ᐅ Fenstermodernisierung, KFW Mittel; Schwierigkeiten mit Energieberater
Erstellt am: 05.12.21 19:34
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Mainecoon05.12.21 19:34Hallo,
eine Frage an die Experten hier. Wir haben einen zertifizierten Energieberater, der die KfW Mittel (430;431) für uns beantragte. An wen kann man sich wenden, wenn man mit der Begleitung der Modernisierung und insbesondere der Einreichung der Rechnungsbeträge bei der KFW für die Erstattung nicht einverstanden ist. Wer ist zuständig?
Konkret: Wir haben neue Fenster, Sonnenschutz/Vorsatzrollläden, neue Haustür für unser Einfamilienhaus machen lassen. In dem Zusammenhang beantragte der Energieberater KFW 430 und 431. Eine Baubegleitung fand in der Praxis so nicht statt. Dokumentation (Fotos von vorher/nachher) wurden seinerseits nicht gemacht. Er war einmal im Zusammenhang mit einer anderen Energieberatung (ein Jahr vor der geplanten Fenstermodernisierung) vor Ort und dann als die Fenster fertig eingebaut waren. In dem Zusammenhang waren diverse Malerarbeiten innen und außen notwendig, insbesondere wegen der neuen Vorsatzrollläden und der Elektrik für die Rollläden. Jetzt tut sich der Energieberater schwer, die Maler-Rechnungen in den Ansatz zu bringen. Gleichzeitig fordert er die doppelte Summe als Pauschalhonorar, die zuvor (leider mündlich) vereinbart wurde. An wen kann ich mich zur Klärung wenden in diesem Fall. Inzwischen finden sich Negativeinträge im Internet über diesen Energieberater. Vielen Dank für konstruktive Tipps.
eine Frage an die Experten hier. Wir haben einen zertifizierten Energieberater, der die KfW Mittel (430;431) für uns beantragte. An wen kann man sich wenden, wenn man mit der Begleitung der Modernisierung und insbesondere der Einreichung der Rechnungsbeträge bei der KFW für die Erstattung nicht einverstanden ist. Wer ist zuständig?
Konkret: Wir haben neue Fenster, Sonnenschutz/Vorsatzrollläden, neue Haustür für unser Einfamilienhaus machen lassen. In dem Zusammenhang beantragte der Energieberater KFW 430 und 431. Eine Baubegleitung fand in der Praxis so nicht statt. Dokumentation (Fotos von vorher/nachher) wurden seinerseits nicht gemacht. Er war einmal im Zusammenhang mit einer anderen Energieberatung (ein Jahr vor der geplanten Fenstermodernisierung) vor Ort und dann als die Fenster fertig eingebaut waren. In dem Zusammenhang waren diverse Malerarbeiten innen und außen notwendig, insbesondere wegen der neuen Vorsatzrollläden und der Elektrik für die Rollläden. Jetzt tut sich der Energieberater schwer, die Maler-Rechnungen in den Ansatz zu bringen. Gleichzeitig fordert er die doppelte Summe als Pauschalhonorar, die zuvor (leider mündlich) vereinbart wurde. An wen kann ich mich zur Klärung wenden in diesem Fall. Inzwischen finden sich Negativeinträge im Internet über diesen Energieberater. Vielen Dank für konstruktive Tipps.
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hampshire05.12.21 23:41Gehe mal zur Verbraucherzentraler. Energieberater darf sich leider fast jeder nennen.
Mainecoon schrieb:
Jetzt tut sich der Energieberater schwer, die Maler-Rechnungen in den Ansatz zu bringen.Wenn sie zur Maßnahme gehören, gehören sie auch mit eingereicht. Der Bezug zur Maßnahme muß natürlich eindeutig erkennbar sein, damit der Sachbearbeiter das nicht beanstandet. Soweit im automatisierten Verfahren der Berater selbst der Einreicher ist, würde ich ihn dazu anweisen und widrigenfalls in Regress nehmen.hampshire schrieb:
Energieberater darf sich leider fast jeder nennen.... was allerdings nicht bedeuten darf, Inkompetenz einem Befähigungsnachweis gleichzusetzen ;-)https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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