ᐅ Zuschussförderung KFW 461 - Probleme?
Erstellt am: 28.09.21 14:36
B
BW MR BW MR28.09.21 14:36Hallo,
ich habe eine Frage zur Zuschussförderung KFW 461.
Und zwar reicht es aus wenn ich zum beispiel am 1.5.2021 bei der Bank .
Am 2.5.2021 ein Planungs- und HAusbauvertrag abgeschlossen habe.
Und am 1.8.2021 den Zuschuss bei der KFW beantragt habe.
Nun die Frage geht das so in Ordnung oder macht die KFW probleme ?
Gruß
ich habe eine Frage zur Zuschussförderung KFW 461.
Und zwar reicht es aus wenn ich zum beispiel am 1.5.2021 bei der Bank .
Am 2.5.2021 ein Planungs- und HAusbauvertrag abgeschlossen habe.
Und am 1.8.2021 den Zuschuss bei der KFW beantragt habe.
Nun die Frage geht das so in Ordnung oder macht die KFW probleme ?
Gruß
BW MR BW MR schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Zuschussförderung KFW 461.
Und zwar reicht es aus wenn ich zum beispiel am 1.5.2021 bei der Bank .
Am 2.5.2021 ein Planungs- und HAusbauvertrag abgeschlossen habe.
Und am 1.8.2021 den Zuschuss bei der KFW beantragt habe.
Nun die Frage geht das so in Ordnung oder macht die KFW probleme ?
GrußAntrag für Zuschuss muss vor dem Bausbauvertrag erfolgen. Planungsvertrag kannst haben, aber kein Werkvertrag = Hausbauvertrag.
Reihenfolge wäre also:
1. Planungsvertrag
2. Zwischenzeitlich/kurz vor dem Werkvertrag auch gerne Finanzierung bei der Bank abschließen
3. kfw-Zuschuss beantragen (dafür brauchst die Bestätigung zum Antrag (BZA) (glaube so hieß die) Nummer des Energie-effizienzberater, der vorher sich auch einträgt.
4. Werkvertrag/Hausbauvertrag abschließen
B
BW MR BW MR28.09.21 16:21Welche Unterlagen muss ich genau einreichen wenn ich den Auszahlungsantrsg stelle?
BW MR BW MR schrieb:
Welche Unterlagen muss ich genau einreichen wenn ich den Auszahlungsantrsg stelle?Geht alles über Inet, das Zuschussportal der kfw.
Der Energieeff. Berater muss da vorher etwas ausfüllen.
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