ᐅ Gartenterrasse bei Neubau direkt vergrößern?
Erstellt am: 23.06.21 11:27
M
Mitleser12323.06.21 15:15Ich hab ne Grundflächenzahl von 0,3
Grundstück ca. 315 qm
Ich kriege ne Terrasse 4,20 x 1,80...
Mehr darf ich nicht.
Edit: geht um eine Doppelhaushälfte.
Grundstück ca. 315 qm
Ich kriege ne Terrasse 4,20 x 1,80...
Mehr darf ich nicht.
Edit: geht um eine Doppelhaushälfte.
Fakten! Wie sind denn die Fakten? Wieviel Grundflächenzahl ist möglich, wieviel verbraucht?
Pacc666 schrieb:Besser ist es. Was Du vorhast, ist ggf nicht legitim (Grundflächenzahl)
Oder sollen wir erstmal ca. 1 Jahr warten
Pacc666 schrieb:Das kann man oberflächlich pauschal nicht sagen.
Grundstück ist 400qm sollte von der Fläche eigentlich passen oder gibt es in NRW da probleme?
Danke für eure Antworten
Grundflächenzahl = Grundflächenzahl? dann ist das 0,4
Haus + Garage zahlt aufjedenfall zu 100% dazu
bei Garageneinfahrt und zuwegung vom Haus kommt das auf die Steine an wie viel qm zur Grundflächenzahl gerechnet wird ob nur zb 50% ( ich muss später nochmal schauen welche Steine verwendet werden aber das müssten versickerungsfähige Betonsteine sein
Die Gartenterrasse zählt auch zu 100% zur Grundflächenzahl?
Gartenhaus zählt wahrscheinlich auch dazu oder?
Grundflächenzahl = Grundflächenzahl? dann ist das 0,4
Haus + Garage zahlt aufjedenfall zu 100% dazu
bei Garageneinfahrt und zuwegung vom Haus kommt das auf die Steine an wie viel qm zur Grundflächenzahl gerechnet wird ob nur zb 50% ( ich muss später nochmal schauen welche Steine verwendet werden aber das müssten versickerungsfähige Betonsteine sein
Die Gartenterrasse zählt auch zu 100% zur Grundflächenzahl?
Gartenhaus zählt wahrscheinlich auch dazu oder?
I
Isokrates24.06.21 09:47Ohne Bebauungsplan und Satzung zu selbigen kann man keine genaue Aussage treffen.
Generell gilt § 19 Baunutzungsverordnung.
Dieser stellt aber dispositives Recht dar und kann durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder der Satzung zu selbigen abbedungen werden.
Für eine genaue Aussage müsstest du alle Pläne inkl. Hausplanung, Bebauungsplan, Satzung und Außenanlagen einstellen.
Generell gilt § 19 Baunutzungsverordnung.
Dieser stellt aber dispositives Recht dar und kann durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder der Satzung zu selbigen abbedungen werden.
Für eine genaue Aussage müsstest du alle Pläne inkl. Hausplanung, Bebauungsplan, Satzung und Außenanlagen einstellen.
Pacc666 schrieb:
Die Gartenterrasse zählt auch zu 100% zur Grundflächenzahl?Ja, generell ra.Für Gartenhäuser oder Garagen oder weitere Pflasterung muss der Bebauungsplan eine Passage haben.
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