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ᐅ Änderung der Höhe OKRF


Erstellt am: 16.07.11 08:51

A
ansgarm74
16.07.11 08:51
Hallo zusammen,
wir müssen unsere Höhe des Fußboden im EG ändern, d.h. das Ganze Haus anheben.
Ab welcher Höhenänderung muss man einen Nachtrag zur Baugenehmigung erstellen.

Danke im Voraus

A. Müller-Wissmann
B
Bauexperte
16.07.11 11:13
Hallo,

ansgarm74 schrieb:
Hallo zusammen,
wir müssen unsere Höhe des Fußboden im EG ändern, d.h. das Ganze Haus anheben.Ab welcher Höhenänderung muss man einen Nachtrag zur Baugenehmigung erstellen.

Wer sagt denn, dass Du die Oberkante Fertigfußboden ändern mußt und weshalb?

Freundliche Grüße
A
ansgarm74
16.07.11 17:37
Hallo,
wir haben nach ca. 2,5 m Baggertiefe Wasser in der Grube stehen. Da wir aber tiefer geplant haben, müssen wir das Haus anheben.
Weiß jemand wie eine Änderung des Bauantrags im §34 Gebiet abläuft? Muss man eine Genehmigung beantragen oder reicht eine Meldung an das Bauamt und man kann weiterbauen?

Gruß

A. Müller-Wissmann
B
Bauexperte
16.07.11 17:59
Hallo,

ansgarm74 schrieb:
wir haben nach ca. 2,5 m Baggertiefe Wasser in der Grube stehen. Da wir aber tiefer geplant haben, müssen wir das Haus anheben. Weiß jemand wie eine Änderung des Bauantrags im §34 Gebiet abläuft? Muss man eine Genehmigung beantragen oder reicht eine Meldung an das Bauamt und man kann weiterbauen?

Ihr habt also munter ´drauf los gebaut, ohne ein Bodengutachten erstellen zu lassen

Im Regelfall muß ein Nachtrag gestellt werden - unabhängig ob Bebauungsplan oder § 34. Im BA sitzen aber für gewöhnlich auch Menschen; geh persönlich hin, schildere Dein Problem und versuche die veränderte FH auf dem kleinen Dienstweg zu regeln

Mit freundlichen Grüßen
A
ansgarm74
16.07.11 18:02
Hallo,


"Ihr habt also munter ´drauf los gebaut, ohne ein Bodengutachten erstellen zu lassen "

Wir haben ein Bodengutachten machen lassen, unser Architekt hat aber gesagt, daß es kein Problem ist.

Gruß
A. Müller-Wissmann
B
Bauexperte
16.07.11 18:07
Hallo,

ansgarm74 schrieb:
Wir haben ein Bodengutachten machen lassen, unser Architekt hat aber gesagt, daß es kein Problem ist.

Dann kannst Du den aber in der Pfeife rauchen ......

Freundliche Grüße
bodengutachten