Bauträger-Neubau: Zwei Wohnungen kaufen und danach vereinigen

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RomeoZwo

RomeoZwo

"wir kaufen beim Notar zwei Wohnungen und kein Haus"
Ich vermute mal sehr stark, niemand in der Anlage kauft ein Haus. Alle, auch die "Reihenhäuser" kaufen vermutlich Wohnungseigentum (WEG) mit Sondernutzungrechten an einem Gartenanteil. Das sind rechtlich dann "Wohnungen" über mehrere Etagen.
Zum Einlesen Stichwort: ideelle Teilung vs. Realteilung
 
Tolentino

Tolentino

Aber eine Abrechnung nach Wohneinheiten (komplett) gibt's doch eigtl. nicht mehr oder? Bei uns wird alles über MEA gemacht.
 
M

MrsAndMr

ich würde mich rückversichern, dass der Bau von Wohnungen nicht Teil der Ausschreibung und des Genehmigungsverfahrens war. Manche Gemeinden bestehen auf die Schaffung von Wohnungen.
Die Information haben wir schon, dem steht wohl nichts entgegen. Ironischerweise war die betrachtete Einheit ursprünglich sogar als "Einfamilienhaus" geplant, aber konnte offenbar nicht so schnell veräußert werden wie die übrigen Einheiten (vermutlich weil sie aufgrund der Größe und Lage teurer ist als die übrigen Einheiten). Da hat der Bauträger vermutlich gedacht, er macht lieber zwei Wohnungen draus, die sich eher veräußern lassen (nur unsere Hypothese) und ist mit dieser Planung dann leider in seine Genehmigungsplanung gestartet.

Ich gehe davon aus, dass die Anlage sowieso WEG geteilt ist.
Ich vermute mal sehr stark, niemand in der Anlage kauft ein Haus. Alle, auch die "Reihenhäuser" kaufen vermutlich Wohnungseigentum (WEG) mit Sondernutzungrechten an einem Gartenanteil. Das sind rechtlich dann "Wohnungen" über mehrere Etagen.
Zum Einlesen Stichwort: ideelle Teilung vs. Realteilung
Richtig! Es handelt sich definitiv um WEG, deswegen gibt es auch eine Teilungserklärung usw. Sorry, dass ich in meinen Begrifflichkeiten das Wort "Haus" trotzdem verwende, ist halt leider bei Reihenhäusern, Stadthäusern, usw. häufig der Fall auch wenn es sich idR um WEG handelt.

Das würde für euch bedeuten, dass ihr 2 Nebenkostenabrechnungen erhaltet und ggf. Abrechnungen die nicht nach MEA gehen, sondern per Wohneinheit, doppelt bezahlen müsst (z.B. Verwaltergebühren), bzw. dass dann im Verwaltervertrag geregelt sein muss. (Ich kenne das von einer 3 Zimmer ETW, die ursprünglich mal als 2 und 1 Zimmer ETWs geplant war). Auch beim Mieterwechsel müssen wir die Verwaltung jedes mal darauf hinweisen, dass die Umzugspauschale nicht für 2 Wohnungen berechnet werden darf.
Gut, dafür hat er ja vorgeschlagen, dass man die Wohnungen A und B nach Kauf noch vereinigt und alles aktualisiert (einschließlich Teilungserklärung). Dann sollten das Sondereigentum und die Sondernutzungsrechte der Wohnungen A und B in eine Einheit vereinigt werden, so dass dieses "Problem" nicht mehr besteht.

Warum will der Bauträger das so? Ganz einfach, eine neue Teilungserklärung kostet Notargebühren - und zwar bemessen am Gesamtwert der Anlage (denn dafür gilt die Teilungserklärung) und nicht am Wert der Änderungen (also der 2 Wohnungen).
Oder er will diese Gebühren eben von uns, wenn ich es richtig verstanden habe. Wobei da tatsächlich nochmal wichtig wäre, wie viel da auf uns zukommt, wenn das Ganze über den Notar gehen muss. Aber warum er es nicht VOR den Notarterminen machen will, erschließt sich mir dadurch nicht. Vielleicht liegt es schlicht an seinem Zeitplan, weil die ganze Änderungsumsetzung jetzt seine geplanten Notartermine für Anfang Mai vermutlich zunichte machen würde (nur unsere Hypothese).
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Nach nochmaligem Lesen erkenne ich aber ein mögliches Problem!

Bei zwei Wohnungen ist das Treppenhaus Allgemeineigentum, bei der Zusammenlegung wird es Sondereigentum. Den Status als 2 Wohnungen, die euch beide gehören, zu belassen geht also nicht.
Deswegen will der BT auch nachträglich die Teilungserklärung ändern lassen. Allerdings auf eure Kosten (!) . Lasst euch dies vorher detailliert vom Notar berechnen. Das könnte u.U. recht teuer werden, da ja die TE für die ganze Anlage gilt.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Aber warum er es nicht VOR den Notarterminen machen will, erschließt sich mir dadurch nicht.
Naja, ihr könnt bis zu eurer Unterschrift im Notartermin jederzeit abspringen. Er hat dann im Zweifelsfall anders aufgeteilte Wohneinheiten und die Kosten der neuen Teilungserklärung an der Backe.
Für euch ist bei einer nachträglichen Änderungen aber schlecht, dass ihr die neue TE aus versteuertem Einkommen bezahlt. Für den BT wären es Betriebsausgaben. Vielleicht lässt sich ja eine Regelung finden, dass er die Änderung der TE übernimmt und ihr ihm dafür für die Zusammenlegung einen Aufpreis auf den Kaufpreis zahlt, der seinen Netto Kosten entspricht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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