Werkvertrag mit Ausschluss §14/15

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Lilli48

Würdet Ihr dann keinen Vertrag unterschreiben um den Preis zu sichern? Muss man sich in heutiger Zeit keine Gedanken machen, dass die Preise explodieren? Denkt Ihr, dass die Firma uns auch weiterhin einen guten Preis machen muss, um uns als Kunde zu halten? Danke und Grüße!
 
11ant

11ant

Denkt Ihr, dass die Firma uns auch weiterhin einen guten Preis machen muss, um uns als Kunde zu halten?
So lange Du nicht für nötig hältst, eine Rückfrage zu beantworten, kann ich garnichts dazu denken. Paragraph 14 und 15 des Trick-17-Gesetzes zum Beispiel würde ich garnicht kennen. Von den Paragraphen 14 und 15 der lummerländischen Eisenbahnverkehrsordnung hingegen könnte ich Dir sagen, daß von ihnen keine Gefahren drohen.
Würdet Ihr dann keinen Vertrag unterschreiben um den Preis zu sichern? Muss man sich in heutiger Zeit keine Gedanken machen, dass die Preise explodieren?
In heutiger Zeit mache ich mir viel mehr Sorgen wegen der Leute, die in diesem Form nicht die aberdutzenden von Beiträgen zum Themenfeld "Zeitdruck mit Preisgarantien" lesen, und nur auf ihre Frage schauen (die bereits von siebenundvierzigviertelvorzwölf Anderen gestellt und ausführlich beantwortet wurde !).
 
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Lilli48

Also, es handelt sich um $648 Baugesetzbuch. Die 10 % pauschale Vergütung bei Kündigung durch den Bauherrn, aus Gründen, die Baufirma nicht zu vertreten hat.

Es gibt ein kostenfreies Rücktrittsrecht mit dem Wortlaut:
Der Bauherr kann den Vertrag über den Bau des Hauses ohne Angaben von Gründen kostenfrei kündigen.
Die Kündigung ist bis spätestens zum _____schriftlich per Einschreiben an die Firma zu richten.
Sofern der Bauherr verspätet kündigt, gilt Ziffer 14 der Einzelbestimmungen bzw. Ziffer 15 ( da steht das mit den 10% Pauschalbetrag wegen entgangenem Gewinn)

Komischerweise steht aber in der Einzelbeschreibung auf jeder Seite: Dieser Preis gilt bis zum 22.04.2022.
In den Vertragsbestimmumgem steht: Der Gesamtpreis gilt für 12 Monate ab Unterschrift des Bau Werkvertrages garantiert....

Ich finde das schwierig, da wir noch einige Änderungen am Haus vornehmen müssen.

Leider finde ich in den anderen Beiträgen nicht wirklich die Antwort, was nun der Haken an dieser Sache sein könnte. Unsere Bauberaterin hat uns nochmal in einer e- mail zugesichert, dass für uns keinerlei Kosten entstehen, da der Vertrag bis zu unserer endgültigen Annahme bei der Firma auf Eis liege. Ich lese nochmal weiter...
 
11ant

11ant

Also, es handelt sich um $648 Baugesetzbuch. Die 10 % pauschale Vergütung bei Kündigung durch den Bauherrn, aus Gründen, die Baufirma nicht zu vertreten hat.
Es gibt ein kostenfreies Rücktrittsrecht mit dem Wortlaut:
Der Bauherr kann den Vertrag über den Bau des Hauses ohne Angaben von Gründen kostenfrei kündigen.
Die Kündigung ist bis spätestens zum _____schriftlich per Einschreiben an die Firma zu richten.
Sofern der Bauherr verspätet kündigt, gilt Ziffer 14 der Einzelbestimmungen bzw. Ziffer 15 ( da steht das mit den 10% Pauschalbetrag wegen entgangenem Gewinn)
Es handelt sich offenbar nicht um §648 Baugesetzbuch höchstselbst, sondern vermutlich die Widerrufsbelehrung des Hausanbieters, die einen Auszug aus dem §648 Baugesetzbuch zitiert. Die "Einzelbestimmungen" sind dann wohl in dessen AGB zu finden. Eine "verspätete" Kündigung wird entsprechend nicht auf den Ablauf der Preisbindefrist des Angebotes bezogen sein, sondern auf denjenigen der Widerrufsfrist. Innerhalb der Widerrufsfrist kannst Du den Vertrag widerrufen, nach Ablauf dieser Frist hingegen nur noch kündigen. Der Widerruf wird Dir vom Gesetz zugestanden und darf nicht mit Schadenersatzforderungen verbunden werden. Ist die Widerrufsfrist verstrichen, kann der Auftragnehmer in seinen AGB wirksam vereinbaren, daß ihm eine pauschale Entschädigung für seine bisherigen Aufwendungen (oder eben entgangenen Gewinn) zustehen soll. Eine Preisbindefrist im Angebot des Auftragnehmers ist ein davon getrennt zu betrachtendes, völlig anderes Paar Schuhe.

Komischerweise steht aber in der Einzelbeschreibung auf jeder Seite: Dieser Preis gilt bis zum 22.04.2022.
In den Vertragsbestimmumgem steht: Der Gesamtpreis gilt für 12 Monate ab Unterschrift des Bau Werkvertrages garantiert....
Wenn Du nun - wo die genannte Preisbindefrist also verstrichen ist - den Werkvertrag schließt (und Dir bestätigen läßt, daß die eigentlich ausgelaufenen Konditionen weiter gelten !), dann soll der Preis am Tag der Unterschrift für 12 Monate garantiert bleiben. Da ist nichts komisch dran, das erste ist eine Angebotsbindefrist und das zweite eine Stabilitätsgarantie für die beim Vertragsschluss vereinbarten Preise.

Ich finde das schwierig, da wir noch einige Änderungen am Haus vornehmen müssen.
Diesbezüglich solltest Du aus den einschlägigen Threads sämtlich erkannt haben, daß dies "Alarmstufe rot" bedeutet: in diesem Stadium ist es eindeutig noch zu früh, schon den Werkvertrag zu unterschreiben. Wählt erst das passende Hausmodell aus (und macht am besten auch eine Bauvoranfrage darüber, und natürlich auch ein Baugrund-Gutachten), vorher wäre jeder Vertragsschluss übereilt !

Auf zu erwartende Preissteigerungen in der Zwischenzeit muß man sich eben von vornherein einstellen und das Haus entsprechend kleiner planen, sowie den Dolby Surround Kamin und die Lichtorgel in der Dusche feierlich auf die Streichliste setzen. Man lebt auch ohne daß auf der Toilettenschüssel "Colani" steht ;-)
 
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Lilli48

Lieben Dank für die ausführliche Antwort. Das Haus ist zu 3/4 geplant, das Grundstück gehört uns, die Finanzierung ist kein Problem. Aber das Haus ist uns noch zu teuer, da es etwa zur Zeit 20 % teurer ist, als am Anfang gewünscht. Es lässt sich aber kaum noch etwas einsparen, da sind wir schon dran. Angeblich ist das Haus jetzt schon wieder 30 000 Euro teurer geworden. ( Und das könnten wir noch rückwirkend umgehen...) Das ist schon eine beachtliche Summe. Wie kann ich denn jetzt in Erfahrung bringen, ob dieser Werkvertrag tatsächlich ohne Kosten für uns gekündigt werden kann oder nicht. Soll ich ihn von einem Anwalt durchsehen lassen? Er sollte schon heute unterschrtieben werden, da das Angebot für das Hause schon vor 3 Wochen war.
 
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Lilli48

Habe die gleiche Frage bei cyberosti gefunden, vom 16.Mai 2021. Er hat aber auch keine Antwort darauf bekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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