Zaun und Gartenmauer - Nachbarrecht

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Nida35a

Nida35a

Genau meine Meinung, Maschendraht zum Nachbarn, aber direkt auf die richtige Grenze. Der Nachbar kann sein Kunstschmiedewerk vorher abbauen.
So toll gefällt es euch ja auch nicht, da ihr was davor setzen wollt.
Ist das eure zu erstellende Zaunseite (in Berlin die rechte Grundstücksseite)
 
S

Sir_Batman

Genau meine Meinung, Maschendraht zum Nachbarn, aber direkt auf die richtige Grenze. Der Nachbar kann sein Kunstschmiedewerk vorher abbauen.
So toll gefällt es euch ja auch nicht, da ihr was davor setzen wollt.
Ist das eure zu erstellende Zaunseite (in Berlin die rechte Grundstücksseite)
Gute Frage. In SH steht in etwa… „wer ein Gebäude errichtet muss einfrieden.“ Ich google das gleich mal.

Kann man das einfach einfordern, wenn vom Vorbesitzer ne Genehmigung erteilt wurde? Abgesehen davon ist es halt wirklich nicht so viel Fläche Und ich hab auf solche Stressthemen keinen Bock. Wenn er irgendwann mal blöd kommen würde, kann man das immer noch machen. Aber muss ja nicht sein.
 
S

Sir_Batman

so, wie der Zufall so spielt komme ich gerade am Grundstück vorbei und sehe, dass der Zaun verändert wurde. Es wurde eine Stange waagerecht oben angeschraubt, so in 180cm Höhe. Der eigentlich hübsche Zaun ist nun ziemlich…hässlich. Leider auch nicht sicherer geworden, nun gibts ne Reckstange
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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