ᐅ Wartungsvertrag Baustromverteiler
Erstellt am: 03.10.23 17:06
RotorMotor 05.10.23 14:45
danke für die Referenz.
Ich lese das allerdings nur so, dass in dem Bauvertrag unklar beschrieben war, wer sich um den Baustrom kümmern muss und das Gericht daher die Rechtskräftigkeit anzweifelt.
Dort wurde ja nicht geurteilt, dass Baustrom grundsätzlich nicht bauseits sein darf wegen sittenwidrigkeit oder ähnlich.
Also kommt es wie oben schon von mir geschrieben auf die Regelung im Bauvertrag an, die allerdings klar formuliert sein muss.
Disclaimer: Keine Rechtsberatung
Ich lese das allerdings nur so, dass in dem Bauvertrag unklar beschrieben war, wer sich um den Baustrom kümmern muss und das Gericht daher die Rechtskräftigkeit anzweifelt.
Dort wurde ja nicht geurteilt, dass Baustrom grundsätzlich nicht bauseits sein darf wegen sittenwidrigkeit oder ähnlich.
Also kommt es wie oben schon von mir geschrieben auf die Regelung im Bauvertrag an, die allerdings klar formuliert sein muss.
Disclaimer: Keine Rechtsberatung
xMisterDx 05.10.23 20:30
Naja. Konkret stand es in dem Fall in den AGB des Bauunternehmens.
Wenn man der Argumentation des Gerichts folgt, dann kann der Bauunternehmer keine Leistungen auf den Bauherren abwälzen, die zur Herstellung seines Auftragsumfanges zwingend erfüllt sein müssen. Vermutlich weil der private Bauherr in der Laie ist und daher viele Dinge gar nicht wissen bzw. überblicken kann, dieser Argumentation könnte ich folgen.
Aber wenn das Bestand hat... puh... dann darf man einem privaten Konsumenten ja eigentlich gar nix mehr verkaufen, was dieser nicht zu 100% versteht. Das dürfte dann so ziemlich das Ende dieses Geschäftsfeldes sein...
Wenn man der Argumentation des Gerichts folgt, dann kann der Bauunternehmer keine Leistungen auf den Bauherren abwälzen, die zur Herstellung seines Auftragsumfanges zwingend erfüllt sein müssen. Vermutlich weil der private Bauherr in der Laie ist und daher viele Dinge gar nicht wissen bzw. überblicken kann, dieser Argumentation könnte ich folgen.
Aber wenn das Bestand hat... puh... dann darf man einem privaten Konsumenten ja eigentlich gar nix mehr verkaufen, was dieser nicht zu 100% versteht. Das dürfte dann so ziemlich das Ende dieses Geschäftsfeldes sein...
RotorMotor 05.10.23 20:42
xMisterDx schrieb:
Naja. Konkret stand es in dem Fall in den AGB des Bauunternehmens.die vertragliche Bestimmung in Ziffer II. des Bauvertrages, wonach Baustrom vom Bauherrn ...wie kommst du auf AGB?
xMisterDx schrieb:
Wenn man der Argumentation des Gerichts folgt, dann kann der Bauunternehmer keine Leistungen auf den Bauherren abwälzen, die zur Herstellung seines Auftragsumfanges zwingend erfüllt sein müssen.Das ist ja Quatsch. Wir haben ja Vertragsfreiheit in Deutschland.Nur eben klar muss der Vertrag sein, aber da kann man schon Regeln, dass Baustrom Bauseits ist oder eben die Bodenplatte oder auch der Tiefbau.
xMisterDx 05.10.23 21:10
RotorMotor schrieb:
(...)
wie kommst du auf AGB?
(...)Weil die Kommentare zum Urteil darauf explizit verweisen.
schubert79 06.10.23 08:08
So einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Wartung für Baustromzähler… genau mein Humor! Das Ding steht bei Wind, Wetter, Regen und Schnee draußen. Der einzige der sich über deine Wartungsvertrag freut ist das Konto deines GU.
kati1337 06.10.23 09:52
schubert79 schrieb:
So einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Wartung für Baustromzähler… genau mein Humor! Das Ding steht bei Wind, Wetter, Regen und Schnee draußen. Der einzige der sich über deine Wartungsvertrag freut ist das Konto deines GU.Spannend fand ich ja den Aufkleber den der TE an dem Baustromkasten fotografiert hat. Da scheint ja regelmäßig "gewartet" worden zu sein. Die ganzen Bauherren vor ihm scheinen das bedenkenlos monatlich geblecht zu haben?Ähnliche Themen