Hausbaufirma baut nicht weiter - Alleine weitermachen, aber wie?

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D

Doppelhaus_Ber

Guten Tag in die Runde,

unsere Hausbaufirma hat uns gestern eröffnet, dass sie nicht weiterbauen möchte. Lediglich gegen eine Einmalzahlung von zusätzlichen 18 % der gesamte Bausumme, auch auf die schon in Abschlägen bereits bezahlten 70 %, würde man ohne Garantien zu bieten weiterbauen. Die vertraglich vereinbarte Bauzeit ist seit Mitte Juni abgelaufen. Alternativ würde man uns eine Vertragsauflösung anbieten.

Wie gut wir rechtlich dastehen und was hier die richtige Reaktion ist, klären wir morgen mit unserem Anwalt.

Jetzt stehen wir aber vor dem Problem, dass wir höchstwahrscheinlich, egal wie es weitergeht, nicht mit unserem Bauträger weiterbauen werden und uns darauf einstellen allein weiterzumachen.

Das führt natürlich zu einer Menge Fragen und einer riesigen schier nicht erklimmbaren Mauer im Kopf. Die Wohl wichtigste Frage für uns: schaffen wir es und wenn ja wie mit dem restlichen Budget hinzukommen, wo die Baufirma uns doch erzählt hat, dass mit den übrigen ca. 74.000 € nichts gehen würde und man noch zusätzlich 45.000 € brauchen würde, um fertigbauen zu können.

Wir sind natürlich bereit, was geht, in Eigenleistung zu erbringen.

Wir haben aktuell einen Rohbau mit Fenstern, Haustür und eingedecktem Dach. Im EG wurde die Bitumen-Schweißbahn auf der Bodenplatte aufgebracht.

Was wir derzeit auf dem Schirm haben und was noch zu tun ist, sind:
- die Dämmung auf der Bodenplatte und im Dach,
- die Elektrorohinstallation,
- der Kauf und Einbau der LWW-Pumpe, sowie das Verlegen der Fußbodenheizung,
- die Sanitärrohinstallation,
- der Innen- und Außenputz,
- der Estrich,
- die Endinstallation von Elektro und Sanitär,
- die Innentüren,
- die Boden- und Wandarbeiten,
- und der Einbau der Treppen.

Haben wir etwas wichtiges nicht bedacht? Wie würdet ihr an unserer Stelle weiterplanen?
 
WilderSueden

WilderSueden

Das sieht gar nicht gut aus. Für 74k sehe ich auch keinen kompletten Innenausbau plus Außenputz, das geht fast fürs Material drauf. Da habt ihr leider ordentlich überzahlt.
Insofern ist jetzt die große Frage nach der Bonität der Baufirma. Besteht die Möglichkeit, bei einer Vertragsauflösung entsprechende Abschläge zurückzufordern oder ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die Firma einfach in die Pleite geht?
 
D

Doppelhaus_Ber

Der Chef der Baufirma stellt sich als Pleite dar. Ob das stimmt wissen wir nicht. Wir hoffen morgen vom Anwalt einen Plan zu bekommen.

Neben den 74.000 € sind natürlich noch z.B. Mittel für Außenanlagen und ein Puffer über der umgemünzt werden kann, aber definitiv keine 45.000 € mehr.

Wir können derzeit aber natürlich nicht einmal grob abschätzen, was auf uns zukommen würde.

Noch ein paar Fakten zum Haus: Doppelhaus in Berlin, ca. 113 qm + ca. 30 qm Ausbaureserve im Dach.
 
D

Doppelhaus_Ber

Ja, genau. Von der anderen Hälfte wurden gestern 52.000 € gefordert.
Die Firma arbeitet als Generalunternehmer, allerdings lediglich mit Subunternehmern.
 
11ant

11ant

Ja, genau. Von der anderen Hälfte wurden gestern 52.000 € gefordert.
Sind diese 52k das Gleiche wie Eure "18% auf das Ganze plus 18% auf die bereits gezahlten 70%" ?
(ich gehe mal von klugerweise gemeinsam geplanten und dann meist auch spiegelidentischen Hälften aus)
Die Firma arbeitet als Generalunternehmer, allerdings lediglich mit Subunternehmern.
Also das Grundstück ist vertraglich unberührt, die Firma hatte nur einen Bauauftrag ?

Der Anwalt achtet hoffentlich darauf, ein förmliches Auflösungsangebot von denen zu erbitten und bei dessen Annahme keinerlei "Abnahmen" von bereits ausgeführten Bauleistungen und -lieferungen vorzunehmen. D.h. das ganze Gelump soll Euer Eigentum sein, aber ohne es als tadellos anzuerkennen. Aus meiner Sicht spricht alles dafür, daß die Baufirma bereits in der Insolvenz(verschleppung) ist. Laien machen sich häufig die falsche Vorstellung, den Insolvenzzeitpunkt bestimme der Anmelder - dem ist mitnichtenst der Fall, der Gesetzgeber hat hier klare Kriterien. Wenn es ein reiner Briefkasten-GU ohne eigenes Personal ist, sind hier wenigstens keine Sozialversicherungen betroffen (außer die Subs wären scheinselbständig). Ich gehe davon aus, daß Ihr bereits Gläubiger seid, die sich sobald die Insolvenz bekannt gemacht ist beim vorläufigen Verwalter melden sollten. Zu gewinnen gibt es dabei vermutlich nichts mehr, aber der Anwalt sollte das auf dem Schirm haben (und kennt sich hoffentlich mit Insolvenzrecht aus).
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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