Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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Tolentino

Tolentino

Das ist anders als beim Telefonanbieter wo man 3 Monate vorher kündigen muss damit sich der Vertrag nicht verlängert. Ein Erbbaurecht von 99 Jahren läuft nach 99 Jahren aus und es kommt automatisch zum Heimfall. Wenn du das verhindern willst, musst du vorher aktiv werden und einen neuen Vertrag abschließen.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Ich meine den spezifischen Vertrag, den @ypg vorhin auszugsweise gepostete hat. Da sind Klauseln drin, die eine Kündigung seitens des Erbpachtgebers praktisch unmöglich machen.
Auch nach der Laufzeit (die übrigens nicht 99 Jahrebetragen muss, kann auch länger oder kürzer sein) , weil der Erbbauberechtigte ein Verlängerungsrecht hat. Dies dient nur als Beispiel dafür, dass es nicht automatisch so sein muss, dass man alleine dem guten Willen des Eigentümers ausgeliefert ist.
 
R

Reggert

Ich frag mal ganz dumm macht das denn jede Bank? Unsere wie gesagt hatte direkt gesagt erbpacht nein außer man kommt unter 60% beleihung (nein keine ahnung wieso)
Orangener Löwe

Btw mein Nachbar hat sein carport fertig 6x9m mit schuppen 24000€, nächstes Jahr wären es 28000€ laut der Firma
Aluminium
Unsinnig wo manche sich die Preiserhöhungen her würfeln(finde ich persönlich zumindest)
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich meine den spezifischen Vertrag, den @ypg vorhin auszugsweise gepostete hat. Da sind Klauseln drin, die eine Kündigung seitens des Erbpachtgebers praktisch unmöglich machen.
Genau den meine ich auch. Einfach den Pachtvertrag kündigen ist als Verpächter ohnehin nicht. Der Erbbaurechtsnehmer wird zum Eigentümer auf Zeit. Von den geposteten Klauseln sehe ich keine, die verhindern würde dass der nach X Jahren ausläuft. Da ist ein bisschen Marketing-Blabla ("mehr als das gesetzliche Minimum") und das mit dem vollen Wert bei Weiterverkauf ist nett. Aber ich sehe hier keine Klausel die einen Anspruch auf eine Verlängerung begründet, lediglich die Möglichkeit.
Aber schon alleine die Diskussion die wir jetzt darüber führen, zeigt mir doch dass die Sache mit dem Erbbaurecht voller Fallstricke ist. Das ist einfach nicht zu vergleichen mit Eigentum.

(die übrigens nicht 99 Jahrebetragen muss, kann auch länger oder kürzer sein
Ich weiß. 99 Jahre wird gerne genommen für "quasi ewig" (wie in Hong Kong ;) ) und weil der Erbbaurechtsnehmer das nicht mehr selbst erleben wird, anders als bei z.B. 40 Jahren.
 
Tolentino

Tolentino

Aber ich sehe hier keine Klausel die einen Anspruch auf eine Verlängerung begründet, lediglich die Möglichkeit.
Gleich der erste Satz.
Aber gut ist jetzt müßig darüber zu diskutieren.
Ich stimme ja überein, daß man da sehenden Auges und bewusst reingehen sollte. Es ist sicherlich kein Mobilfunk Vertrag. Aber es ist eben auch kein Bauernfänger Nepp
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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