ᐅ Flurstück nicht geteilt und vermessen
Erstellt am: 23.04.23 13:55
M
Manijey24323.04.23 13:55Hallo, ich möchte mir ein Einfamilienhaus kaufen mit großem Grundstück.
Habe mir das Exposé, Pläne und Berechnungen und Energieausweis zukommen lassen
(vom Makler)
Im Exposé steht verkauft wird:
Einfamilienhaus, Flur (Nr) und Flurstück (Nr) und Grundstücksfläche von ca 800m2
Bei den Plänen ist die Flurkarte ersichtlich, die knapp 2500 m2 ausweisen.
Laut geoserve und liegenschaftskataster ist das Flurstück identisch mit dem Plan, der mir zugesendet wurde.
Bei genauerem Betrachten der Fotos sieht man im Hintergrund einen Neubau, welcher allerdings auf dem gleichen Flurstück steht, welches verkauft werden soll!
Meine Fragen wären:
Muss das Flurstück nicht vor Verkauf oder Kauf geteilt werden, damit die Grundstücksgrenze erkennbar ist? (mit der exakten Quadratmeterzahl und eigener Flurstücksnummer)
Oder wenn ich das Flurstück kaufe, ob der Neubau dann zu meinem Eigentum gehört?
Wenn nichts genaues im Kaufvertrag geregelt ist?
Worauf sollte man in dem Fall achten, wenn der Kaufvertrag geschlossen werden sollte?
Über Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar!
LG Andrea
Habe mir das Exposé, Pläne und Berechnungen und Energieausweis zukommen lassen
(vom Makler)
Im Exposé steht verkauft wird:
Einfamilienhaus, Flur (Nr) und Flurstück (Nr) und Grundstücksfläche von ca 800m2
Bei den Plänen ist die Flurkarte ersichtlich, die knapp 2500 m2 ausweisen.
Laut geoserve und liegenschaftskataster ist das Flurstück identisch mit dem Plan, der mir zugesendet wurde.
Bei genauerem Betrachten der Fotos sieht man im Hintergrund einen Neubau, welcher allerdings auf dem gleichen Flurstück steht, welches verkauft werden soll!
Meine Fragen wären:
Muss das Flurstück nicht vor Verkauf oder Kauf geteilt werden, damit die Grundstücksgrenze erkennbar ist? (mit der exakten Quadratmeterzahl und eigener Flurstücksnummer)
Oder wenn ich das Flurstück kaufe, ob der Neubau dann zu meinem Eigentum gehört?
Wenn nichts genaues im Kaufvertrag geregelt ist?
Worauf sollte man in dem Fall achten, wenn der Kaufvertrag geschlossen werden sollte?
Über Tipps und Infos wäre ich sehr dankbar!
LG Andrea
T
Tolentino23.04.23 14:16Ich nehme an das wird im notariellen KV alles geregelt sein. Sprich, ein neu zu vermessendes Grundstück mit Fläche ca 800m², Kosten trägt der Käufer blabliblubb.
Wenn nicht, ja dann gehört dir auch das andere Haus auf dem Flustück.
Wenn nicht, ja dann gehört dir auch das andere Haus auf dem Flustück.
M
Manijey24323.04.23 14:32Ja, genau so habe ich auch gedacht! Wäre ja nicht schlecht, wenn man auf einen Schlag 2 Häuser mit größerem Grundstück bekommt!
Oder kommt man dafür in die Hölle? Also wenn der Verkäufer keine Angaben zur Grundstücksteilung macht und dieses versäumt?
Oder kommt man dafür in die Hölle? Also wenn der Verkäufer keine Angaben zur Grundstücksteilung macht und dieses versäumt?
T
Tolentino23.04.23 14:34Ich bin mir sehr sicher, dass der Notar nicht versäumen wird, darauf hinzuweisen.
Aber man darf ja noch träumen.
Würde aber davon weder den Kaufpreis noch die Kaufentscheidung abhängig machen.
Aber man darf ja noch träumen.
Würde aber davon weder den Kaufpreis noch die Kaufentscheidung abhängig machen.
M
Manijey24323.04.23 14:39Ich bin mir sehr sicher, dass der Notar nicht versäumen wird, darauf hinzuweisen.
Aber man darf ja noch träumen.
Ja das stimmt aber manchmal passieren auch solche Fehler! Und träumen halt jung ;-)
Würde aber davon weder den Kaufpreis noch die Kaufentscheidung abhängig machen.
Nein, das machen wir davon nicht abhängig! Haben morgen die Besichtigung und wenn es passt, passt es.
LG
Aber man darf ja noch träumen.
Ja das stimmt aber manchmal passieren auch solche Fehler! Und träumen halt jung ;-)
Würde aber davon weder den Kaufpreis noch die Kaufentscheidung abhängig machen.
Nein, das machen wir davon nicht abhängig! Haben morgen die Besichtigung und wenn es passt, passt es.
LG
Manijey243 schrieb:
wenn man auf einen Schlag 2 Häuser mit größerem Grundstück bekommt!You get what you see:Manijey243 schrieb:
Im Exposé steht verkauft wird:
Einfamilienhaus, Flur (Nr) und Flurstück (Nr) und Grundstücksfläche von ca 800m2Manijey243 schrieb:
Bei den Plänen ist die Flurkarte ersichtlich, die knapp 2500 m2 ausweisen.
Laut geoserve und liegenschaftskataster ist das Flurstück identisch mit dem Plan, der mir zugesendet wurde.
Bei genauerem Betrachten der Fotos sieht man im Hintergrund einen Neubau, welcher allerdings auf dem gleichen Flurstück steht, welches verkauft werden soll!Die werden das noch nicht aktualisiert haben. Das ist Behörde und kann dauern.Meines Wissen muss man eh kein Flurstück teilen, aber mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher.
Aber es gibt ja oft Optionen, zwei Häuser auf einem Grundstück zu bauen, weil andere Optionen nicht aufgegriffen werden können, zb bei Vorgabe Mindestgröße eines Grundstücks.
Und ja: der Notar wird schon alle richtigen Papiere besorgen und Euch vorlegen - ein Immobilienkauf ist kein Kauf einer Waschmaschine 😉
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