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ᐅ Energieeffiziente Sanierung - Bodentreppe an anderer Stelle förderbar?


Erstellt am: 01.09.23 12:54

B
Besenkammer84
01.09.23 12:54
Hallo,

wir sanieren energieeffizient umfangreich ein Haus aus den 70er Jahren mit entsprechender KfW-Förderung.
Unter anderem soll in die Stahl-Betondecke zum Dachstuhl eine Bodentreppe an einer anderen Stelle geschaffen werden. Die vorhandene Bodentreppe ist leider nach der Neuauslegung der Räumlichkeiten an der jetzigen Stelle nicht mehr nutzbar.
Dies bedarf einer statischen Berechnung, sowie natürlich handwerkliche Tätigkeiten und auch der Anschaffungen der neuen Bodentreppe. Die neue Bodentreppe wird natürlich deutlich besser gedämmt etc. sein, als die vorhandene, welche an einer anderen Stelle ist.

Kann man die neue Bodentreppe und alle dazugehörigen Leistungen von der zugesagten Förderung "energetische Sanierung" der KfW fördern lassen?
Wie sind die Erfahrungen diesbezüglich?
Was muss man beachten?

Beste Grüße & Danke vorab
Y
ypg
02.09.23 14:28
Du bekommst die Förderung, sagst Du. Letztendlich ist es egal, welche Rechnung Du von welchem Geld bezahlst (Eigenkapital, anderer Kredit, KFW-Kredit oder Auszahlung)... was zählt ist doch der spätere schriftliche Nachweis, dass Ihr energetisch saniert habt und fertig seid.
Zur Verständigung: zur Gesamtsanierung gehören auch Bodenbeläge, Wandfarbe etc., auch wenn sie keinen energetischen Vorteil versprechen.
K
KarstenausNRW
02.09.23 15:03
Zunächst einmal kann Dir Dein Energieberater die Frage ganz genau beantworten.

Meines Wissens gehört der Neueinbau einer Bodentreppe allerdings nicht dazu. Der Neueinbau hat nämlich nichts mit einer energetischen Sanierung zu tun.
Sanierst Du die alte Treppe bzw. tauschst sie aus, wäre es anders gelagert. Was Du machst, ist ein "nice to have". Dich zwingt niemand, die alte Treppe an der alten Stelle zu belassen und zu saniereren (dann sind die Handwerker- und Materialkosten förderfähig).

Aber: Da es nicht auf der Rechnung wahrscheinlich nicht richtig ersichtlich sein wird, dass es eine neue Treppe an anderer Stelle ist, wirst Du die Rechnung bestimmt von der Bank aus dem KfW-Darlehen bezahlt bekommen = Förderung in Anspruch nehmen.
Wäre aber juristisch nicht korrekt, um es vorsichtig auszudrücken.
ypg schrieb:

Du bekommst die Förderung, sagst Du. Letztendlich ist es egal, welche Rechnung Du von welchem Geld bezahlst (Eigenkapital, anderer Kredit, KFW-Kredit oder Auszahlung)... was zählt ist doch der spätere schriftliche Nachweis, dass Ihr energetisch saniert habt und fertig seid.
Zur Verständigung: zur Gesamtsanierung gehören auch Bodenbeläge, Wandfarbe etc., auch wenn sie keinen energetischen Vorteil versprechen.
Du meinst bestimmt das Richtige. Aber so wie Du es schreibst, ist es nicht korrekt. Es ist nicht egal, von welchem Geld man was bezahlt. Die Bank hat dies zu kontrollieren! KfW Sanierungskredit darf ausschließlich für Sanierungsrechnungen verwendet werden. Gibt es nicht genug Rechnungen, wird der Kredit auch nicht zu 100% ausgezahlt.
Und ja, zur Gesamtsanierung gehören z.B. auch Bodenbeläge. Wenn Du aber keine neue Fußbodenheizung einbaust oder neue Elektroleitungen für die Raumthermostate, dann werden diese Dinge auch nicht gefördert. Das sind sogenannte Umfeld-/Begleitmaßnahmen, die bedingt durch die energetische Sanierung durchgeführt werden müssen und somit auch gefördert werden können.
Y
ypg
02.09.23 15:25
KarstenausNRW schrieb:

Gibt es nicht genug Rechnungen, wird der Kredit auch nicht zu 100% ausgezahlt.
Das wusste ich nicht. Ansonsten mein ich es so, wie Du es sagst.
B
Besenkammer84
03.09.23 09:21
Hallo & Danke für eure Rückmeldungen & Interesse.

Der Energieberater ist fast bis Ende des Monats nicht da, dennoch bin ich mir auch nie so sicher ob dort pauschal gleich eine Aussage getroffen wird, wenn man mit so einem Anliegen kommt 😕

Ich verstehe es jetzt besser und denke der Spezialfall ist, dass es an einer anderen Stelle jetzt ist.
Bisher ist noch nicht geklärt was mit der Bodentreppe/Aussparung in Betondecke passieren wird. Sofern man dort eine energetische Maßnahme (zubetonieren/dämmen) trifft, sollte doch auch die Förderung der neuen Treppe passend sein.
Ich denke wenn man es so argumentiert dass dadurch eine energetische Verbesserung eintritt sollte es passen.
Seid ihr selbiger Meinung oder würdet ihr dies anders verstehen?

Fraglich ist dann nur ob dann auch noch eine Rechnung eines Statikers anerkannt wird!?
Ggf. würde ich sonst ein entfernten Verwandten um seine Bemühungen dies statisch mir zu bestätigen für günstigeres Geld/Ausgleich anfragen.
(Allgemein ist dies halt immer die Sache bei der geförderten Sanierung. Ich könnte vieles wahrscheinlich selbst oder zusammen mit Freunden etc., aber am Ende bringt mir die Mühe nix, da die private Arbeitsleistung an sich nicht mit geförderter werden kann 🙄 )

Vielen Dank nochmal & auch weiterhin bin ich gespannt auf antworten 😉
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