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ᐅ Zahlungsplan von GU so akzeptabel?


Erstellt am: 30.03.21 23:18

B
BonnChristoph
30.03.21 23:18
Liebes Forum,
wir planen mit einem GU unseren Traum vom Haus zu realisieren. In dem Vertrag wird folgender Zahlungsplan genannt.


gerade die ersten beiden Positionen finde ich ziemlich heftig, da ich in unserem Fall dann bereits über 50.000 gezahlt habe, ohne das ein Spatenstich getätigt wurde. Was meint ihr? Und wie Sieht ein fairer Zahlungsplan aus?


Lg Christoph

Dokumentenseite mit Überschriften Nr. 9 Versicherungen und Nr. 10 Zahlungen, Tabelleninhalt.
A
albert5
30.03.21 23:48
Keine Ahnung, was "fair" ist, aber das Folgende ist für BT geregelt (und ich finde die Position 1 auch schon fraglich):

Die maximale Höhe dieser Abschlagszahlungen wird über die Makler- und Bauträgerverordnung in Verträgen geregelt und in 13 Stufen unterteilt:

  • nach Beginn der Erdarbeiten (30% der Vertragssumme)
  • nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmerarbeiten (40% der restlichen Vertragssumme)
  • nach Herstellung Dachflächen und Dachrinnen (8% der restlichen Vertragssumme)
  • nach Rohinstallation der Heizungsanlagen (3% der restlichen Vertragssumme)
  • nach Rohinstallation der Sanitäranlagen (3% der restlichen Vertragssumme)
  • nach Rohinstallation der Elektroanlagen (3% der restlichen Vertragssumme)
  • Einbau der Fenster, einschließlich Verglasung (10% der restlichen Vertragssumme)
  • Innenputz ohne Beiputzarbeiten (6% der restlichen Vertragssumme)
  • Estricharbeiten (3% der restlichen Vertragssumme)
  • Fliesenarbeiten im sanitären Bereich (4% der restlichen Vertragssumme)
  • nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe (12% der restlichen Vertragssumme)
  • Arbeiten an der Fassade (3% der restlichen Vertragssumme)
  • nach vollständiger Fertigstellung (5% der restlichen Vertragssumme)

Dabei gilt unbedingt zu beachten, dass die Zahlungen immer nach Baufortschritt geleistet werden und nicht zeitlich abhängig vereinbart werden. Zudem darf der Bauträger die Vermögenswerte in bis zu sieben Teilbeträgen entsprechend dem Bauablauf entgegennehmen.
1
11ant
31.03.21 15:49
albert5 schrieb:

Keine Ahnung, was "fair" ist, aber das Folgende ist für BT geregelt (und ich finde die Position 1 auch schon fraglich):
Vermutlich, weil Du es 1:1 auf GU überträgst, was aber Quatsch ist. Das sind zwei paar Schuhe, und generell nicht zu vergleichen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
Müllerin
31.03.21 17:16
also ich finde das insgesamt ziemlich happig,
Rohbau mit Dachstuhl 60% und damit es dicht ist, also Fenster drin biste schon bei 68% und da ist innen noch nichts drin -
keine Sanitärrohinstallation - wo ist denn der Elektroposten?

ich finde das so nicht akzeptabel, aber bei einem GU wird man da kaum Spielraum haben was zu ändern. Friss oder stirb.
N
Nordlys
02.04.21 20:30
Bezahlen muss man eh. Hauptsache, der Bauunternehmer ist finanziell gesund. Wenn Du das rauskriegen kannst, kannst ruhig schlafen und zahlen.
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