Das ist anders als beim Telefonanbieter wo man 3 Monate vorher kündigen muss damit sich der Vertrag nicht verlängert. Ein Erbbaurecht von 99 Jahren läuft nach 99 Jahren aus und es kommt automatisch zum Heimfall. Wenn du das verhindern willst, musst du vorher aktiv werden und einen neuen Vertrag abschließen.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Ich meine den spezifischen Vertrag, den
@ypg vorhin auszugsweise gepostete hat. Da sind Klauseln drin, die eine Kündigung seitens des Erbpachtgebers praktisch unmöglich machen.
Auch nach der Laufzeit (die übrigens nicht 99 Jahrebetragen muss, kann auch länger oder kürzer sein) , weil der Erbbauberechtigte ein Verlängerungsrecht hat. Dies dient nur als Beispiel dafür, dass es nicht automatisch so sein muss, dass man alleine dem guten Willen des Eigentümers ausgeliefert ist.