Wartungsvertrag Baustromverteiler

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Gregor_K

Also ich würde sagen, dass muss man mal im Vertrag prüfen?
Ist der GU oder der Bauherr für Baustrom verantwortlich?
Das spielt keine Rolle. Das für Baustrom immer der Bauunternehmer verantwortlich ist wurde schon durch ein oder mehrere Gerichte bestätigt. Es ist also egal was im Bauvertrag steht.

Ich bezahle den Baustromverteiler aber wenn z.B. das Ding geklaut wird und wir keinen mehr bekommen weil der GU keinen mehr hat steht immer der GU in der Pflicht da er für die Vertragserfüllung verantwortlich ist. Ich hoffe ich habe das richtig erläutert. :)
 
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xMisterDx

Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen.
Sicherlich hat es eine gewisse innere Logik, dass der Bauunternehmer sich darum kümmern muss, weil er das zur Herstellung des Hauses benötigt. Das gilt aber auch für die späteren Hausanschlüsse, denn über Baustrom wird in der Regel nicht eingeheizt und "Baugas" gibts schon gleich gar nicht.

In der Praxis wirst du damit schwerlich durchkommen. Größere, überregionale Bauunternehmen haben Standardverträge, die werden nicht für einzelne Personen geändert. Und das später einklagen, dauert lange, die Baustelle steht, die Kosten laufen aber weiter. Kann sich kaum ein Bauherr leisten.

Am Ende wird es ja auch nicht billiger, wenn der Bauunternehmer den Baustrom stellt. Das lässt er sich bezahlen, wahrscheinlicher sogar deutlich besser, als wenn man es mit dem Elektriker selbst aushandelt.
 
R

RotorMotor

Das spielt keine Rolle. Das für Baustrom immer der Bauunternehmer verantwortlich ist wurde schon durch ein oder mehrere Gerichte bestätigt. Es ist also egal was im Bauvertrag steht.
Kannst du da mal ein paar Urteile nennen?
Habe hier schon oft von Baustrom bauseits gelesen.
War das immer rechtswidrig?
 
WilderSueden

WilderSueden

Eventuell kommt es auf die Nuancen an? Ich kann mir vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob ein GU die Gesamtleistung mit Bodenplatte und ggf. Erdarbeiten verkauft oder ob er wie viele Fertighaushersteller ab OK Bodenplatte verkauft und der Kunde einen zweiten Vertrag für Bodenplatte und Erdarbeiten hat oder letztere sogar nochmal gesondert ausschreibt
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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