Nachweis, dass das Abrissobjekt frei ist - Berlin

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Tolentino

Tolentino

Ja, bei mir war das das Wohnungsamt. Beim BA Marzahn-Hellersdorf gab es eine eigene Mailadresse für die Zweckentfremdung. Habe immer Mails geschireben und die hat dann per Post und evtl Telefon (daran erinnere ich mich nicht mehr genau) genatwortet. E-Mail gilt wohl nicht als sicher genug, obwohl ich dafür einen Wisch hingeschickt habe, dass die mit mir per Mail kommunizieren sollen.
Hab da dann auch einfach die Fotos vom Zollstock an der Wand/Decke hingeschickt.
 
B

Berlinho

@Tolention Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Das habe ich dann jetzt mal genau so gemacht, nur für den passenden Bezirk.
Mal sehen, wann der erste berittene Bote des Wohnungsamts an meinem Tore schellt / ich den ersten Brief erhalte.
 
B

Berlinho

Für alle Beteiligen ein kurzes Update:
Anscheinend handhabt in Berlin jedes Wohnungsamt das Thema Zweckentfremdung und Negativattest unterschiedlich.

Meine Anfrage lautete:
Folgende Details kann ich ja vorab einbringen.
  • Einfamilienhaus in Holzständerbauweise Baujahr 1970. Geplante Lebensdauer des Hauses sind/waren 40 Jahre.
    • Die Außenfassade besteht aus Asbestbeton (Eternitplatten), dies ist der Baubeschreibung (mein Opa hat alles säuberlich abgeheftet) zu entnehmen. Da meine Frau Asthmatikerin ist, ist das natürlich besonders schlecht.
    • Die lichte Raumhöhe beträgt im Obergeschoss überall 247cm oder weniger.
    • Die lichte Raumhöhe beträgt im Erdgeschoss überall 249,5cm oder weniger.
Besteht unter den aufgeführten Merkmalen die Möglichkeit einen Negativattest von Ihrer Behörde zu erhalten?
Wie müsste ich die Nachweise einbringen (Fotos/Akten/Unterlagen), sodass Sie diese am komfortabelsten prüfen könnten?

Als Antwort bekam ich vom Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf:
Ein von Ihnen angesprochenes Negativattest kann von meiner Behörde nur dann ausgestellt werden, wenn für eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum (hier dessen Beseitigung) eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Gerade jedoch stellt die Beseitigung von Wohnraum ein antrags- und genehmigungspflichtiges Vorhaben nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz dar. Im Rahmen einer Antragstellung muss der Bauherr der Behörde gegenüber ein Ersatzwohnraumangebot unterbreiten. Innerhalb der Bearbeitung wird dann geprüft, ob der angebotene Ersatzwohnraum den an ihn gestellten Voraussetzungen entspricht und im Übrigen das Bauvorhaben auch finanziell gesichert ist. Erst dann kann eine Abrissgenehmigung ausgestellt werden.
Sofern Sie dagegen die Ansicht vertreten, dass es sich bei dem Bestandsgebäude nicht mehr um schützenswerten Wohnraum handeln sollte, auf den das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz deshalb auch nicht anwendbar ist, müssen Sie dies der Behörde anhand der Vorlage einer negativen Renditeberechnung nachweisen. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass bei dieser Berechnung die Folgekosten aus unterlassener Instandhaltung, auch wenn diese auf Unterlassungen des Rechtsvorgängers beruhen, bei den Aufwendungen unberücksichtigt bleiben.

Auf meine telefonische Nachfrage nach der lichten Raumhöhe <250cm teilte mir die Amtsdame mit, dass das generell richtig sei, jedoch nur ein Bewertungskriterium von vielen wäre. In Anbetracht dessen, dass in dem Objekt jahrelang Personen gelebt haben, sei davon auszugehen, dass es sich um schützenswerten Wohnraum handele, unabhängig von der lichten Raumhöhe. Der einzige Weg, den Sie selbst sähe, wäre die von Ihr benannte "negative Renditeberechnung".

Diese negative Renditeberechnung klingt jedoch sehr komplex. Ich kann mir vorstellen, dass dies bei einem Mietshaus den Aufwand wert ist, beim geplanten Abriss eines Einfamilienhaus und dem geplanten Ersatz durch ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus scheint mir das zu aufwendig.

  • Oder hat hier schonmal jemand Erfahrung mit der Überwindung des Zweckentfremdungsverbots durch eine "negative Renditeberechnung" gemacht und kann sagen ob das lohnenswert ist oder nicht?

Kurzfassung:
Negativattest hängt offensichtlich von der subjektiven Gutmütigkeit des Sachbearbeiters ab und bei mir wird es über diesen unkomplizierten Weg leider nicht gehen.
 
Tolentino

Tolentino

Eieiei, da sind die Steglitzer wohl einfach strenger.
Eigentlich witzig, hätte gedacht im Osten ist das schwieriger.
Am Ende ist aber der Nachweis des geschaffenen Ersatzwohnraums auch nicht schlimm, solange du nicht vermieten willst.
Zur negativen Renditeberechnung hat @nordanney vielleicht eine Idee...
 
B

Berlinho

@Tolentino
Generell ist unser Idealszenario (wir sind noch in der Vorplanungsphase-Planung) zwei Vollgeschosse zu bauen und diese zwar als Familie selbst zu bewohnen aber gleichzeitig die Option zu haben im absoluten Worst-Case Szenario (existenzielle private oder globale Wirtschaftskrise) uns selbst zu verkleinern und dann nur eine "Einheit" zu bewohnen und über die Vermietung der anderen Einheit Einnahmen zu generieren oder ganz später, wenn die Kind(er?) aus dem Haus sind und wir z.B. nicht mehr soviel Platz brauchen (so in vielleicht 25-35 Jahren) die Möglichkeit zu haben beide Einheiten zu vermieten, um die Rente aufzubessern und unsern Ruhestand in der Uckermark zu genießen...oder sonst wo fernab der Zivilisation.

Zu diesen beängstigen 9€, die Du in einem vorherigen Post erwähntest:
  • Trifft das in dem vom mir geschilderten Szenario auch zu?
  • Ist das bei dem langen Betrachtungshorizont überhaupt relevant?
  • Gerade im Worst-Case-Szenario erwiese sich das natürlich als kritisch
  • Wer hat sich denn diese völlig unrealistische Zahl ausgewürfelt? --> Rhetorische Frage
Ich sage mal so: Mit 9€ pro QM könnte ich mit Sicherheit eine "negative Renditeberechnung" aufstellen...
 
Tolentino

Tolentino

  • Trifft das in dem vom mir geschilderten Szenario auch zu
M.E. Ja. Wobei es Ausnahmen geben könnte, wenn es sich um vermietete Räume in einer selbstbewohnten Wohnung handelt. Man hier also gerade nicht die offizielle zwei Wohnheiten Trennung für irgendwelche Förderungen anstrebt, sondern eine Wohneinheit baut und später eben im Worstcas ein oder mehrere Zimmer vermietet (in denen ja dann auch eine Kochnische sein kann).

  • Ist das bei dem langen Betrachtungshorizont überhaupt relevant?
Ich meine mich zu Erinnern, dass die Sachbearbeiterin was von 10 Jahren sagte, aber das habe ich nicht mehr wirklich präsent und was schriftliches habe ich erst recht nicht. Da müsstest du mal dein Google-Fu anstrengen...

  • Gerade im Worst-Case-Szenario erwiese sich das natürlich als kritisch
Stimmt.

  • Wer hat sich denn diese völlig unrealistische Zahl ausgewürfelt? --> Rhetorische Frage
Keine Ahnung

Ich sage mal so: Mit 9€ pro QM könnte ich mit Sicherheit eine "negative Renditeberechnung" aufstellen...
Stimmt!
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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