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ᐅ Unterschiede Bauträgervertrag und Werkvertrag

Erstellt am: 21.06.11 09:09
H
headroom
H
headroom
21.06.11 09:09
hi

das sich der Bauträger gegenüber dem Generalunternehmer durch das nicht vorhandene Grundstück unterscheidet ist mir klar.

nun haben wir ein Grundstück und wollen also mit dem Generalunternehmer einen Werkvertrag abschließen.
nun wollte ich mal wissen in wie weit die Ausführung der Baubeschreibung im Werkvertrag sich von dem im Bauträgervertrag unterscheidet?
ich habe gehört er muß bei dem Bauträgervertrag nicht so ausführlich wie beim Werkvertrag sein.
stimmt das?
thx
B
Bauexperte
21.06.11 10:23
Hallo,
headroom schrieb:
das sich der Bauträger gegenüber dem Generalunternehmer durch das nicht vorhandene Grundstück unterscheidet ist mir klar.
So einfach ist es nicht, der Bauträger baut auf "seinem" Grundstück und verkauft Haus und Grundstück in einem Vertrag an den Käufer. Dadurch entfällt bspw. die Grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück; zumeist wird der Kaufpreis erst nach Fertigstellung des Einfamilienhaus zu 100% entrichtet.
headroom schrieb:
nun wollte ich mal wissen in wie weit die Ausführung der Baubeschreibung im Werkvertrag sich von dem im Bauträgervertrag unterscheidet?
headroom schrieb:

ich habe gehört er muß bei dem Bauträgervertrag nicht so ausführlich wie beim Werkvertrag sein.
Generell läßt sich nicht bestätigen, dass die BB eines Bauträgers schlechter ausgestaltet ist, als die des GU. Es kommt halt immer ´drauf an, an welchen BT oder GU ein Käufer gerät

Freundliche Grüße
P
Pierre86
04.07.11 18:57
Hallo,

wenn Ihr ein Grundstück habt und mit einem GU (=Generalunternehmer) bauen wollt, müsst ihr die Leistungsbeschreibung genau definieren. Oft sind hier Angaben über 100 Euro für Innentüren - oder 40 Euro für Fliesen etc. Das sind immer die einfachsten Qualitäten. Der Einbau kostet ja auch schon per m² nicht unerheblich. Sobald ihr etwas ändert, sei es auch nur eine Steckdose mehr im Wohnzimmer etc. löst dies Mehrkosten aus. Diese lässt sich der GU gut bezahlen. Ich würde euch einen Bausachveständigen empfehlen, der genau das mit Euch ausarbeitet und auch später überwacht. Sonst kann bauen mit einem GU sehr teuer werden.
Gruß Pierre 86
P
perlenmann
05.07.11 08:13
Das ist der Punkt der hier oft erwähnt wurde " Wer billig baut, zahlt meist darauf"
Das kommt nicht von ungefähr. Es gibt halt teurere Angebote, aber da ist dann auch viel mehr drin und man muß nicht überall Aufpreis zahlen wenn man bemustert.
Und zu den Steckdosen (als Bsp) unser GU erlaubt uns direkt mit den Gewerken abzurechnen so das wir ne Steckdose sehr günstig dazu ordern können. Das geht bei vielen Dingen so weiter, zb Heizung , Innenputz etc
grundstückbauträgervertraggeneralunternehmerwerkvertragsteckdose