ᐅ Bauvertrag kündigen nach Bautenstand
Erstellt am: 14.03.21 17:24
P
peter 251114.03.21 17:24Hallo, ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Forum.
Wir sind im Hausbau leider ohne Baubetreuung und haben schlechte Erfahrung mit dem Installateur gemacht, der erhebliche teils gravierende Mängel verursacht hat. Wir sind den normalen Weg der Mängelbeseitigungsanzeige, Nachfrist und am Ende über die Kündigung gegangen.
Da der Unternehmer uns ein komplettes Heizungspaket von Buderus, inkl. solaranlage, Speicher und alles was dazugehört einbauen wollte und er das Gesamt Paket über seinen Händler bezogen hat haben wir leider auch das Gesamtpaket bezahlt( natürlich mit Aufpreis) und er hat die Geräte in einer zur Verfügung gestellten Garage eingelagert. Von diesem Gesamtpaket wurde aber nur die Solaranlage verbaut. Zudem hat er eines morgens wo ich nicht auf der Baustelle war die Abwasserrohre verbaut, die er aber wieder ausbauen musste weil ja die Energieeinsparverordnung besagt, dass die nach außen zeigenden Wände Winddicht verputzt werden müssen.
Jetzt die Frage,
Wird bei einer Kündigung immer nach Bautenstand abgerechnet?
Gelten die verbauten, aber wieder entfernten Rohre als verbaut?
Muss ich die Heizung behalten oder muss er sie umtauschen?
Wir sind im Hausbau leider ohne Baubetreuung und haben schlechte Erfahrung mit dem Installateur gemacht, der erhebliche teils gravierende Mängel verursacht hat. Wir sind den normalen Weg der Mängelbeseitigungsanzeige, Nachfrist und am Ende über die Kündigung gegangen.
Da der Unternehmer uns ein komplettes Heizungspaket von Buderus, inkl. solaranlage, Speicher und alles was dazugehört einbauen wollte und er das Gesamt Paket über seinen Händler bezogen hat haben wir leider auch das Gesamtpaket bezahlt( natürlich mit Aufpreis) und er hat die Geräte in einer zur Verfügung gestellten Garage eingelagert. Von diesem Gesamtpaket wurde aber nur die Solaranlage verbaut. Zudem hat er eines morgens wo ich nicht auf der Baustelle war die Abwasserrohre verbaut, die er aber wieder ausbauen musste weil ja die Energieeinsparverordnung besagt, dass die nach außen zeigenden Wände Winddicht verputzt werden müssen.
Jetzt die Frage,
Wird bei einer Kündigung immer nach Bautenstand abgerechnet?
Gelten die verbauten, aber wieder entfernten Rohre als verbaut?
Muss ich die Heizung behalten oder muss er sie umtauschen?
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nordanney14.03.21 19:29peter 2511 schrieb:
Wird bei einer Kündigung immer nach Bautenstand abgerechnet?Kannst Du überhaupt kündigen? Das ist fristlos nicht so einfach. Ggf. wirst Du schadensersatzpflichtig. Hier ist der Anwalt der Ansprechpartner Deiner Wahl.peter 2511 schrieb:
Gelten die verbauten, aber wieder entfernten Rohre als verbaut?Nein, sind ja nicht verbaut. Wobei ich nicht verstehe, warum sie entfernt worden sind. Musst Du mal erklären.peter 2511 schrieb:
Muss ich die Heizung behalten oder muss er sie umtauschen?Gekauft, bezahlt und geliefert (in Deiner Garage?). Einbau noch nicht erfolgt, also ist ein Teil des bezahlten Heizungspakets noch zu verbauen. Nach Kündigung bekommt Ihr vielleicht Geld zurück und müsst einen Dummen finden, der die Geräte verbaut und dann Garantie drauf gibt.Mein Tipp: Erst mal in Ruhe mit dem Installateur reden. Baubetreuer/Gutachter holen. Oder in anderer Reihenfolge. Kündigung ist immer das allerletzte Mittel der Wahl, da Du Dir im Zweifel mehr Probleme einkaufst, als Du hoffst zu beseitigen.
P
peter 251114.03.21 19:39Er hat auch kein Interesse weiter zu machen. Ich kann ja nichts dafür, dass der Installateur das gesmmt Paket gekauft hat.
Die Außenwände müssen wegen der Luftdichtheit von innenverputzt werden.
Die Außenwände müssen wegen der Luftdichtheit von innenverputzt werden.
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nordanney14.03.21 19:48peter 2511 schrieb:
Die Außenwände müssen wegen der Luftdichtheit von innenverputzt werden.Ok, da waren ein paar Rohre für den Verputzer im Weg?peter 2511 schrieb:
Er hat auch kein Interesse weiter zu machen. Ich kann ja nichts dafür, dass der Installateur das gesmmt Paket gekauft hat.Doch, Du hast den Auftrag erteilt. Wie hätte denn sonst die komplette Heizung verbaut werden sollen, wenn man sie nicht kauft. Da musst Du jetzt durch. Sorry. Wenn Ihr Euch gütlich mit dem Installateur einigen könnt, ist es doch ok - aber die Heizungsteile wirst Du bezahlen müssen.
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peter 251114.03.21 20:09Der Installateur ist der Mängelbeseitigung nicht nachgekommen und warum soll ich eine Heizungsanlage bezahlen, die er nicht verbaut?
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