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ᐅ Beschränkungen zu Photovoltaik-Anlagen im Bebauungsplan


Erstellt am: 13.04.22 01:21

M
mayglow
13.04.22 01:21
Ich schmöker gerade etwas in Bebauungsplänen von Neubaugebieten die wir interessant fanden (auch wenn sie ggf zum Teil schon durch sind).
Dabei bin ich gerade über folgende Passage gestolpert:


Textabschnitt zu Dachaufbauten, Flachdächern und Satteldächern.

(Quelle: Bebauungsplan 900 der Stadt Bochum)

Das scheint mir auf den ersten Blick jetzt sehr restriktiv (1,50m Abstand zu allen Dachseiten und maximal 50%). Zumal ich bisher immer gehört hatte, wenn du dir schon ne Photovoltaik anschaffst, pack dir so viel wie möglich aufs Dach und hier wär dann plötzlich sehr viel weniger möglich oder ist das eh im Rahmen was man sonst so tut? Gefühlt sehe ich sonst auch öfter mal Dächer mit nur nem 50cm Abstand drumrum...
Sind so Angaben üblich? Ist der Sinn bei sowas rein optisch oder gibt es da noch andere Gründe für? Versuch nur gerade irgendwie zu verstehen, wo das herkommt.
1
11ant
13.04.22 01:40
Der Bebauungsplangeber möchte offenbar, daß die Aufbauten bei Flachdächern von unten kaum wahrnehmbar sind und bei Geneigtdächern auch deren farbliches Erscheinungsbild nicht dominieren (d.h. insgesamt die Dachziegelfläche mindestens nicht kleiner ist als die Modulefläche). Die Häuser sollen nicht wie Beiwerk der Solaranlagen wirken. Der Bebauungsplan hat vermutlich seinen Ursprung in einer Zeit vor dem Green, Blue & Future Hype.
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M
mayglow
13.04.22 01:53
11ant schrieb:

Der Bebauungsplan hat vermutlich seinen Ursprung in einer Zeit vor dem Green, Blue & Future Hype.
Naja, der Bebauungsplan wurde 2020 wirksam und 2019 hat die Stadt den Klimanotstand ausgerufen (was auch immer das heißen soll...), in sofern war da schon ziemlich Green Hype. Wobei die Gestaltungsrichtlinien vermutlich nen Tacken älter sind, aber scheinbar hats ja niemanden gestört oder so...
C
CC35BS38
13.04.22 09:27
Was manche Ämter fabrizieren, kannste dir nicht ausdenken ... Randabstand von mir aus noch, aber die Gesamtbelegung vorzuschreiben
G
gutentag
13.04.22 10:23
Wenn es in der Nachbarschaft schon einige Abweichungen gibt, würde ich beim Bauamt nachfragen wie eng das gesehen wird.
W
WilderSueden
13.04.22 10:53
Im Zweifelsfall einfach abwarten bis die bundesweite Photovoltaik-Pflicht kommt. In BW sieht das nämlich so aus:

Dokument: §6 Umfang der Mindestnutzung von PV-Anlagen, Prozentsätze und Flächen.

In dem Fall würde Landesrecht sicherlich den Bebauungsplan schlagen
bebauungsplanphotovoltaik