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Erstellt am: 01.10.21 18:15

H
HilfeHilfe
01.10.21 20:21
aero2016 schrieb:

Vom Regen in die Traufe. Da hat das Geld wohl nicht mehr für etwas besseres gereicht. Verkauf den Zaun doch bei Kleinanzeigen.
Ja ist eine Idee . Denkst du das nur das Material hin ist ?
G
guckuck2
01.10.21 20:27
HilfeHilfe schrieb:

Aber ohne kosten wird’s kaum gehen ? Was könnte er verlangen ? Was meinst du mit Härtefall ? Wegen Auftragserteilung ?

Zur Not nimmst du das Material und verkaufst es. Doppelstabmatte in gängigen Farben wird schon weg gehen.
Schlimmstenfalls will er Schadenersatz auf entgangenen Gewinn, dann wird er auch anteilig die Arbeitskosten haben wollen.

Ja, weil du Auftrag erteilt und gezahlt hast vor der Publikation des Antsblatts
H
HilfeHilfe
01.10.21 20:39
guckuck2 schrieb:

Zur Not nimmst du das Material und verkaufst es. Doppelstabmatte in gängigen Farben wird schon weg gehen.
Schlimmstenfalls will er Schadenersatz auf entgangenen Gewinn, dann wird er auch anteilig die Arbeitskosten haben wollen.

Ja, weil du Auftrag erteilt und gezahlt hast vor der Publikation des Antsblatts
hm Mal Gespräch suchen oder
W
wdreizehn
01.10.21 20:40
aero2016 schrieb:

Vom Regen in die Traufe. Da hat das Geld wohl nicht mehr für etwas besseres gereicht.
Diese Aussage empfinde ich als "befremdlich"...
aero2016 schrieb:

Verkauf den Zaun doch bei Kleinanzeigen.
Und diese für wenig hilfreich...


Wann wurden die Vorgaben denn geändert? Eventuell gäbe es ja einen "Verhandlungsspielraum", wenn das "Amtsblatt" geändert wurde, nachdem die Arbeiten bereits beauftragt waren.

Schöne Grüße

Guido
O
Osnabruecker
01.10.21 21:16
HilfeHilfe schrieb:

hm Mal Gespräch suchen oder

Sehe ich auch so.
Auftragsbücher bestimmt voll, also sollte Schaden gering sein.

Wegen Zaun: ihm anbieten den ihm zu überlassen für zb 10 % Nachlass. Ansonsten tatsächlich über ebay, aber aufwendiger und mehr Verlust zu erwarten.
S
Snowy36
01.10.21 21:21
Nee erst mal ist zu klären was du willst - danach kommt die Vorgehensweise ….

du wolltest doch den Zaun sonst hättest ihn ja nicht bestellt oder?
Also ab zum Amt u denen sagen geht nicht , du hast schon beauftragt u klären ob die die Kosten übernehmen … werden sie nicht - also hast du dann evtl die Position deinen Zaun doch noch machen zu dürfen
zaun