38

L
leschaf
06.10.23 11:38
Hallo zusammen,

wir haben Post von den Entsorgungsbetrieben unserer Stadt bekommen.

"wie mir bekannt ist, finden auf Ihrem Grundstück [...] Umbauarbeiten statt, die auch die Entwässerung betreffen. Nach §6 der AWS bedarf jede Änderung der bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage der Genehmigung durch die städtischen Entsorgungsbetriebe. [...] Bitte setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung, um abzuklären, ob ein Entwässerungsantrag gestellt werden muss".

Unsere Sanierung fasst die Grundstücksentwässerung (Schächte) nicht an. Wir haben nach der Sanierung die gleiche Anzahl an Bädern und Küchen wie davor.

Ich habe jetzt mit dem Sachbearbeiter dort telefoniert. Der erwähnte, dass 2009 ein Einschub/Innerliner in die alte Entwässerung eingebracht wurde, möchte sich vor Ort aber dennoch anschauen, ob man etwas ändern sollte. Unsere Architektin glaubt, dass er auf die Schächte für Schmutz- und Regenwasser zielt, die ihrer Meinung nach nicht den heutigen Anforderungen entsprechen. Sie denkt, Kostenpunkt wären etwa 10k€ für beide Schächte zusammen.

Bevor ich jetzt allerdings einen Ortstermin anbiete, folgende Fragen:
- Der Sachbearbeiter hat nett nach einem Termin gefragt, muss ich den überhaupt anbieten / auf mein Grundstück lassen? Die Sanierung erforderte keinen Bauantrag, daher weiß ich auch nicht, woher die überhaupt davon wissen, dass wir sanieren. Wenn die ein Anrecht hätten, hätten sie das ja anders formuliert?
- Wir ändern ja nichts an der Anlage, daher würde der Grund für den Besuch/Antrag ja entfallen? Was wir machen ist, dass wir alle Heizungs- und Wasserrohre erneuern, die letztendlich natürlich an die Grundstücksentwässerung angeschlossen werden.
- Was ist eigentlich die Problematik mit alten Schächten? Ich will mich einer Ausbesserung ja gar nicht in den Weg stellen, wenn das sinnvoll ist. Dann macht es auch keinen Sinn, es sich mit der Stadt zu verscherzen.
- Gibt es außer den Schächten noch andere Themen, die dabei aufploppen können?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit?
A
Allthewayup
06.10.23 18:14
Ich weiß nicht wie das in eurem Bundesland ist, aber bei uns in BY war das so, dass wir trotz Neubau an den bestehenden Übergabeschacht anschließen konnten (der auch schon 50 bis 70 Jahre alt ist) und nur eine Dichtigkeitsprüfung machen mussten.
Generell müssen im Erdreich verlegte Abwasserleitungen dicht sein. Dem Sachbearbeiter seiner Bitte würde ich nachkommen und eben aufzeigen was genau gemacht wird bei euch. Er will nur sicher gehen das die Anlage dicht und betriebsbereit ist. Das übrigens zurecht, denn wie gesagt haben Abwasser nichts in der Umwelt verloren.
Wenn der Termin ans Licht bringt, dass an der bestehenden Anlage nachgebessert werden muss im Sinne der Dichtigkeit ist das legitim, eine komplette Neuanlage wird er hingegen nicht fordern können da ich mal auf einen Bestandsschutz tippen würde auf den man sich berufen kann wenn die Dichtigkeit nachgewiesen werden kann.
Y
ypg
06.10.23 23:32
leschaf schrieb:

Was ist eigentlich die Problematik mit alten Schächten?
Weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.
leschaf schrieb:

Der Sachbearbeiter hat nett nach einem Termin gefragt, muss ich den überhaupt anbieten / auf mein Grundstück lassen?
Aber was ist eigentlich das Problem, gemeinsam ein Problem aus der Welt zu schaffen und gleich feindliche Gedanken zu haben?
leschaf schrieb:

Wenn die ein Anrecht hätten, hätten sie das ja anders formuliert?
Wie denn? Sollen sie einfordern statt nett zu bitten?
Macht einen Vororttermin und danach sind Deine Fragen beantwortet. 5 an der Zahl!
grundstücksentwässerungsanierungschächtedichtigkeit