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ᐅ Differenzen von Baugenehmigungen in der Bauakte


Erstellt am: 29.03.23 20:36

T
ToffeeFee
29.03.23 20:36
Hallo ihr und schönen Abend,
Ich bin neu hier und komme gleich mit einen kniffeligen Problem.
Ich besitze zwei Eigentumswohnungen in einen Wohngebäude mit 11 Wohnungen.
Es gibt eine Ordnungsgemäße Abgeschlosseneheitsgenehmigung und 11 Grundbücher.
Alle 11Wohnungen sind zeitgleich 1996-1997 errichtet worden unter ein und den selben Bauhherrn in einen alten Bestandsgebäude von 1930 oder so.
Die Problemlage: es gibt nur eine Baugenehmigung für 6 Wohnungen.
Die anderen 5 Wohnungen sind, obwohl zeitgleich errichtet, als Bestandswohnungen in den Bebauungsplänen aufgeführt.
Es fehlt aber in diesen 5 Bestandswohnungen das ganze genehmigungsverfahren wie es für Wohnung 1-6 genausten über Seiten aufgeführt wurde.
Auffällig ist hier die Nummerierung:
Wohnung 1-6 ist genehmigt und die von der Nummerierung 7-11 sind ja die Bestandswohnungen, die aber 1. natürlich nicht vorher schon im Bestand waren und selbst wenn, hätte sich ja irgendwann, zb 2 Jahre vorher, genehmigt werden müssen.
Bevor ich bei Bauamt womöglich schlafende Hunde wecke, frage ich euch, was das passiert sein könnte?
Weiter hinten in der Bauakte sind wieder die Quadratmeter aufgeführt und abgestempelt mit „Anhang an die Bauakte“, aber in meine Augen kann es so nicht vollständig sein.
Als Beispiel: meine Wohnung ist oben und es fehlen jegliche Hinweise zur Treppe, das kenne ich eigentlich anders, als zb breite der Treppenstufen usw
Dann fehlt da eine Statik, müssen Wohnungen die nachträglich oben eingebaut worden sein, nicht eine Statik haben zb?
Oder wird das halt manchmal gar nicht gemacht? Es fehlen in der Bauakte jedenfalls Hinweise darauf, das diese Wohnungen oben sind.
In der Abgeschlosseneheitsbescheinigung ist das zwar eindeutig so beschrieben, jedoch weiß ich nicht ob das ausreichend ist, das das auch baurechtlich genehmigt wurde? Denn wenn in Bestandsgebäude Wohnungen nachträglich eingebaut werden ist das nicht automatisch so, das die baurechtlich geprüft werden vor der Überprüfung auf Abgeschlossenheit.
Kann das jemand evtl für mich aufdröseln? Ob das normal ist? Ob ich zb was machen muss um die Bauakte zu verbessern? Wenn ihr noch fragen habt, dann fragt gerne, evtl hab ich was wichtiges vergessen
S
Sunshine387
29.03.23 21:38
Einfach nicht mehr darüber nachdenken oder gar nachfragen. Sonst kann es da richtig Probleme geben.
S
schubert79
30.03.23 06:27
ganz still halten. Kann echt stress geben
T
ToffeeFee
30.03.23 08:10
Hi ihr, ja das hab ich mir gedacht.
Die Frage ist, könnt ihr mir trotzdem erklären wie es dazu kommen konnte?
Denn es ist ja so, das im Genehmigungsverfahren von Wohnung 1-6 diese Wohnungen 7-11 mit aufgeführt wurden, nämlich in der Gesamtzeichnung. Dh ja das das Bauamt wusste/ weiß von den anderen Wohnungen.Ebenso erscheint im Laufe dieses Verfahrens die gesamte Wohnfläche in mehreren Zusammenhängen.
Hätte das Bauamt nicht da eigentlich nachfragen müssen?
Als Beispiel: jemand beantrag eine Genehmigung für seinen Keller oder Dachbodenausbau, kontrolliert das Bauamt dann nicht, ob der Rest des Hauses genehmigt wurde?
Oder wird immer nur das genehmigt was beantragt wurde und der Rest ignoriert?
Noch mal eine ganz andere Frage:
In der Bauzeichnung für das Genehmigungsverfahren Wohnung 1-6 sind schon 2 Terrassentüren eingezeichnet. Dann gelten die automatisch als genehmigt?
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