ᐅ Baunutzungsverordnung § 14 Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenanlagen
Erstellt am: 07.01.22 11:18
H
Hausbau 5507.01.22 11:18Hallo Zusammen,
wir bauen in einem Wohngebiet mit bestätigten Bebauungsplan. In der Begründung zum Bebauungsplan wird folgendes aufgeführt: "Die Grundflächenzahl das allgemeinen Wohngebiet wird mit 0,4 festgesetzt. Damit wird die Höchstgrenze des § 17 Baunutzungsverordnung eingehalten. Die zulässige Grundfläche bezieht sich auf die Hauptgebäude, sowie Garagen und Stellplätze. Die nach § 14 Baunutzungsverordnung mögliche Überschreitung durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung von 50% wird nicht ausgeschlossen. Damit können bis zu 60% der Grundstücksflächen überbaut und befestigt werden."
Wir haben zum Bauantrag neben dem Hauptgebäude noch eine Garage und die Stellfläche vor der Garage in Rahmen der Grundflächenzahl 0,4 genehmigt bekommen. Diese beiden Flächen sind also nach §14 Baunutzungsverordnung "Hauptanlage".
Jetzt geht es mir um die weitere Gestaltung von Flächen und deren Zulässigkeiten durch Abgrenzung der "Hauptflächen" und der "Nebenflächen". So wollen wir einen weiteren PKW-Stellplatz (temporär nur für Besucher) und einen Abstellplatz für unser Wohnmobil. Mit diesen beide Flächen würden wir die Grundflächenzahl 0,4 überschreiten. Gibt es mögliche Begründungen für diese Flächen als "Nebenanlage"?
Welche Hinweise und Erfahrungen habt ihr für mich? Vielen Dank vorab! Bitte keine Hinweise wie "Such dir einen anderen Abstellplatz für dein Wohnmobil" oder ähnliches...
wir bauen in einem Wohngebiet mit bestätigten Bebauungsplan. In der Begründung zum Bebauungsplan wird folgendes aufgeführt: "Die Grundflächenzahl das allgemeinen Wohngebiet wird mit 0,4 festgesetzt. Damit wird die Höchstgrenze des § 17 Baunutzungsverordnung eingehalten. Die zulässige Grundfläche bezieht sich auf die Hauptgebäude, sowie Garagen und Stellplätze. Die nach § 14 Baunutzungsverordnung mögliche Überschreitung durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung von 50% wird nicht ausgeschlossen. Damit können bis zu 60% der Grundstücksflächen überbaut und befestigt werden."
Wir haben zum Bauantrag neben dem Hauptgebäude noch eine Garage und die Stellfläche vor der Garage in Rahmen der Grundflächenzahl 0,4 genehmigt bekommen. Diese beiden Flächen sind also nach §14 Baunutzungsverordnung "Hauptanlage".
Jetzt geht es mir um die weitere Gestaltung von Flächen und deren Zulässigkeiten durch Abgrenzung der "Hauptflächen" und der "Nebenflächen". So wollen wir einen weiteren PKW-Stellplatz (temporär nur für Besucher) und einen Abstellplatz für unser Wohnmobil. Mit diesen beide Flächen würden wir die Grundflächenzahl 0,4 überschreiten. Gibt es mögliche Begründungen für diese Flächen als "Nebenanlage"?
Welche Hinweise und Erfahrungen habt ihr für mich? Vielen Dank vorab! Bitte keine Hinweise wie "Such dir einen anderen Abstellplatz für dein Wohnmobil" oder ähnliches...
H
Hausbau 5508.01.22 13:52Hallo Fachleute, bitte schickt mir eure Hinweise...
Hallo Häuslebauer, wie habt ihr solche oder ähnliche Konstellationen mit der Überschreitung Grundflächenzahl durch sogenannte Hauptanlagen und Nebenanlagen gelöst?
Lasst uns kreativ sein...Danke!
Hallo Häuslebauer, wie habt ihr solche oder ähnliche Konstellationen mit der Überschreitung Grundflächenzahl durch sogenannte Hauptanlagen und Nebenanlagen gelöst?
Lasst uns kreativ sein...Danke!
Hausbau 55 schrieb:
Hallo Fachleute, bitte schickt mir eure Hinweise...Fachleute im Plural, da hast Du hier einige Entwicklungen nicht mitbekommen. Wir haben hier noch einen Fachleut für Böden - nicht für Grundflächen; der Fachleut für Vermessung und Länderbauordnungen wurde vergrault :-(https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Stellflächen sind keine Nebenanlagen, sondern werden dem Fuhrpark, also der Grundflächenzahl l zugeordnet. Nebenanlagen sind eher Verschläge, noch nicht mal Gartenhäuser.
Das ist blöd für Euch.
Allerdings irritiert meiner Meinung der Satz
Entweder telefonisch nachfragen und bei Positivbescheid pflastern oder still mit Rasensteinen pflastern ( und hoffen, dass es keinem auffällt).
Wenn das alles erst in Planung ist, einfach mit im Bauantrag einzeichnen und gut. Da wäre dann aber der Architekt eh gefragt.
Das ist blöd für Euch.
Allerdings irritiert meiner Meinung der Satz
Hausbau 55 schrieb:weil eine Befestigung für mich nicht unbedingt überdacht sein muss.
Damit können bis zu 60% der Grundstücksflächen überbaut und befestigt werden."
Entweder telefonisch nachfragen und bei Positivbescheid pflastern oder still mit Rasensteinen pflastern ( und hoffen, dass es keinem auffällt).
Wenn das alles erst in Planung ist, einfach mit im Bauantrag einzeichnen und gut. Da wäre dann aber der Architekt eh gefragt.
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