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ᐅ Werkvertrag mit Ausschluss §14/15


Erstellt am: 30.04.2022 21:38

11ant 02.05.2022 17:00
Lilli48 schrieb:

Wie kann ich denn jetzt in Erfahrung bringen, ob dieser Werkvertrag tatsächlich ohne Kosten für uns gekündigt werden kann oder nicht.
Das hatte ich vornhin bereits erklärt: ohne Kosten nur widerrufen (in der entsprechenden Frist), gekündigt ohne Kosten nicht. Die Widerrufsfrist wird nicht ausreichen, um darin das Haus noch billigerzubasteln.
Lilli48 schrieb:

Er sollte schon heute unterschrtieben werden, da das Angebot für das Hause schon vor 3 Wochen war.
Ohne ausdrücklich bestätigte Fortgeltung der Preisbindung aus dem Angebot ist diese bereits seit neun Tagen Geschichte, hier wäre jede Eile zu allem Überfluß also auch noch fruchtlos.
Lilli48 schrieb:

Soll ich ihn von einem Anwalt durchsehen lassen?
Das ist immer zu empfehlen.

P.S. zu vorhin:
Lilli48 schrieb:

Unsere Bauberaterin hat uns nochmal in einer e- mail zugesichert, dass für uns keinerlei Kosten entstehen, da der Vertrag bis zu unserer endgültigen Annahme bei der Firma auf Eis liege.
Zweitens meint sie damit (zutreffend), daß ein Angebot ohnehin nicht vor seiner Annahme zum Vertrag würde. Vgl. dazu auch:
Und erstens kann die Dame ohne entsprechende Vertretungsberechtigung (Alleinprokura oder dergleichen) Meinungen äußern so viel sie will, ohne daß Ihr das zu Euren Gunsten verwenden könntet.
Natürlich entstehen Euch keine Kosten, so lange außer Anbahnungsgesprächen nichts passiert. Ab der Unterschrift läuft die Widerrufsfrist, und ganz "schlaue" Kunden verkürzen diese auch noch durch ihre Zustimmung zum sofortigen Beginn mit der Ausführung (z.B. mit inkludierten Planungsarbeiten).

Lasse Dich von Deinem Anwalt so laut wie irgend möglich gebrüllt fragen, ob Du wirklich ganz bestimmt verstanden hast, daß Du N.I.C.H.T.S. übereilt unterschreiben sollst !

Lilli48 02.05.2022 17:12
Liebe Dank. ich habe ja verstanden, dass ich es nicht unterschreiben soll. : )
Ich frage die Beraterin, ob der Satz:
"Im Falle der Ausübung des vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts entfällt die in §10d geregelte pauschale Vergütung, bzw. der pauschalierte Schadenersatz in Höhe von 10 % zugunsten von R---haus. Weitere Shadenserstzansprüche der Firma R...haus bestehen nicht. Ebenso besteht keine Abnahmeverpflichtung durch den Bauherrn. " angefügt werden kann.
Stimmt es, dass am 1. Mai die Preise bei den Fertighausfirmen angehoben wurden? Soll ich mich jetzt von den prognostizierten 30 000 Euro mehr nicht beeindrucken lassen...Vielleicht plant mir ein anderer Hersteller das Haus ja 50 000 billiger...Gibt es eigentlich solche Unterschiede oder ist das weitgehend einheitlich...Grüße!

11ant 02.05.2022 17:30
Lilli48 schrieb:

ch frage die Beraterin, ob der Satz:
"Im Falle der Ausübung des vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts entfällt die in §10d geregelte pauschale Vergütung, bzw. der pauschalierte Schadenersatz in Höhe von 10 % zugunsten von R---haus. Weitere Shadenserstzansprüche der Firma R...haus bestehen nicht. Ebenso besteht keine Abnahmeverpflichtung durch den Bauherrn. " angefügt werden kann.
Ich sagte bereits, daß Du den Pförtner, die Putzfrau oder den Praktikanten absolut nutzlos wirklich alles fragen kannst; ausschließlich vertretungsberechtigte Personen können rechtsverbindliche Willenserklärungen für die Firma abgeben.
Von welchem Sonderkündigungsrecht Du hier sprichst, wissen wir nicht (ebensowenig kennen wir den §10d - ich vermute, daß Du den Zeichenknecht zahlen sollst, wenn Du den Bauvertrag kündigst ?).
Und formuliere NIEMALS als Laie irgendwelche Zusatzvereinbarungen !
Lilli48 schrieb:

Stimmt es, dass am 1. Mai die Preise bei den Fertighausfirmen angehoben wurden? Soll ich mich jetzt von den prognostizierten 30 000 Euro mehr nicht beeindrucken lassen...Vielleicht plant mir ein anderer Hersteller das Haus ja 50 000 billiger...
Es stimmt, daß (aber nicht spezifisch am 1. Mai, sondern egal wann "immer schon ganz doll bald") die Preise angehoben werden sollen. Tatsächlich haben die Haushersteller ihre festen Termine, zu denen die Preise der Teuerung nachgeführt werden (allein schon, damit die Vertriebler eine Deadline für ihre Goldverkäufer-Challenge haben). Das gleiche Haus baut Dir nie einer billiger, weniger Geld heißt überall weniger Standard. Deine Ansprüche senken kannst nur Du selbst.

Lilli48 02.05.2022 17:52
Die Formulierung ist vom Anwalt...er meint, dann sollte die Kündigung kostenfrei sein...

Daniel-Sp 02.05.2022 21:09
Wessen Anwalt? Deiner?
Dann hättest Du schon eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. Ansonsten solltest Du vor Unterschrift Geld in einem Fachanwalt für eine Beratung investieren. Das kann hier im Forum keiner leisten.

So ganz nebenbei wäre mir ein Verkäufer, der mit Preissteigerung sanften Druck Richtung Unterschrift aufbaut suspekt. Wir haben nach erfolgter Planung durch einen unabhängigem Architekten mit unserem GU gute 6 Monate Punkt für Punkt verhandelt. Das Zauberwort "Kostensteigerung" haben wir nie gehört, lediglich in aktualisierten Angeboten gesehen. Die gab es aber auch nur bei geänderten Punkten (sowohl Kostensteigerung als auch Kostensenkung). Unveränderte Punkte waren in dieser Verhandlungsphase stabil. Das mag zwar nicht bei allen Unternehmen die Regel sein, aber Abseits der Großen vielleicht häufiger zu finden. Das war natürlich zu Zeiten stabiler Rohstoffpreise. Die Zeiten sind leider vorbei. Unterschrieben hatten wir erst, als alles geklärt war. Eine voreilige Unterschrift kann später noch teuer werden.
Aber wenn man sich in 4 Wochen das Haus nicht mehr leisten kann, kann man es sich dann jetzt noch leisten?

kati1337 02.05.2022 23:34
Lilli48 schrieb:

Würdet Ihr dann keinen Vertrag unterschreiben um den Preis zu sichern?
Wenn der Vertrag in Ordnung ist, klar.
Lilli48 schrieb:

Muss man sich in heutiger Zeit keine Gedanken machen, dass die Preise explodieren?

Nö, die explodieren schon länger.
Lilli48 schrieb:

Denkt Ihr, dass die Firma uns auch weiterhin einen guten Preis machen muss, um uns als Kunde zu halten?
Bei den aktuellen Bauzinsen? Erfrischenderweise vermutlich bald mal wieder, ja.
unterschriftanwaltwiderrufsfristvertragkostensteigerung