"Betonsockel" des Nachbarn "unterirdisch" auf unserer Seite

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S

Snowy36

Das ist so normal und zulässig, als wenn Du Deine Garage auf sein Grundstück setzen würdest.

Ansonsten Post von @seat88
Erstellst Du ein Fundament für einen Zaun und das Fundament ragt auf das Nachbargrundstück, hat der Nachbar das Recht, Dicg aufzufordern, den Überstand zu entfernen. Denn schließlich hast
Du keine Rechte am Nachbargrundstück.
 
Tassimat

Tassimat

Ja, wir wollten auf beide Seiten L-Steine setzen, um das Grundstück zu begradigen. Ich weiß nicht, ob das jetzt kompliziert wird.
Ich würde dem Nachbarn zwei Optionen anbieten:
- Überstand wird durch Nachbarn selbst entfernt
- Du oder dein beauftragtes Unternehmen entfernt den Überstand ohne Garantie für seine Pflasterarbeiten.

Je nachdem wie Dick der Sockel ist würde ich da mit eiener großen Flex ansetzten und den Rest abstemmen, sodass das Fundament möglich gerade weg kommt.
Wenn der Nachbar kooperativ ist kann man den Abstand der L-Steine zu seiner vorhanenen Kante minimieren, sodass da möglichst wenig Unkrautritze übrig bleibt. Er hat also ein Intresse mitzuwirken.
 
D

Durran

Es ist natürlich die Frage, sind die Bordsteine Oberkante genau auf der Grenzlinie.

L- Steine dann genau auf die Grenze wird schwierig ohne die Einfahrt des Nachbarn zu gefährden. Man kann natürlich den Überstand anflexen und mit schweren Bohrhammer weghauen. Der ist nicht so hart, der Beton.

Trotzdem mit dem Nachbarn reden. Am besten er hilft ein bisschen mit. sonst habt ihr den ersten Nachbarschaftsstreit, auch wenn ihr im Recht seid.

Ansonsten Konfrontation. Schriftlich auffordern, den Überstand zu entfernen, mit Fristsetzung. Falls nicht Firma holen, machen lassen und dem Nachbarn die Rechnung schicken. Dann habt ihr aber Krieg. Das ist nicht gut.
 
B

Benutzer200

Ja, wir wollten auf beide Seiten L-Steine setzen, um das Grundstück zu begradigen. Ich weiß nicht, ob das jetzt kompliziert wird.
Kommt darauf an, was der Nachbar sagt und wie er sich beteiligen will. Denn er muss Dein Grundstück räumen und seinen Mist wegmachen - oder sich an Deinen Gala-Kosten beteiligen.
 
11ant

11ant

Ich gehe nachbarrechtlich auf Deine Frage erst garnicht ein, da ich hier schon mehrmals davon gelesen habe, daß 30 cm durchaus noch im Rahmen der Unschärfe von Grenzverlaufsirrtümern waren. Stattdessen beschäftige ich mich lieber nur mit der praktischen Dimension Deiner Frage:
Ja, wir wollten auf beide Seiten L-Steine setzen, um das Grundstück zu begradigen. Ich weiß nicht, ob das jetzt kompliziert wird.
Wenn es weiter nichts ist, löst sich das Problem aus meiner Sicht insofern in Wohlgefallen auf, wie ich Dir kürzlich schon bei Deiner Lageplänefrage https://www.hausbau-forum.de/threads/zwei-lageplaene-bodengutachter-vermessungsbuero-interpretation.41687/ riet, auf den Quatsch der L-Steine-Bastelei zu verzichten. Das gibt im Alter nur Probleme mit dem Gleichgewichtssinn, wenn man jeden Quadratmeter seines Grundstückes mit der Putzlatte abgezogen ins Wasser legt. Dein Gelände ist so moderat lebhaft, daß die meisten Fragesteller hier im Fragebogen eine Hanglage ohne rot zu werden rundweg verleugnen würden. Sei froh, daß es nicht parkplatzplatt ist. Man muß nicht in jeder Ecke seines Grundstückes Murmeln spielen oder einen Kaffeetisch hinstellen können.
 
D

danixf

Wie sieht das Grundstück überhaupt aus? Seid ihr sicher, dass ihr L-Steine braucht? Wenn ja, dann wird das ohnehin kritisch. Angenommen, dass das Bord auf der Grundstücksgrenze sitzt braucht ihr für eure L-Steine auch einen Sockel und kleines Fundament. Müsstet also auch 10-15cm einrücken. Sieht absolut affig am Ende aus, wenn zwischen den Borden dann 10cm Grünstreifen ist.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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